Der Bundestag hat am 18.06.2020 das GebäudeEnergieGesetz (GEG) zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts von Gebäuden beschlossen. Der zuständige Berichterstatter Timon Gremmels (SPD) interpretiert das GEG so:
„Das GebäudeEnergieGesetz führt zusammen, was zusammen gehört: Die Energieeffizienz und die Energieversorgung von Gebäuden werden künftig in einem einzelnen, aufeinander abgestimmten Gesetzeswerk einheitlich geregelt. Das ordnungsrechtliche Nebeneinander von Energieeinsparverordnung, Energieeinspargesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gehört damit endgültig der Vergangenheit an. Es ist ein offenes Geheimnis, dass das GebäudeEnergieGesetz in der vergangenen Legislaturperiode noch an unterschiedlichen Vorstellungen der Koalitionsfraktionen gescheitert ist. Umso mehr freut es uns, dass wir den in dieser Legislaturperiode umfassend überarbeiteten Gesetzentwurf der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren an entscheidenden Punkten weiter verbessern konnten – und wir ein Gesetz verabschiedet haben, das den Klimaschutz im Gebäudebereich spürbar voranbringen wird: Mit der Stärkung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, zusätzlichen Anreizen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien, dem forcierten Ausstieg aus fossilen Energieträgern und nicht zuletzt mit zahlreichen innovativen Ansätzen geben wir Deutschland ein modernes Ordnungsrecht für eine zunehmend erneuerbare Energieversorgung von Gebäuden.“
Joachim Pfeiffer von der CDU nennt das Gesetz einen „Meilenstein der Energie- und Wohnpolitik“. Der Deutsche Bundestag hat das GebäudeEnergieGesetz beschlossen, das die bisherige Energie-Einsparverordnung und das Erneuerbare Energie-Wärmegesetz zusammenfasst. Pfeiffer wörtlich:„Das GebäudeEnergieGesetz ist ein wichtiger energie- und wohnpolitischer Meilenstein. Mit dem Gesetz wird ein neues, einheitliches Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien geschaffen. Damit wird Planen und Bauen erleichtert. Zudem wird die Bezahlbarkeit des Bauens gesichert. Der Fraktion ist es gelungen, das Gesetz weiter zu verbessern. Insbesondere Nutzungsmöglichkeiten von Photovoltaik und Biomethan sowie innovative Ansätze werden gestärkt. Außerdem kommt es zu keinen Verschärfungen des Anforderungsprofils beim Neubau und Gebäudebestand. Dafür hat die Union gesorgt.“