Mindestanteil an Erneuerbaren Energien im Verkehrssektor von 50% bis 2030 für Klimaziele unerlässlich
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat am 16.10.2020 mit einer Stellungnahme auf den Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote reagiert. „Das im Referentenentwurf gesetzte Ziel von 14 Prozent Erneuerbaren Energien im Verkehr bis 2030 ist nicht ansatzweise ausreichend, um die Klimaziele zu erreichen“, kommentiert BEE-Präsidentin Simone Peter.
Bereits ein vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Auftrag gegebenes Gutachten habe gezeigt, dass es eines viel höheren Anteils Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bedürfe, so Peter. „Wir fordern das Bundesumweltministerium daher auf, sich bei der Ausgestaltung des Gesetzes an die selbst gesteckten Klimaziele zu halten und entsprechend einen Mindestanteil für Erneuerbare Energien im Verkehrssektor von 50 Prozent bis 2030 festzulegen.“
Das Schlüsselinstrument zur Erreichung der Mindestanteile an Erneuerbaren Energien im Verkehrssektor sei die Treibhausgasminderungsquote, mit der Unternehmen, die Kraftstoff in den Verkehr bringen, verpflichtet würden, ihre Emissionen zu senken. „Wenn es bei der Ausgestaltung dieser Quote bei den vorgeschlagenen 7,25 Prozent bleibt, würde das nach BEE-Berechnung einen Anteil an Erneuerbaren Energien im Verkehr bis 2030 von lediglich 7 bis 8 Prozent bedeuten, also deutlich unter dem im Entwurf festgelegten Mindestziel von 14 Prozent. Das gleicht einem Offenbarungseid für die Nichterreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Will man den notwendigen Erneuerbaren Energien-Mindestanteil von 50 Prozent erreichen, bedarf es einer THG-Minderungs-quote von mindestens 40 Prozent,“ stellt Peter klar.
Zusätzlich würden die Mindestanteile für fortschrittliche Biokraftstoffe im Entwurf auf einem sehr niedrigen Niveau von lediglich 1,75 Prozent ab 2030 festgesetzt.
„Damit werden die Vorgaben der europäischen RED II-Richtlinie deutlich unterschritten“, bemängelt Peter. Dies behindere den für fortschrittliche Biokraftstoffe dringend notwendigen Markthochlauf massiv. „Wir brauchen eine Eins-zu-Eins-Umsetzung des Mindestanteils von 3,5 Prozent bis 2030 gemäß der RED II-Richtlinie“, so Peter.
„Ein dynamisch wachsender Markt für Elektromobilität auf Basis von Ökostrom, aber auch Grüner Wasserstoff, Sunfuels und Biokraftstoffe können die Bedarfe im PKW-, Schwerlast-, Zug- und Flugverkehr zunehmend decken, wenn eine umfassende Mobilitätswende endlich angegangen und der Ausbau der Erneuerbaren Energien wieder beschleunigt wird. Die Bioenergie ist bereits heute unverzichtbarer Bestandteil für Klimaschutz im Verkehr. Jetzt gilt es, die Erneuerbaren umfassend und effizient in den Verkehrssektor einzubringen“, so Peter abschließend.
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