Sicherheitsbereitschaft: falls Plan A und B nicht ausreichen
Die Sicherheitsbereitschaft wurde im Rahmen des Strommarktgesetzes im Juli 2016 beschlossen und besteht aus Kraftwerken, die im Zuge des Kohleausstiegs planmäßig stillgelegt worden sind. Vier Jahre lang können diese abgeschalteten Kraftwerke in Extremsituationen wieder aktiviert werden, bevor sie endgültig nicht mehr ans Netz gehen.
Erlaubt ist das nur, wenn alle anderen Maßnahmen sowie Netzreserve und Kapazitätsreserve nicht geholfen haben. Bisher ist das noch nie passiert. Innerhalb von zehn bis elf Tagen müssen die Kraftwerke auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber dafür aktiviert werden können. Acht Kraftwerksblöcke mit einem Umfang von 2,7 Gigawatt (GW) bilden heute die Sicherheitsbereitschaft. Sie stellen einen Anteil von 13 Prozent an der installierten Braunkohleleistung. Diese vorläufig stillgelegten Kraftwerke verursachen keine schädlichen CO2-Emissionen mehr. Schätzungsweise 12,5 Millionen Tonnen CO2 konnten so seit Beginn der Sicherheitsbereitschaft im Oktober 2016 und bis Ende 2020 eingespart werden. (BMWi)