Klimaschutzbericht 2019 vorgelegt

CO2 35,7 Prozent runter

Die Bundesregierung hat – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag am 15.09.2020 – den Klimaschutzbericht 2019 als Unterrichtung (19/22180) vorgelegt. Danach sind 2019 die Treibhausgasemission (THG-Emissionen) gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Die Gesamtemissionen sanken demnach gegenüber dem Vorjahr 2018 um fast 54 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (-6,3 Prozent) auf rund 805 Millionen Tonnen. Gegenüber dem Referenzjahr 1990 entspricht dies einer Minderung um 35,7 Prozent. Ursächlich für den Rückgang sei insbesondere die positive Entwicklung im Sektor Energiewirtschaft, schreibt die Bundesregierung mit Verweis auf die Vorjahresschätzung des Umweltbundesamtes.

In dem Bericht hebt die Bundesregierung hervor, dass mit dem aktuellen Wert bereits im vergangenen Jahr eine Zielmarke des Ende 2019 beschlossenen Klimaschutzgesetzes erreicht worden sei. Laut dem Gesetz darf die Gesamtemissionsmenge 2020 maximal 815 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente betragen.

CO2 35,7 Prozent runter – Fotomontage © Gerhard Hofmann für Solarify

Ursprünglich hatte die Bundesregierung für 2020 eine Emissionsminderung von 40 Prozent gegenüber 1990 als Ziel ausgegeben. Mit den Maßnahmen des 2014 beschlossenen „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“ hatte die Bundesregierung avisiert, die damals prognostizierte Lücke zur Zielerreichung zu schließen. Laut Klimaschutzbericht wird die Minderungswirkung der darin enthaltenen Maßnahmen aktuell mit 37,5 bis 47,96 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten beziffert. Sie liegt damit deutlich unterhalb der damals angepeilten 62 bis 78 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten.

Die Bundesregierung weist in dem Bericht indes darauf hin, dass in den Schätzungen zur Minderungswirkung die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht berücksichtigt worden sind. „Wenn nun die tatsächlichen THG-Emissionen für das Jahr 2020 voraussichtlich deutlich niedriger ausfallen, könnte das 40-Prozent-Ziel erreicht werden. Das Ausmaß des Emissionsrückgangs infolge der Corona-Pandemie ist derzeit noch mit Unsicherheiten behaftet und lässt sich noch nicht genau vorhersagen“, schreibt die Bundesregierung. (hib/SCR)

Im Wortlaut: Klimaschutzbericht 2019 der Bundesregierung

Drucksache 19/22180 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Zusammenfassung

„Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 – bezogen auf die Emissionen des Jahres 1990 – um mindestens 40 Prozent zu reduzieren, bis 2030 um mindestens 55 Prozent. Das entspricht einer Gesamtminderung um etwa 500 Mio. t. CO2-Äquivalente auf 750 Mio. t. CO2-Äquivalente im Jahr 2020 und um etwa 688 Mio. t. CO2-Äquivalente auf 562 Mio. t. CO2-Äquivalente im Jahr 2030. Auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen am 23. September 2019 in New York hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu bekannt, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.

Seit 1990 sanken die gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2018 um 31,4 Prozent respektive 393 Mio. t. CO2-Äquivalente. Es wurden 2018 insgesamt 858 Mio. t. Treibhausgase freigesetzt, etwa 36 Mio. t. weniger als 2017. Gemäß der Vorjahresschätzung des Umweltbundesamts waren die gesamten Emissionen im Jahr 2019 in Deutschland vor allem dank der positiven Entwicklung im Sektor Energiewirtschaft stark rückläufig. Sie sind in 2019 demnach gegenüber dem Vorjahr 2018 nochmals um fast 54 Mio. t. CO2-Äquivalente (-6,3 Prozent) auf 805 Mio. t. CO2-Äquivalente gesunken; dies entspricht einer Minderung gegen-über 1990 um 35,7 Prozent.

Das im Jahr 2014 beschlossene Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sollte einen Beitrag im Umfang von 62 bis 78 Mio. t. CO2-Äquivalenten zur Erreichung des 40-Prozent-Minderungsziels für 2020 erbringen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz legt in Anlage 2 (zu § 4) der beschlossenen Fassung vom 12. Dezember 2019 fest, dass die zulässige Jahresemissionsmenge für 2020 über alle Sektoren hinweg bei maximal 813 Mio. t. CO2-Äquivalen-ten liegen darf. Dies entspricht einer Gesamtminderung der Treibhausgase um 35 Prozent gegenüber 1990. Diese Minderung wurde gemäß der Vorjahresschätzung des Umweltbundesamts bereits 2019 erreicht.

