2.2 Staatliche Förderung klimafreundlich ausgestalten, Unternehmensberichterstattung verbessern
Die Ergänzung des Konjunkturpakets um eine Klimafolgen-Prüfung, d. h. inwieweit Einzelmaßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen, oder – wie in einigen europäischen Ländern bereits üblich – eine Folgenprüfung auf Nachhaltigkeit insgesamt vor der Gewährung von Unterstützung oder Kreditvergabe, wäre wünschenswert. Für Investitionen und im Beschaffungswesen ist sie für den Bund bereits vorgeschrieben (§13Abs.2KGS). Danach ist der Bund verpflichtet, bei der Planung, Auswahl und Durchführung von Investitionen zu prüfen, wie damit jeweils zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele beige-tragen werden kann. Bei mehreren Alternativen ist die Investition vorzuziehen, mit der das Ziel der Minderung von Treibhausgasemissionen über die gesamte Nutzungsdauer des Investitionsguts zu den geringsten Kosten erreicht werden kann. Eine Art Klimaverträglichkeitsprüfung haben Träger öffentlicher Aufgaben – wie etwa Behörden des Bundes, der Länder und kommunale Verwaltungsträger und Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen – bei allen Entscheidungen mit Gestaltungsspielraum durchzuführen (§13Abs.1KSG). Dazu zählen etwa auch Entscheidungen über Fördermaßnahmen. Hier fehlt es bislang an einem bei der Entscheidung anzulegenden Kriterienkatalog. Langfristig sollte sich ein solcher Kriterienkatalog an EU-weiten Vorgaben orientieren. Kurzfristig müssen – um gegebenenfalls noch Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren zu erlangen – vereinfachte Kriterien herangezogen werden, um die konjunkturpolitischen Maßnahmen nicht übermäßig zu verzögern. Auch kreative Unternehmer würden bei ihren klimafreundlichen Gründungen – eine Grundvoraussetzung für innovative neue Wege zum Klimaschutz – von einer solchen Klimafolgen-Prüfung profitieren. Ziel einer Prüfung sollte es ja gerade nicht sein, Investitionen zu verhindern, sondern diese zu ermutigen, in dem die Folgen verschiedener Optionen verdeutlicht werden und die Option ausgewählt wird, bei der sich Investitionen in eine nachhaltige Zukunft, hier also verbesserten Klimaschutz, auszahlen.
Entsprechend sollte das Kriterium Klimafreundlichkeit in Förderprogrammen und bei der Kreditvergabe staatlicherseits konsequent eingeführt und verstärkt angewendet werden. Das gilt sowohl für technologische Innovationen als auch für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, z.B. in den Bereichen Dienstleistungen, Logistik, Kultur, Gastronomie, Landwirtschaft und Tourismus.
Eine finanzielle Unterstützung von Unternehmen verlangt naturgemäß nach Instrumenten zum Nachweis des zweckmäßigen Einsatzes dieser finanziellen Mittel. Ein berichterstattender Nachweis sollte bei dem Corona-Konjunkturpaket auch nichtfinanzielle Informationen einschließen. Hierbei sind die Unternehmensbesonderheiten (Größe, Einfluss auf die Gesellschaft/Impact), Inhalte und Bezug zu bestehenden Standards zu beachten. Um keine unterschiedlichen Reporting-Regime zu etablieren, wird eine Orientierung an der Arbeit des Sustainable Finance-Beirats der Bundesregierung zur generellen Staffelung und inhaltlichen Abgrenzung der Berichtspflichten empfohlen. Die Empfehlungen zur Berücksichtigung einer nichtfinanziellen Berichterstattung im Rahmen des Konjunkturpakets sind des-halb folgende:
- Große Unternehmen und Unternehmen mit potenziell starkem Einfluss auf gesellschaftliche Ziele sollten grundsätzlich nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichten. Darüber hinaus bietet sich eine Anlehnung an die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) an, wie es in Kanada bereits im Rahmen von Corona-Konjunkturpaketen umgesetzt wird. Die auf EU-Ebene erarbeitete Taxonomie kann ergänzend insoweit genutzt werden, als sie für ausgewählte Industrien klare Informationserfordernisse definiert, denen im Rahmen der Berichterstattung entsprochen werden sollte. Wesentlich ist, dass über zukunftsorientierte Informationen (science-based targets, scenario-based reporting) die Meilensteine der strategischen Entwicklung offengelegt werden. Damit einhergehen müsste eine Ausweitung der Wirtschaftsprüfung auf die zu berichtenden nichtfinanziellen Aspekte, wobei sich diese im Sinne einer praktikablen Umsetzung anfangs auf die vergangenheitsbezogenen Informationen beziehen kann.
- Für mittlere Unternehmen reicht eine vergangenheitsorientierte Berichterstattung weniger Indikatoren. Hier eignen sich insbesondere die TCFD-Kernindikatoren. Für einen Fokus über den Klimawandel hinaus bietet sich der Bezug auf den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) an, der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung 2011 vorgestellt wurde.
- Für kleine Unternehmen soll ein einfacher Berichtstandard verpflichtend sein, wenn eine Förderung bewilligt wird. Dieser könnte z. B. einige wenige Schlüsselindikatoren wie jährlicher Energieverbrauch, Anteil erneuerbarer Energien und Emissionen beinhalten („DNK light“).
->Folgt: 2.3 Investitionen in Innovation sowie Forschung und Entwicklung an Klimaschutz ausrichten