Senkung der EEG-Umlage auf null

Kurzstudie: Absenkung bereits 2021 möglich

Die Deutsche Energie-Agentur dena, das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut (FiFo) an der Universität zu Köln und die Stiftung Umweltenergierecht schlagen in einer gemeinsamen Kurzstudie die Absenkung der EEG-Umlage auf null vor. Zur partiellen Gegenfinanzierung soll die Stromsteuer verdoppelt werden. FiFo-Direktor Michael Thöne: „Das Modell gibt dem Bundeshaushalt auf dem Weg zur Klimaneutralität eine verlässliche Perspektive, bietet aber 2021 und 2022 noch starke und klimafreundliche Konjunkturimpulse.“

Außerdem sehen die Institute zur Gegenfinanzierung eine Verdopplung der Stromsteuer vor. Dies soll die bereits beschlossenen Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz ergänzen. Die Strompreisentlastung für die Endverbraucher liegt mit dem Vorschlag bei etwa 4,5 Cent pro Kilowattstunde – schreibt Sandra Enkhardt auf pv magazine.

Eine Absenkung der EEG-Umlage auf null ist kurzfristig möglich. Sie sollte bereits zum 01.01.2021 auf null gesetzt werden – dies ist die Kernbotschaft einer am 07.07.2020 vorgestellten 52-seitigen Kurzstudie der Deutschen Energie-Agentur (dena), des Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) sowie der Stiftung Umweltenergierecht. Sie trägt den Titel: „Vorschlag für die Senkung der EEG-Umlage auf null. Ein Impuls für eine Beschleunigung der Energiewende“.

Als Ergänzung zu den bereits vorgesehenen Maßnahmen zur Senkung der EEG-Umlage im kommenden Jahr sei eine Verdoppelung der Stromsteuer notwendig. Dies trage zur Gegenfinanzierung bei und gebe dem Bundeshaushalt „eine verlässliche Perspektive“, wie es von den Studienautoren heißt. Gleichzeitig müssten für die bei der EEG-Umlage privilegierten Unternehmen die entsprechenden Ausnahmetatbestände im Stromsteuergesetz geändert werden. Damit solle durch den Vorschlag niemand am Ende schlechter gestellt werden als heute. Die Strompreisentlastung wird durch den Vorschlag mit rund 4,5 ct/kWh beziffert.

In ihrem Konjunkturpaket hat die Bundesregierung bereits vorgesehen, den zu erwartenden Anstieg der EEG-Umlage wegen der durch die Corona-Krise stark gesunkenen Börsenstrompreise durch Haushaltsmittel im kommenden Jahr zu kompensieren. Zudem werden künftig die Einnahmen aus dem neuen Brennstoffemissionshandel genutzt, um die EEG-Umlage zu senken. Insgesamt soll die EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh 2021 reduziert werden.

Die dena, die Universität Köln und die Stiftung Umweltenergierecht sprechen sich nun dafür aus, befristet bis 2030 die Stromsteuer von derzeit 2,05 auf 4,1 ct/kWh zu erhöhen. Gemeinsam mit den von der Bundesregierung vorgesehenen Entlastungen der EEG-Umlage führe dies zur Absenkung auf null. „Nur durch diesen grundlegenden Umbau von EEG-Umlage und Stromsteuer ist es möglich, erhebliche Vereinfachungen im Energierecht zu erreichen, Unternehmen und Behörden vom Vollzugs- und Abwicklungsaufwand zu entlasten und damit weitere volkswirtschaftliche Vorteile zu erzielen“, heißt es von den Studienbeteiligten.

In dem Kurzgutachten sind zwei Umsetzungsszenarien – ein integriertes Modell und ein Defizit-Szenario – mit unterschiedlichen Effekten auf den Bundeshaushalt untersucht worden. So entlaste ein niedrigerer Strompreis die Verbraucher, stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und treibe gleichzeitig noch die Sektorkopplung in Deutschland voran. Daher sollten die Maßnahmen bereits zu Jahresbeginn 2021 greifen.

„Die EEG-Umlage ist eine Innovationsbremse und steht der Integrierten Energiewende mit ihren vielfältigen Geschäftsmodellen im Weg. Zudem gilt: Ein wettbewerbsfähiger Strompreis ist die Basis für die Integrierte Energiewende. Die direkte und indirekte Nutzung des Stroms in den Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und Industrie benötigt dringend eine Verschlankung des Regelwerks“, begründet Dena-Chef Andreas Kuhlmann den Vorstoß. Er erhofft sich aus einer raschen Absenkung der EEG-Umlage weitere Konjunkturimpulse.

Auch die Stiftung Umweltenergierecht betont, die Bundesregierung sollte die Gelegenheit nutzen, um nicht nur eine teilweise Absenkung der EEG-Umlage zu vollziehen, sondern die Strukturen und den Abwicklungsaufwand insgesamt vereinfachen. „Die Absenkung der EEG-Umlage auf null würde erhebliche Vereinfachungen mit sich bringen: für Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger und stromintensive Unternehmen sowie für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 26 Paragrafen im aktuellen EEG 2017 könnten entfallen, weitere vereinfacht werden“, erklärt der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes Thorsten Müller. „Das heutige Regelwerk und dabei nicht zuletzt die Ausnahmeregelungen schaffen eine unnötige Komplexität, die für Unternehmen und Staat vermeidbaren Aufwand und unnötige Kosten bedeutet. All dies wird mit dem Vorschlag entbehrlich.“

Michael Thöne, Geschäftsführender Direktor des FiFo Köln, betonte, dass der Vorschlag Konjunktur und Bundeshaushalt gleichermaßen nutze. Er forderte die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel nicht nur teilweise, sondern vollständig zur Entlastung der EEG-Umlage zu nutzen. „Schon 2026 ist mit Zusatzeinnahmen von drei Milliarden Euro zu rechnen. Dieser Saldo steigt weiter an, so dass bereits 2030 die ursprünglichen Mindereinnahmen komplett ausfinanziert sind. Der Vorschlag ist zudem so angelegt, dass auch nach Wegfall der Besonderen Ausgleichsregelung kein Unternehmen schlechter gestellt ist als zuvor – die meisten aber besser“, so Thöne.

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