Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes und Investitionsbeschleunigungsgesetz verabschiedet

Bundestag beschließt wichtige Windenergie-Gesetzesvorhaben

Der Bundestag hat einer Medienmitteilung aus dem BMWi zufolge am 05.11.2020 in der 2./3. Lesung die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes sowie das Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Das vom BMWi vorgelegte Windenergie-auf-See-Gesetz schreibt die Zielerhöhung für den Ausbau der Offshore-Windenergie fest: Bis 2030 sollen 20, bis 2040 dann 40 GW Leistung errichtet werden. In das Investitionsbeschleunigungsgesetz des BMVI hat das BMWi wichtige Punkte im Energiebereich eingebracht, die vor allem die Planung und den Bau von Windenergieanlagen an Land beschleunigen.

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Windenergie in der Wustermark – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit der Zielerhöhung für Windanlagen auf See ist klar, dass Deutschland ein führender Markt für die Offshore-Windenergie bleiben wird. Wir geben mit den klaren Langfristzielen Planungs- und Investitionssicherheit. Und mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz gehen wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung unseres Aktionsplans Wind. Der Ausbau von Windenergie an Land wird mit den neuen Regelungen weiter beschleunigt. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz beinhaltet damit wichtige strukturelle Verbesserung für die Planungsbeschleunigung wichtiger Infrastrukturvorhaben.“

Das Windenergie-auf-See-Gesetz schaffe die Voraussetzungen, um die ehrgeizigen Ausbauziele bis 2040 umzusetzen und fördere den Ausbau der Windenergie auf See. Auch ein entsprechender Personalzuwachs in allen betroffenen Behörden sei vorgesehen. Damit erfülle die Bundesregierung zentrale Zusagen der Offshore-Vereinbarung, die Altmaier am 05.05.2020 gemeinsam mit den Energieministern der Küstenländer und den Geschäftsführern der Übertragungsnetzbetreiber unterzeichnet hatte. Mit dem Gesetz werde zudem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2020 umgesetzt und eine Regelung geschaffen, die bestimmten Projekten ermögliche, die Übernahme der Kosten für Untersuchungen zu beantragen.

Das Investitionsbeschleunigungsgesetz soll Planungsverfahren im Infrastrukturbereich beschleunigen. Die Maßnahmen vereinfachen es, Infrastrukturprojekte umzusetzen, und tragen so zur langfristigen Sicherung des Wirtschafts- und Investitionsstandorts Deutschland bei. Unter anderem sollen die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklagen gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entfallen und so Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Das Gesetz sei somit auch ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans Wind, den das BMWi im Herbst 2019 vorgelegt hat. Er ziele darauf ab, den Ausbau von Windenergie an Land zu beschleunigen.

->Quelle: bmwi.de/bundestag-beschliesst-wichtige-windenergie-gesetzesvorhaben