Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes passiert Bundesrat

Neue Instrumente im Einsatz gegen Vermüllung und Ressourcenverschwendung: Weniger Abfall – mehr Recycling

Der Bundesrat hat am 09.10.2020 die Umsetzung der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht gebilligt, die der Bundestag am 17.09.2020 beschlossen hatte. Ziel ist es, das Kreislaufwirtschaftsgesetz ökologisch weiterzuentwickeln, um das Ressourcenmanagement und die Ressourceneffizienz in Deutschland zu verbessern und vor allem die Abfallvermeidung zu stärken.

Mülltrennung – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Höhere Recyclingquoten

  • Das Gesetz erhöht die Recyclingquoten bestimmter Abfallströme – insbesondere von Papier, Metall, Kunststoff und Glas, aber auch von Siedlungsabfällen. Es erweitert die Pflicht zur Getrenntsammlung auf Bioabfall, gefährliche Haushaltsabfälle, Textilien und Sperrmüll.
  • Die Verwertungsquoten im Verpackungsgesetz werden in zwei Stufen bis 2025 und 2030 erhöht.
  • Das Gesetz verpflichtet die 6.000 Beschaffungsstellen in Bundesbehörden sowie bundeseigenen und vom Bund beherrschten Unternehmen, künftig bei der Beschaffung ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse zu bevorzugen – bisher bestand nur eine Prüfpflicht. Künftig sollen recycelte Produkte Vorrang in der öffentlichen Beschaffung bekommen. Mit dem Gesetz nimmt sich der Bund selbst in die Pflicht, beim Einkauf Produkte zu bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind, sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen.
  • Um das Problem der Ressourcenvernichtung anzugehen – besonders bei Retouren – müssen Händler und Hersteller den genauen Umgang mit ihrer Ware künftig dokumentieren.
  • Mit der neuen Obhutspflicht hat der Staat in Zukunft erstmals rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Erstmals gibt es auch eine gesetzliche Grundlage, um künftig Hersteller und Händler von Einwegplastikprodukten, wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen, per Verordnung an den Reinigungskosten von Parks und Straßen zu beteiligen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Das neue Gesetz gibt uns neue Instrumente an die Hand im Einsatz gegen die Vermüllung der Umwelt und gegen Ressourcenverschwendung. Jetzt gibt es erstmals eine gesetzliche Grundlage, mit der der Staat die Hersteller und Händler von Wegwerfplastik-Artikeln an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen kann. Das wird für sauberere Straßen und Parks sorgen und zugleich für eine gerechtere Kostenverteilung. Auch gegen Ressourcenverschwendung kann der Staat künftig mehr tun: Waren aus Retouren und Überhängen sollen nicht mehr so einfach im Müll landen. Händler werden dank der neuen Obhutspflicht eine sinnvolle Verwendung für diese Waren finden müssen. Damit betreten wir juristisches Neuland und leisten in der EU Pionierarbeit.“

Die gestiegenen Anforderungen ans Recycling können nur im fairen Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Akteuren erfüllt werden. So haben beispielsweise in jüngerer Vergangenheit Modeketten Alttextilien als lukrativen Markt entdeckt. Im Rahmen der freiwilligen Produktverantwortung nehmen sie alte Kleidung von ihren Kundinnen und Kunden zurück, um sie zu verwerten. Damit sind sie aber zu einer Konkurrenz zu kommunalen Entsorgern geworden, deren Entsorgungsstruktur nun unwirtschaftlich zu werden droht. Die Kommunen sind über die Daseinsvorge verpflichtet, diese Entsorgungstruktur in jedem Fall aufrechtzuerhalten. Dieser Schieflage wirkt die Gesetzesänderung entgegen. Wenn Akteure wie Modeketten künftig Abfälle zurücknehmen, müssen sie die hochwertige Rücknahme und Verwertung für mindestens drei Jahre garantieren. Das schafft Planungssicherheit für Kommunen und Unternehmen. Darüber hinaus können öffentliche Entsorger künftig gerichtlich durchsetzen, dass gewerbliche Sammler die gesetzlichen Anforderungen einhalten.

Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gibt den nötigen Rechtsrahmen für eine ökologische Weiterentwicklung der bestehenden Regeln. Das Gesetz überträgt die EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie in Teilen auch die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie sowie Änderungen der Verpackungsrichtlinie und der Elektroaltgeräterichtlinie in nationales Recht und geht in wichtigen Feldern über die Vorgaben der EU hinaus.

Das novellierte Gesetz tritt nach seiner Verkündung im Oktober 2020 in Kraft. Im Anschluss wird die Bundesregierung entsprechende Verordnungen auf den Weg bringen.

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