BMWi meldet Wind-Erfolg

Umsetzungsstand Aktionsprogramm Wind an Land vorgelegt – 12 von 18 Maßnahmen aufs Gleis gesetzt – Kritik vom BWE: „Guter Wille allein reicht nicht“

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 25.08.2020 eine aktualisierte Übersicht zum „Aktionsprogramm zur Stärkung der Windenergie an Land“ veröffentlicht. Von den dort genannten 18 Maßnahmen sind 12 Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise befinden sich in der Umsetzung. Sechs Maßnahmen sind bereits vollständig umgesetzt, drei Maßnahmen sind in der Umsetzung weit fortgeschritten. Weitere drei Maßnahmen sollen mit der EEG-Novelle umgesetzt werden.

Das Aktionsprogramm hatte das BMWi im Oktober 2019 vorgelegt. Es benennt 18 konkrete Maßnahmen und die jeweilige Zuständigkeit bei Bund und Ländern. Die Maßnahmen sollen die Akzeptanz für den Windausbau stärken und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Sie sind wichtige Schritte, um das Ziel von 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zu erreichen. Der aktuelle Umsetzungsstand.

Sechs Maßnahmen sind vollständig erledigt:

  • Die Abstandsregelungen für Windenergieanlagen sind mit der Länderöffnungsklausel im Gebäudeenergiegesetz veröffentlicht.
  • Die Verwaltungsvorschrift für Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung ist zum 1. Mai 2020 in Kraft getreten.
  • Eine Bund-Länder-Vereinbarung zum Abbau von Genehmigungshemmnissen wurde am 17. Juni 2020 getroffen.
  • Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurden beschleunigt.
  • Das Konzept des Artenschutzportals wurde im Kabinett beschlossen, das Portal wird schrittweise ab 2021 eingeführt.
  • Das Bundesnaturschutzgesetz wurde weiterentwickelt, um im Bereich Offshore-Windenergie Ausnahmen von Ausgleichspflichten zu regeln.

Bei weiteren drei Maßnahmen sind wir in Umsetzung weit vorangeschritten:

  • Im Investitionsbeschleunigungsgesetz werden die gerichtlichen Instanzen bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen verkürzt.
  • Das Investitionsbeschleunigungsgesetz soll auch die aufschiebende Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen einschränken.
  • Die Digitalisierungsstrategie wird konsequent umgesetzt und fortentwickelt, sowohl im Rechtsrahmen als auch bei technischen Standards.

Drei weitere Maßnahmen werden mit der EEG-Novelle umgesetzt:

  • Kommunen und Bürger sollen stärker finanziell beteiligt werden.
  • Der Zubau von Erneuerbaren-Anlagen soll regional gesteuert werden, um Netzengpässe zu vermeiden.
  • Durch die aufeinander abgestimmte Novelle des EEG und des Bundesbedarfsplangesetzes sollen Netzausbau und der Erneuerbaren-Ausbau synchronisiert werden.

BWE: Aktionsprogramm „Wind an Land“ – Guter Wille allein reicht nicht

Den am 25.08.2020 vom BMWi veröffentlichten aktuellen Stand der Abarbeitung der Aufgabenliste Wind an Land kritisierte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie deutlich:

„Wir haben die Vorlage des 18 Punkte umfassenden Arbeitsplans in Oktober 2019 begrüßt. Genehmigungen und Marktvolumen verharren jedoch auf weiterhin niedrigem Stand. Es fehlen allein in diesem Jahr immer noch 3.000 Megawatt an Zubau. Das Defizit zur Einhaltung der Pariser Verträge wächst rasant. Insofern fehlt es noch an der Wirksamkeit der bisherigen Umsetzungen der Aufgabenliste. Wir brauchen dringend deutlich mehr Schwung und Konzentration auf das Wesentliche, um endlich voran zu kommen.

Die selbst gegebenen Haken sind wohl zuweilen etwas verrutscht. Es wäre gut, wenn sich das Bundeswirtschaftsministerium etwas selbstkritischer beim Abarbeitungsstand zeigt. Nach wie vor sind 12 Punkte noch nicht vollständig gelöst. Doch auch einige vom BMWi abgehakte Punkte sind in Wirklichkeit noch nicht einmal begonnen oder umgesetzt: Das Artenschutzportal (Punkt 9) zum bundesweiten Monitoring geschützter Arten ist zwar beschlossen, aber noch keineswegs umgesetzt, wie es das BMWi vermittelt. Andererseits werden Punkte abgehakt, die gar nicht gelöst wurden: Die Weiterentwicklung des BNatSchG (Punkt 12) wird als erledigt angesehen, weil ein Kompromiss im Bereich Offshore-Windenergie gefunden wurde. Allerdings handelt es sich bei dem Arbeitsprogramm des BMWi um eines für Windenergie an Land!

Auch bei der Kennzeichnung ‚Umsetzung läuft‘ entsteht teilweise ein falscher Eindruck: Bei der Erschließung von Flächenpotentialen durch Reduzierung der Anlagenschutzbereiche bei Drehfunkfeuern (Punkt 13) sind zwar erste Änderungen bei der Bewertungsmethode umgesetzt worden und die Überprüfung der Reduzierung wurde angekündigt, aber noch nicht durchgeführt. Beim Ersatz von VOR auf DVOR ist noch kein Fortschritt zu sehen. So ist die tatsächliche Abarbeitung der Aufgabenliste leider nicht so weit vorangeschritten, wie es auf den ersten Blick scheint.

Es ist gut, dass das BMWi den eigenen Arbeitsstand bewertet und veröffentlicht. Jedoch braucht es stärkeres Zupacken bei der Umsetzung. Im kommenden Jahr werden wir einen Paradigmenwechsel erleben: Erstmals fallen Windenergieanlagen aus der EEG-Förderung. Wie viele der Anlagen sich halten können, ist ungewiss. Umso dringender muss die Politik die Rahmenbedingungen für diese Situation verbessern. Wir warten nun auf eine schnelle Vorlage der EEG Novelle. Sie muss die Umsetzung der Aufgabenliste sichtbar vorantreiben. Die Energiewende braucht den Leistungsträger Wind an Land. Und Wind an Land braucht die Rückendeckung der Politik.“

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