- Langfristperspektive: Monitoring und Evaluierung institutionalisieren
Die Maßnahmen der Corona-Konjunkturpakete müssen auch unabhängig von ihrer Zielsetzung der kurzfristigen konjunkturellen Belebung langfristig klimapolitisch sinnvoll sein. Alle Maßnahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets sowie des Zukunftspakets (d. h. nicht nur die primär klimapolitisch ausgerichteten Maßnahmen) sollten auf der Ebene ihrer Umsetzung einer Ex Ante-Evaluierung im Sinne einer Klimaverträglichkeitsprüfung unterworfen und über einen längeren Zeitraum transparent und nachvollziehbar hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit Klimaschutzzielen evaluiert (Monitoring) werden. Eine derartige Ex Ante- und Ex Post-Evaluierung der auf dem Konjunkturpaket beruhenden Umsetzungsmaßnahmen sollte institutionell –etwa durch Gesetz –verankert werden.
Umsetzungsmaßnahmen, die aus dem Konjunkturpaket resultieren, sollten ex ante bezüglich ihrer Klimaschutzwirkungen beruhend auf einem umfassenden Kriterienkatalog, wie weiter unten ausgeführt, evaluiert werden. Insbesondere mit den Wirkungsabschätzungen zum Klimaschutzprogramm 2030 sowie den entsprechenden Vorarbeiten kann hier auf diverse Erfahrungen zurückgegriffen werden.
Im Zuge dieser Ex ante-Evaluierung sollten jedoch auch die Voraussetzungen für ein aussagekräftiges Monitoring der Maßnahmen geschaffen werden. Gerade bei komplexen Wechselwirkungen ist es unerlässlich, von Beginn der Maßnahmenumsetzung an ein Monitoring-Programm mitlaufen zu lassen, um frühzeitig Hinweise auf Fehlentwicklungen, unbeabsichtigte Nebenwirkungen oder auch mangelnde Effektivität oder Effizienz zu erhalten. Die Erfahrungen aus der Ex post-Evaluierung der diversen Klimaschutzprogramme in Deutschland zeigen, dass die Erarbeitung von mit Blick auf die u. g. Kriterien aussagekräftigen Monitoring-Indikatoren zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen sollte. Die Effekte der ergriffenen Maßnahmen sollten in einem aussagekräftigen und indikatorbasierten Monitoring auf jährlicher Basis gemessen und bewertet werden.
Sowohl die Ex ante-Evaluierung als auch das Monitoring sollten einem umfassenden Ansatz folgen, der sich an den folgenden Kriterien ausrichtet:
- Effektivität: Welche Wirkungen haben die Maßnahmen mit Blick auf wirtschaftliche sowie Klimaschutz-Effekte?
- Effizienz: Wie stellt sich das Nutzen-Aufwand-Verhältnis der Maßnahmen (auch im Vergleich zu anderen Optionen) dar?
- Resilienz: Welchen Beitrag können die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Funktionalitäten auch unter Stress leisten? Werden diverse Vulnerabilitäten ab- bzw. aufgebaut?
- Aktive Trägerschaft: Befördern die Maßnahmen Beteiligungschancen und kreatives Unternehmertum? Werden Kommunen und zivilgesellschaftliche Initiativen zu einer aktiven Übernahme von Zielen befähigt?
- Fairness/soziale Gerechtigkeit: Wie werden Nutzen und Lasten verteilt? Wie wird Prozessgerechtigkeit gewährleistet?
sowie
6. Akzeptanz: Werden die Maßnahmen von den Betroffenen sowie der Bevölkerung allgemein akzeptiert?
7. Akzeptabilität: Entsprechen die Maßnahmen den Anforderungen der Legalität und der ethischen Vertretbarkeit? Sind sie international kompatibel?
->Quellen: