LichtBlick fordert transparente Stromkennzeichnung
Am 01.11.2020 veröffentlichen mehr als 1.100 Versorger die Stromkennzeichnung für rund 15.000 Strom-Produkte. Aufgrund einer gesetzlichen Regelung würden die Verbraucher dabei über den tatsächlichen Stromeinkauf ihres Anbieters getäuscht. Denn Versorger müssten auf ihrem Strom-Etikett bis zu 60 Prozent EEG-Ökostrom ausweisen – obwohl sie diesen Strom nicht für ihre Kunden einkauften, heißt es in einer Pressemeldung von Lichtblick vom 30.10.2020. Dieser EEG-Pflichtanteil in der Kennzeichnung steige seit Jahren an und erreiche in diesem Jahr eine neue Rekordhöhe.
„Auf jedem Stromprodukt steht heute ein großer Anteil Ökostrom. In dem meisten Fällen ist aber viel weniger oder gar kein Ökostrom drin“, kritisiert Ralph Kampwirth von LichtBlick. Die Stromkennzeichnung fänden Verbraucher auf den Internetseiten der Anbieter und in den Rechnungen.
„Ein Beispiel: Ein Versorger kauft für das Stromprodukt seiner Kunden 75 Prozent Kohlestrom und 25 Prozent Atomstrom ein. Auf dem Strom-Etikett sinkt der Kohleanteil auf 30 Prozent, der Atomanteil auf 10 Prozent. Stattdessen werden dort 60 Prozent als EEG-Ökostrom ausgewiesen“, so Kampwirth weiter.
„Das ist gesetzlich verordnetes Greenwashing. Niemand würde akzeptieren, wenn ein Fleischprodukt, das vollständig aus konventioneller Massentierhaltung stammt, als 60% Biofleisch ausgezeichnet würde“, so Kampwirth. Grund für die Verbrauchertäuschung sei die Kennzeichnungspflicht in den Energiegesetzen. Sie vermische die Angaben zum tatsächlichen Stromeinkauf des Versorgers mit einem rechnerisch ermittelten Wert, wie viel EEG-Ökostrom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlage finanzierten.
LichtBlick fordere daher die Einführung eines Strom-Etiketts, das den tatsächlichen Stromeinkauf der Versorger transparent darstelle, so Kampwirth.
->Quelle: LichtBlick.de/etikettenschwindel-aus-kohlestrom-wird-oekostrom