Förderung von Ladepunkten in Häusern
Die Bundesregierung will den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden beschleunigen, meldet der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag (hib) am 27.05.2020. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (19/19366) vorgelegt. Er ist gleichlautend mit einem von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf (19/18962). Die geplante Regelung mit dem Monsternamen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) setzt eine entsprechende EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht um, erklärt die Regierung in dem Entwurf. Man wolle Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen ansprechen. „Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen verbessert werden können.“
Konkret sollen in zu errichtenden oder bei der größeren Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen künftig alle Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden erhält den Angaben zufolge jeder fünfte Stellplatz eine solche Infrastruktur. Zusätzlich sei mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Das Gesetz gelte nicht für Büros, Werkstätten oder Garagen kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Zudem gebe es Ausnahmen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, seien von den Regelungen ausgenommen. Das Gesetz betreffe außerdem nur die Ladeinfrastruktur für Personenkraftfahrzeuge und Lieferfahrzeuge.
Der Bundesrat weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass dringender Handlungsbedarf beim Ausbau von Stromnetzen bestehe. Strom müsse auch dann ausreichend zur Verfügung stehen, wenn mehrere Verbraucher gleichzeitig auf Ladeeinrichtungen zugreifen. Die Installation und Bereitstellung von Leitungen und entsprechender elektrischer Leistung zumindest bis zur Grundstücksgrenze sei eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, so der Bundesrat.
Die Bundesregierung hält dem entgegen, dass der Gesetzentwurf die allgemeine Verpflichtung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen unberührt lasse, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Der erforderliche Netzausbau müsse jedoch volkswirtschaftlich effizient erfolgen. Gefragt seien flexible Verbrauchseinrichtungen, die intelligent eingesetzt werden sollten. Wer die Vorschriften nicht einhält, soll mit Bußgeldern rechnen müssen. (hib/PEZ)
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