Richtungsentscheidung für Energiewende und Klimaschutz

450 MHz-Funkfrequenzen ab 2021 an Betreiber kritischer Infrastrukturen

Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung haben sich geeinigt, die 450 MHz-Funkfrequenzen ab 2021 vorrangig an die Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRTIS – siehe solarify.eu/it-risiken-klug-begegnen) in der Energie- und Wasserwirtschaft zu vergeben. Den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wird die Mitnutzung der Frequenzen eröffnet, sofern es keine Beeinträchtigungen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen gibt.Den Kompromiss begrüßen BDEW und VKU.

E-Mobilität Ladesymbol - Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

E-Mobilität Ladesymbol – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Dazu erklärten Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin BDEW und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer VKU, am 05.11.2020 in einer gemeinsamen Presseinformation: „Wir begrüßen den politischen Kompromiss, die 450 MHz-Funkfrequenz an die Energie- und Wasserwirtschaft zu vergeben und zugleich eine Mitnutzung für die BOS zu ermöglichen. Nun ist der Weg für die Bundesnetzagentur frei, gemeinsam mit Beirat und Präsidentenkammer das Vergabeverfahren zeitnah zu starten. Das ist eine Richtungsentscheidung: für Energiewende und Klimaschutz, für Versorgungssicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen.

Für die zunehmend dezentrale und digital gesteuerte Strom- und Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie Wasserversorgung braucht die Energie- und Wasserwirtschaft die 450 MHz-Funkfrequenz. Das dient dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit. Denn mit dieser sicheren und hochverfügbaren Kommunikationslösung können wir unsere Netze digitalisieren und optimal steuern.

Damit können wir das hohe Niveau an Versorgungssicherheit halten und auch den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität vorantreiben. Davon profitiert der gesamte deutsche Wirtschaftsstandort. Da die Funkfrequenz auch im Falle eines Blackouts funktioniert, ist die Entscheidung der BNetzA ein wichtiger Beitrag, um kritische Infrastrukturen wirksam zu schützen.“

Hintergrund zum weiteren Verfahren: 

Die Bundesnetzagentur kann sich nun mit dem Beirat bis zum 16. November 2020 einigen und eine Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur herbeiführen, sodass das Vergabeverfahren eröffnet werden kann.

->Quellen und mehr: