EEG-Umlage 2021 sinkt leicht – BEE: System muss angepasst werden

Altmaier: „Entlastung aus dem Konjunkturpaket wird umgesetzt“

Am 15.10.2020 haben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für 2021 bekanntgegeben: Die Umlage wird ab Januar 2021 durch einen Bundeszuschuss von derzeit 6,756 ct/kWh auf 6,5 ct/kWh abgesenkt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sprach laut einer Medienmitteilung aus dem BMWi von einem „gehaltenen Versprechen“: Erstmals werde die EEG-Umlage durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Der BEE forderte eine Anpassung des Umlagesystems. Ebenso der VKU.

Mastenwald südlich von Köln – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Altmaier weiter: „Ohne diesen Zuschuss wäre es zu einem Anstieg der Umlage und damit der Strompreise gekommen. Mir geht es dabei aber nicht nur um kurzfristige Korrekturen. Vielmehr leiten wir einen Paradigmenwechsel ein. Denn zusätzlich zu den Mitteln aus dem Konjunkturpaket wird die EEG-Umlage in den kommenden Jahren durch Einnahmen aus der neuen nationalen CO2-Bepreisung entlastet. Steigen diese Einnahmen, steigen auch die Entlastungen beim Strompreis. Das hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Im nächsten Schritt werden wir die Umlage 2022 auf 6 ct/kWh senken. Als Bundesminister für Wirtschaft und Energie ist es mein zentrales Anliegen, Klimaschutz und Wirtschaft miteinander zu versöhnen. Die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage ist ein wichtiger Teil dieses Ansatzes.“

BMWI: EEG-Umlage 2021: Fakten & Hintergründe – Die EEG-Umlage 2021 ergibt sich aus einer Prognose der Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2021 unter Berücksichtigung des Kontostandes am 30. September 2020. Erstmals werden zudem Einnahmen aus einem Bundeszuschuss berücksichtigt. Der Bundeszuschuss von 10,8 Mrd. Euro für 2021 setzt sich aus Mitteln des Konjunkturpakets sowie Einnahmen aus der neuen nationalen CO2-Bepreisung zusammen. Die EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern auf der Grundlage des EEG sowie der Erneuerbare-Energien-Verordnung festgelegt und bis zum 15.Oktober veröffentlicht. Zu diesem Zweck erstellen die Übertragungsnetzbetreiber unter Einbeziehung etablierter Forschungsinstitute eine wissenschaftlich gestützte Prognose zu ihren erwarteten Ausgaben (insbesondere Vergütungen und Marktprämien für die Anlagenbetreiber) und Einnahmen (insbesondere aus der Vermarktung des EEG-Stroms) sowie zur Höhe des umlagerelevanten Stromverbrauchs. Bei der Festlegung der EEG-Umlage werden der Stand des EEG-Kontos zum 30. September, der Bundeszuschuss sowie eine Liquiditätsreserve berücksichtigt. Die Bundesnetzagentur prüft, ob bei der Festlegung der EEG-Umlage die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.Die EEG-Umlage 2021 sinkt verlässlich auf 6,5 ct/kWh. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt sie um 0,265Cent/kWh. Ein Blick auf die letzten Jahre zeigt: Die EEG-Umlage ist seit 2014 stabil geblieben – trotz eines kontinuierlichen Anstiegs der vergüteten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Ab 2021 wird sie durch die beschlossenen Zuschüsse aus den Einnahmen der nationalen CO2-Bepreisung sowie aus dem Konjunkturpaket sinken.

Die EEG-Umlage wird in diesem Jahr erstmalig durch einen Bundeszuschuss abgesenkt. Über Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung sowie zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von rund 11 Mrd. Euro aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 wird die EEG-Umlage in 2021 auf 6,5 ct/kWh bzw. in 2022 auf 6,0 ct/kWh begrenzt. Durch den Bundeszuschuss wird sichergestellt, dass das Konto im kommenden Jahr wieder einen positiven Stand aufweisen wird. Das EEG-Konto war durch die Corona-Krise und die damit verbundene sinkende Stromnachfrage sowie den Einbruch der Preise an der Strombörse bis Ende September auf ein Minus von gut 4 Mrd. Euro gesunken.

Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen 2021 mit einem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien um rund 5 GW. Dadurch steigt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um rund 3 Mrd. Kilowattstunden auf mehr als 228 (im Vergleich zur Netzbetreiber-Prognose dem vergangenen Jahr für 2020). Die EEG-Umlage wird knapp zur Hälfte von Unternehmen und zu gut einem Drittel von den privaten Haushalten bezahlt. Der Rest entfällt zum größten Teil auf öffentliche Einrichtungen.

BEE: Energiewende im Stromsektor braucht neuen regulatorischen Rahmen

„Aktuell besteht durch die niedrigen Strombörsenpreise ein Rekorddefizit auf dem EEG-Konto, das einem unangemessenen System aus Abgaben und Umlagen geschuldet ist“, kommentiert BEE-Präsidentin  Simone Peter die heute veröffentlichte Prognose der Übertragungsnetzbetreiber zur EEG-Umlage 2021. Die beschlossene Deckelung der EEG-Umlage wirke sich nun zwar positiv auf die Bezahlbarkeit der Stromkosten und auf die Energiewende aus. „Um die niedrigen Strombörsenpreise auszugleichen, die die EEG-Umlage steigen lassen, sind aber bessere Maßnahmen vorhanden: Eine Finanzierung der Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt könnte die EEG-Umlage deutlich senken, da die Kosten nicht wie bisher nur auf einen Teil der Verbraucher verteilt würden. Zusätzlich würde eine deutliche Anhebung der CO2-Preise zu einer Erholung der Börsenstrompreise führen. Mit diesen Maßnahmen könnte ein Teil der durch die Bundesregierung vorgenommenen Finanzierung aus dem Bundeshaushalt vermieden werden“, so Peter weiter.

Auch wenn COVID-19 zu etwa zwei Dritteln den zu erwartenden Anstieg der EEG-Umlage ausmache, sei ein Drittel auf Entwicklungen zurückzuführen, die auch unabhängig von Corona stattgefunden hätten. So sei ein Teil des Preisverfalls der Energierohstoffpreise bereits vor Corona erfolgt und habe damit die Grenzkosten der Erdgas- und Kohlekraftwerke gesenkt. Zudem seien die Windverhältnisse und Sonnenstunden in diesem Jahr überdurchschnittlich. Hinzu kämen die in Betrieb genommenen Offshore-Windparks, die häufig mit einer Leistung einspeisen, die fast den verbliebenen Atomkraftwerken entsprächen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien führe so zu der politisch gewollten erhöhten regenerativen Einspeisung, die durch den sogenannten Merit-Order-Effekt den Börsenstrompreis senke.

„Ein von Erneuerbaren Energien getragener Energiemarkt braucht einen anderen regulatorischen Rahmen als ein von fossilen und atomaren Großkraftwerken dominierter Markt. Die Erneuerbaren tragen das System in immer höherem Maße und übernehmen immer mehr die Verantwortung. Doch deren niedrige Kosten kommen beim Endkunden nicht an und verhindern den Einsatz CO2-freien Stroms in Mobilität, Wärme und der Industrie. Hier ist ein grundsätzlich neuer Ansatz für ein zukunftsfähiges Strommarktdesign notwendig“, so Peter abschließend.

Hintergrund: Mit der EEG-Umlage werden die notwendigen Investitionen in den Zubau der Erneuerbaren Energien finanziert. Somit schafft sie Anreize, die benötigten Investitionen in zukunftsweisende Erneuerbare Technologien zu tätigen und trägt zur Erreichung der national und international vereinbarten Klimaschutzziele bei. Die Umlage dient als Ausgleich zwischen der Einspeiseprämie, die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen vom Netzbetreiber erhalten, und den Preisen, die Netzbetreiber für Strom aus Erneuerbaren Energien an der Strombörse erzielen. Die entstehenden Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde das Ziel erreicht, die Erneuerbaren Energien zu den kostengünstigsten Energieträgern zu machen. Es hat in seiner globalen Vorbildfunktion den Erneuerbaren Energien zum Durchbruch verholfen und sie in vielen Ländern zum Energieträger Nummer 1 gemacht.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zur Absenkung der EEG-Umlage: Richtige Maßnahme, die jedoch keine grundlegende Reform ersetzt

„Die Stabilisierung der EEG-Umlage ist ein erster und richtiger Schritt hin zu einem besseren Finanzierungsmechanismus. Unterm Strich droht diese Maßnahme jedoch ein Tropfen auf den heißen Stein zu werden. Denn es ist bereits absehbar, dass andere Bestandteile des Strompreises wie etwa die Netzentgelte steigen werden, weil die Integration der Erneuerbare-Energieanlagen oder Ladepunkte für Elektromobile umfangreiche Investitionen in die Verteilnetze notwendig machen. Die Deckelung der EEG-Umlage für Stromkunden wird daher nicht die grundlegende Reform des Abgaben- und Umlagensystems ersetzen können. Um nachhaltig eine ökologische Lenkungswirkung zu erzielen und die Kosten für Endverbraucher zu begrenzen, muss im zukünftigen Abgaben- und Umlagensystem der Faktor der CO2-Intensität eine größere Rolle spielen. Die derzeitigen Mechanismen des Strompreises tun das nicht systematisch und hemmen damit zentrale Bemühungen der Bundesregierung, etwa das Ziel die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr kohlenstoffärmer und verlässlich mit Energie zu versorgen. Klar ist: Um die Sektorenkopplung anzureizen, muss Strom wettbewerbsfähig zu Öl und Benzin werden. Klar ist aber auch, dass das derzeit nicht der Fall ist: In Deutschland zählen die Strompreise für Endkunden zu den höchsten weltweit. Daher bedarf es einer zukunftsgerichteten Neuordnung der Strompreisbestandteile, wie sie der VKU in seiner Studie zur CO2-Bepreisung vorgeschlagen hatte.“

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