Kabinett ändert Windenergie-auf-See-Gesetz

Erhöhung des Ausbauziels bis 2030 auf 20 GW

Das Kabinett hat heute die von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegte Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Kern des Gesetzentwurfs ist eine deutliche Erhöhung des Ausbauziels bis 030 auf 20 Gigawatt. Zudem sieht der Entwurf mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel vor.

Windkraft - Foto © Solarify

Windkraft – Foto © Solarify

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Der heute vorgelegte Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist ein Meilenstein für die Offshore-Windenergie in Deutschland. Mit 20 Gigawatt in 2030 wird die Offshore-Windenergie ganz wesentlich dazu beitragen, dass wir im Jahr 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch erreichen. Erstmals haben wir auch ein Ziel für 2040 festgelegt, das allen Akteuren eine langfristige Planung ermöglicht und der Offshore-Windenergie einen verlässlichen Rahmen bietet. Das bietet große wirtschaftliche Chancen und sichert in den Küstenländern und im Binnenland Wertschöpfung und Beschäftigung.“

Die Umsetzung dieser ambitionierten Ziele verlange eine Koordinierung und gute Verzahnung verschiedener Prozesse – so eine Medienmiteilung des BMWi. Daher schafft das neue Wind-auf-See-Gesetz die Voraussetzungen dafür, dass unter anderem die Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden und die Ausbauziele erreicht werden können. Zur Umsetzung der 20 Gigawatt bis zum Jahr 2030 hatten Bund, Länder und Netzbetreiber Anfang Mai wichtige Schritte in der Offshore-Vereinbarung „Mehr Strom vom Meer“ vereinbart. Mit dem Kabinettbeschluss des Windenergie-auf-See-Gesetzes setzt die Bundesregierung nun bereits eine zentrale Aufgabe in ihrem Verantwortungsbereich um.

Für die erfolgreiche Entwicklung von Konzepten zur sonstigen Energiegewinnung, etwa zur Erzeugung von grünem Wasserstoff, soll die Vergabe der Rechte zur Nutzung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung künftig ebenfalls durch das Windenergie-auf-See-Gesetz geregelt werden.

VKU: „Spekulatives Bieten droht“

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften:  „Ein verstärkter Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein wichtiges Element für das Erreichen des 65- Prozent-Erneuerbaren Ziels. Daher ist die Intention, die hinter dem Gesetz steht, grundsätzlich richtig. Jedoch: Gut gedacht ist noch lange nicht gut gemacht. So etwa sorgt das Verfahren, das im Falle von Nullgeboten bei Ausschreibungen greifen soll, weiter für spekulatives Bieten, auf das sich nur große Akteure einlassen können. Dies würde die Akteursvielfalt im Bereich der Windenergie auf See noch weiter einschränken.

Für Stadtwerke, die sich auch zukünftig beim Ausbau der Windenergie auf See engagieren wollen, ist der Gesetzentwurf eher eine Hürde als eine Brücke für weitere Investitionen. Damit auch dieser Bereich der Energiewende etwa für Stadtwerke und kleine Akteure wieder interessant wird, wäre anstelle des geplanten Mechanismus besser, wenn sich die Gebote an den tatsächlichen Stromgestehungskosten und nicht an unsicheren Strompreisprognosen orientieren. Eine Möglichkeit dafür ist, über sogenannte Contracts for Difference die Stromerlöse abzuschöpfen, die über den anzulegenden Wert hinausgehen.

Der Gesetzentwurf enthält auch eine Verlängerung der Realisierungsfristen für Projekte, die aufgrund einer Insolvenz des Anlagenherstellers verzögert werden. Der Ansatz ist richtig. Nicht nachvollziehbar ist, warum nur Projekte adressiert werden, die ab 2021 ans Netz gehen. Es bedarf dringend einer Regelung auch für Anlagen, die in diesem Jahr realisiert werden, aber schon jetzt von der gleichen Problemlage betroffen sind. Die Projektierer dieser Anlagen würden ansonsten mit einer erheblichen Degression für eine Verzögerung bestraft werden, die nicht in ihrer Verantwortung liegt.“

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