Nächste Endlager-Schritte bewertet

Öffentliche Video-Anhörung des Umwelt-Ausschusses

Die von der Bundesregierung vorgesehenen nächsten Verfahrensschritte bei der Endlagersuche sind bei Experten trotz mancher Kritik im Detail überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Dies wurde – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag am 29.06.2020 – deutlich bei einer öffentlichen Video-Anhörung des Bundestagsumweltausschusses unter Leitung von Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen). Es ging um Sicherheitsanforderungen und -untersuchungen im Zusammenhang mit der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Konkret waren zwei Verordnungen der Bundesregierung dazu (19/19291) im Zusammenhang mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) angesprochen.

Umweltausschuss – Foto © Solarify

Für Jörg Mönig (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit – GRS) stehen die Verordnungsentwürfe im Einklang mit dem StandAG. Sie seien im Standortauswahlverfahren anwendbar. Bestimmte Wirtsgesteine würden nicht gegenüber anderen benachteiligt. Die Vorgehensweise sei zur Bewertung des Einschlusses der radioaktiven Abfälle angemessen. So seien die Dosiswerte als Indikatoren für den sicheren Einschluss angemessen und im internationalen Vergleich sehr niedrig.

Laut Rechtsanwalt Olaf Däuper enthält der Referentenentwurf eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe. Die Normgestaltung halte er dennoch für zulässig und größtenteils sogar notwendig. Die verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe hielten sich sowohl hinsichtlich ihrer Anzahl als auch ihrer jeweiligen Bedeutung in einem vertretbaren Rahmen. Da sie einer objektiven Auslegung zugänglich seien, lasse sich ihr Inhalt im Einzelfall jedenfalls auf dem Rechtsweg letztgültig bestimmen. Somit bleibe ein transparentes Verfahren gewährleistet.

Professor Klaus-Jürgen Röhlig von der Technischen Universität Clausthal machte klar, dass es ein zentrales Ziel der Verordnung sei, Anforderungen zu formulieren, die ein Endlager zu erfüllen hat – unabhängig davon, in welchem Wirtsgestein es errichtet wird. Bei Auswahlverfahren im Rahmen von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sei mithin unter anderem zu ermitteln, welches Einschlussvermögen die Endlager an den zur Wahl stehenden Regionen oder Standorten hätten und wie integer und robust die jeweiligen Barrierensysteme wären. Teile des Systems sollten schließlich eine Million Jahre überleben.

Jan-Christian Lewitz, Diplom-Physiker, setzte sich dafür ein, dass alle hochtoxischen Abfälle, die endgelagert werden, gleich zu behandeln sind – egal ob es sich um chemotoxische oder radiotoxische Stoffe handle. Die getrennte Betrachtung sei nicht systematisch. Er setzte sich für einen wirklich einheitlichen Ansatz für alle Enddeponien ein.

Für Michael Mehnert (endlagerdialog.de) sind die Verordnungen in der vorgelegten Fassung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen weitgehend akzeptabel. Die Gültigkeitsdauer sei indes zu begrenzen. Die Verordnungen müssten spätestens mit der Entscheidung über die Standortregionen zur übertägigem Erkundung novelliert werden. Laut StandAG müssten Verordnungen spätestens alle zehn Jahre überprüft werden. Die Novellen seien, wohl ab 2024, entsprechend der Empfehlungen der Endlagerkommission unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeiten.

Professor Armin Grunwald, Nationales Begleitgremium (NBG), setzte sich dafür ein, dass in zukünftigen Verfahren die umfassende Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit eine zentrale Rolle einnehmen sollte. Dazu gehöre insbesondere die Wahrung angemessener Fristen, damit die Personen, die nicht am Verfahren beteiligt und somit nicht mit Fach- und Hintergrundwissen ausgestattet seien, genügend Zeit zur Einarbeitung bekämen. Dem Verfahren solle gesamtgesellschaftlich Vertrauen entgegengebracht werden.

Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird dabei durch das StandAG geregelt: In drei aufeinanderfolgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager infrage kommen, untersucht und die Auswahl weiter eingegrenzt. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Auswahlverfahren sind vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. In diesen wird in jeder der Phasen geprüft, ob ein mögliches Endlager in den untersuchten Gebieten die Sicherheitsanforderungen einhalten würde. (hib/FLA)

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