BNetzAgentur startet erste Ausschreibung: 4.000 MW zum Höchstpreis von 165.000 Euro
Die Bundesnetzagentur teilte am 04.08.2020 mit, sie habe zum Gebotstermin 01.09.2020 insgesamt 4.000 Megawatt an stillzulegender elektrischer Leistung ausgeschrieben, zu einem Höchstpreis von 165.000 Euro pro Megawatt. Grundlage ist das noch nicht in Kraft getretene Kohleverstromungsbeendigungsgesetz Ziel ist die „Reduzierung der Kohleverstromung in Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen“.
„Die Ausschreibungen schaffen einen Anreiz, die klimaschädlichsten Steinkohlekraftwerke schnell vom Netz zu nehmen. Gleichzeitig bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Teilnahmeberechtigt an den Ausschreibungen sind vor allem Steinkohleanlagen, aber auch Braunkohle-Kleinanlagen bis 150 MW, die sich noch am Markt befinden. Die Anlagenbetreiber geben im Ausschreibungsverfahren einen Gebotswert an, zu dem sie bereit sind, auf die Verfeuerung von Kohle in ihrer Anlage zu verzichten. Durch die Teilnahme an dem wettbewerblichen Verfahren können Anlagenbetreiber einen angemessenen finanziellen Ausgleich für den Steinkohleausstieg erhalten.
Zuschlagsverfahren
In die Zuschlagsentscheidung fließen der Gebotswert und der CO2-Ausstoß der Anlage ein. Bei Überzeichnung erhalten grundsätzlich diejenigen Betreiber zuerst einen Zuschlag, die das geringste Gebot pro Tonne CO2-Reduktion abgegeben haben. Jeder bezuschlagte Anlagenbetreiber hat ab Bestandskraft des Zuschlags einen Anspruch auf einmalige Zahlung des Steinkohlezuschlags zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Kohleverfeuerungsverbotes. Im Gegenzug darf er ab diesem Zeitpunkt keine Stein-/Braunkohle mehr in seiner Anlage verfeuern.
Gebotstermin 1. September 2020
Zum Gebotstermin 01.09.2020 werden insgesamt 4.000 Megawatt an stillzulegender elektrischer Leistung ausgeschrieben. Der Höchstpreis in dieser Runde liegt bei 165.000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung. Anlagen, die sich in der sogenannten Südregion befinden, also in etwa südlich des Mains liegen, sind von der Teilnahme an der ersten Ausschreibungsrunde ausgeschlossen.
Die Gebote müssen bis zum 01.09.2020, 24:00 Uhr bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Die Bundesnetzagentur stellt für jeden Gebotstermin Formulare für die Gebotsabgabe und eine Auflistung der erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Verfügung.
KVBG noch nicht in Kraft – Gerichtsentscheidungen stehen aus
Laut pv magazine (Petra Hannen) weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass das KVBG zwar vom Bundestag beschlossen wurde, aber noch nicht in Kraft getreten ist. Sollte das KVBG bis zum 1. September 2020 nicht in Kraft getreten sein, findet demnach der jetzt ausgeschriebene erste Gebotstermin nicht statt. Auch die vorgesehene beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission liege derzeit noch nicht vor.
Das Bundesverfassungsgericht muss sich ebenfalls noch mit dem KVBG beschäftigen. Mit einem Eilantrag will das Essener Energieunternehmen Steag erreichen, dass bei der jetzt begonnenen ersten Stilllegungsauktion das Volumen deutlich erhöht wird und die Zuschlagshöhen für vorläufig erklärt werden. Außerdem sei eine Verfassungsbeschwerde geplant.
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