Die im vorliegenden Klimaschutzbericht 2019 dargestellte Aktualisierung der geschätzten Minderungswirkungen der einzelnen Maßnahmen wurde wie bereits in den Vorjahren im Auftrag des BMU durch ein Gutachterkonsortium vorgenommen. Diese Schätzung konnte die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht berücksichtigen. Die vorliegende Quantifizierung zeigt, dass die Maßnahmen des Aktionsprogramms 2020 wirken und ein Beitrag zur Schließung der Lücke zur Zielerreichung erwartet werden kann. Unter anderem leistet der EU-Emissionshandel infolge deutlich höherer Zertifikatspreise mit 3,5 Mio. t. CO2-Äquivalenten einen höheren Minderungsbeitrag als noch vor einem halben Jahr erwartet. Die insgesamt erwartete Minderungswirkung der Einzelmaßnahmen wird mit 37,5 bis 47,96 Mio. t. CO2-Äquivalenten beziffert. Die Lücke, die noch vor der Pandemie erwartet wurde, ließe sich damit nicht schließen. Wenn nun die tatsächlichen THG-Emissionen für das Jahr 2020 voraussichtlich deutlich niedriger ausfallen, könnte das 40-Prozent-Ziel erreicht werden. Das Ausmaß des Emissionsrückgangs infolge der Corona-Pandemie ist derzeit noch mit Unsicherheiten behaftet und lässt sich noch nicht genau vorhersagen.

Die Bundesregierung macht sich die Bewertung der Einzelbeiträge der Maßnahmen nicht zu eigen. Sie bekräftigt die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen, um die mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 avisierten Minderungen sicher zu erreichen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 sah vor, Ergänzungen vorzunehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen. Entsprechend wurde die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im Koalitionsvertrag auch mandatiert, bis Ende 2018 Maß-nahmen zu erarbeiten, um die Lücke zur Erreichung des 40-Prozent-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu reduzieren. Diese Vorschläge und Empfehlungen liegen seit dem 26. Januar 2019 vor und sind in die Koalitionsbeschlüsse zum Klimapaket vom Herbst 2019 eingeflossen.

Für die Zeit nach 2020 gibt der Klimaschutzplan 2050 als nationale Langfriststrategie zum Klimaschutz eine wichtige Orientierung und setzt für die einzelnen Emissionssektoren bis 2030 konkrete Ziele, die nunmehr im Bundes-Klimaschutzgesetz rechtlich verankert sind. Sowohl das Aktionsprogramm 2020 als auch der Klimaschutzplan 2050 folgen dabei dem Leitbild des Klimaschutzes als gesellschaftliche und wirtschaftliche Modernisierungsstrategie, die wissenschaftlich fundiert und so technologieoffen und effizient wie möglich gestaltet wird. Das Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 legt die Minderungsstrategie der Bundesregierung auch durch konkrete jährliche Minderungsverpflichtungen anhand festgelegter Emissionsbudgets in den Jahren von 2020 bis 2030 fest.

Die Bundesregierung erarbeitete im Frühjahr und Sommer 2019 und beschloss am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Minderungsziel für 2030 erreicht wird und alle Sektoren ihren Beitrag leisten. Über ihre Umsetzung und ihren Beitrag zur Treibhausgasminderung wird erstmals im Klimaschutzbericht 2020 berichtet werden. Alle Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 wurden hinsichtlich ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgen wissenschaftlich abgeschätzt. Die Bundesregierung hat zwei wissenschaftliche Konsortien beauftragt, die Gesamtminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 abzuschätzen. Beide Abschätzungen – eine2 im Auftrag des BMWi, eine3 im Auftrag von BMU und UBA – wurden im März 2020 veröffentlicht. Grundsätzlich macht sich die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Abschätzungen nicht zu eigen. Szenarien, die in das Jahr 2030 rei-chen, sind mit großen Unsicherheiten behaftet. Grundsätzlich basieren die Abschätzungen auf bereits beschlossenen, konkretisierten Maßnahmen. Solche Maßnahmen, deren Konkretisierungen noch ausstehen bzw. die zu einem späteren Zeitpunkt noch zu beschließen sind, konnten nicht durchgängig berücksichtigt werden.4 Die Bundesregierung wird neben diesen Abschätzungen auch andere Abschätzungen in ihre künftigen Überlegungen mit einbeziehen.

Klimaschutz ist und bleibt ein wesentlicher Baustein zum Erhalt der menschlichen Lebensgrundlagen auf der Erde. Die Begrenzung des durch den Menschen verursachten Klimawandels und die Anpassung an nicht mehr zu verhindernde Veränderungen sind gesellschaftliche Aufgaben von höchster Priorität. Nicht zu handeln bedeutet, großes Leid, immense Schäden und unwiederbringliche Verluste an Lebensräumen zu riskieren.

Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesregierung wird weiterhin die unbedingt notwendige gemeinschaftliche Verantwortung durch Mitbestimmung und Teilhabe fördern und das Potenzial des Aktionsbündnisses Klimaschutz und anderer Möglichkeiten der Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bei der Suche nach und der Entwicklung von weiteren Klimaschutzmaßnahmen nutzen.“

->Quellen: