Bis 2038 Kohleverstromung möglich – sozialverträglicher Ausstieg aus Kohleverstromung
Einer Medienmitteilung vom 28.08.2020 zufolge hat RWE sich „nach intensiven Verhandlungen und unter hohem Zeitdruck mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) auf den Tarifvertrag ‚Kohleausstieg‘ geeinigt. Damit seien die Voraussetzungen geschaffen, dass RWE die Kohleverstromung bis spätestens 2038 sozialverträglich beenden könne, so wie es das Gesetz zur Beendigung der Kohleverstromung vorsieht.
In dem Tarifvertrag sind unter anderem die Leistungen des Unternehmens, die über das staatlich garantierte Anpassungsgeld (APG) hinaus gehen, geregelt. Dabei wurde ein angemessenes Absicherungsniveau für die Beschäftigten festgeschrieben, für das RWE bis an die Grenzen des wirtschaftlich Vertretbaren gegangen ist. Das ist dem Unternehmen nicht leicht gefallen, da der wirtschaftliche Schaden aus dem Kohleausstieg bereits deutlich über den vorgesehenen Kompensationszahlungen liegt. RWE hat zudem zugestimmt, grundsätzlich auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Durch hochwertige Maßnahmen zur internen wie externen Weiterqualifizierung sollen darüber hinaus Beschäftigte, die APG nicht in Anspruch nehmen können, „von Arbeit in Arbeit“ vermittelt werden.
Vereinbarungen zum Bereich Ausbildung und Übernahmen zeigen, dass RWE ihrer gesellschaftlichen Verantwortung auch künftig gerecht werden will: Bis 2030 wird das Unternehmen weiter hochwertig und über den eigenen Bedarf hinaus ausbilden. Eine gute Ausbildung ist eine Investition in die Zukunft junger Menschen. RWE unterstreicht damit den Anspruch als verlässlicher und attraktiver Arbeitgeber.
->Quelle: group.rwe/einigung-ueber-tarifvertrag-kohleausstieg-erzielt