Förderung privater Ladestationen startet

Ab 24.11. 2020 Investitionszuschuss von 900 € pro installierter Ladesäule am Haus

Hausbesitzer können laut einer Medienmitteilung vom 20.11.2020 aus der kfw ab 24.11.2020 Zuschüsse für den Einbau einer Elektroauto-Ladestation bei der bundeseigenen KfW-Bank beantragen. Für Kauf, Einbau und Anschluss können sie pro Ladepunkt 900 Euro Förderung erhalten, wie die KfW in Frankfurt am Main mitteilte. Bedingung ist, dass der Strom der Ladestation zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt.

Deutschland braucht 2030 mindestens 440.000, vielleicht sogar 843.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektroautos. Das ist das Ergebnis einer Studie der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums (ausführlich siehe: solarify.eu/bis-2030-braucht-deutschland-mindestens-440-000-ladesaeulen).

Antragstellung über KfW-Zuschussportal

KFW-Büro in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW starten zum 24.11.2020 das Förderprodukt zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden. Investoren erhalten für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort z.B. aus einer Photovoltaik-Anlage bezogen werden.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden (www.kfw.de/440-zuschussportal). Maßgeblich für den Vorhabensbeginn ist die verbindliche Bestellung der Ladestation bzw. der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der von den durchführenden Fachunternehmen erstellten Rechnungen.

Ziel der Förderung sei es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen, erklärte die KfW. Die Bundesregierung stellt dafür 200 Millionen Euro bereit.
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