Umfrage im Auftrag des vzbv zeigt große Akzeptanz
Die Energiewende kann nur mit der Unterstützung der Verbraucher umgesetzt werden. Dazu müssen sie finanziell entlastet werden und von den Maßnahmen der Energiewende profitieren können. Eine repräsentative Online-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass Verbraucher die Energiewende unterstützen, sich aber eine zügigere Umsetzung und finanzielle Entlastung wünschen. Die anstehende Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) biete der Bundesregierung die Chance, die Bedürfnisse der Verbraucher stärker zu berücksichtigen, heißt es in der Pressemeldung vom 27.11.2020.
“Die Ergebnisse der Umfrage zeigen deutlich, dass sich die Verbraucher eine ambitionierte Energiewende wünschen. Diese Zustimmung muss die Bundesregierung mitnehmen und für eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Klimaschutzziele nutzen. Die aktuelle Neugestaltung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes bietet jetzt die Chance dazu. Insbesondere bei Mieterstrom- und Bürgerstromtarifen im Sinne der Verbraucher muss der Bundestag noch deutlich nachbessern,“ sagt Thomas Engelke, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Energiewende schneller umsetzen
Die Unterstützung für die Energiewende sei nach wie vor groß. Vier von fünf Befragten (80 Prozent) unterstützten das Ziel der Energiewende, also den Ausstieg aus der Atomenergie und die langfristige Energieversorgung mit erneuerbaren Energien bei weitgehendem Verzicht auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas. Gleichzeitig dauere gut jedem Zweiten die Umsetzung der Energiewende zu lange: 53 Prozent seien eher oder sehr unzufrieden mit dem Ausbautempo. Nur 35 Prozent sind eher oder sehr zufrieden. Durch diese Befragungsergebnisse werde ein Signal an die Politik gesendet, die Reform des EEG zügig und ambitioniert umzusetzen, erklärt der Verbraucherschützer.
Kostengünstige Bürgerstromtarife anbieten, Mieterstrom muss sich rechnen
61 Prozent der Befragten unterstützten vergünstigte Bürgerstromtarife bei der Errichtung von Windkraft- oder Solarfreiflächenanlagen für Verbraucher vor Ort, auch wenn diese Vergünstigungen von allen Stromkunden mitfinanziert werden müssten. Der vzbv forderr solche Bürgerstromtarife als einen Ausgleich für Betroffene vor Ort.
Mieterstrom friste seit Jahren ein Schattendasein, kritisiert Engelke. Im Rahmen der aktuellen EEG-Novelle könne das geändert werden. Zwar würden viele Mieter in Mehrfamilienhäusern Mieterstrom nutzen (82 Prozent), allerdings müssr sich der Mieterstromvertrag auch rechnen. 67 Prozent der Mieter würden sich nur dann für Mieterstrom entscheiden, wenn das Angebot kostengünstiger ausfalle als die jeweils aktuellen Stromverträge. Der vzbv fordere, dass die Bedingungen für Mieterstrom so geändert werden, dass Bewohner von Mehrfamilienhäusern in der Breite davon profitieren könnten. Dazu zählten die Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom, Quartiersansätze und die Entbürokratisierung für Mieterstrom bei kleinen Mehrfamilienhäusern bis sechs Wohnungen.
Industrieausnahmen von der EEG-Umlage nicht von Verbrauchern finanzieren
Energieintensive Betriebe seien von der EEG-Umlage weitgehend befreit. Andere Unternehmen und private Haushalte müssten diese Ausnahmen zusätzlich über ihren Strompreis schultern, kritisieren die Verbraucherschützer weiter. 43 Prozent der Befragten hätten sich dafür ausgesprochen, die Befreiungen künftig aus Steuermitteln zu finanzieren. Für 26 Prozent der Befragten komme nur eine Streichung der Befreiungen in Frage. Der vzbv fordere, die Befreiungen aus Steuermitteln zu finanzieren und damit die EEG-Umlage substantiell zu senken, heißt es abschließend.
Methode: Online-Befragung. Grundgesamtheit: Internetnutzer ab 14 Jahren. Stichprobengröße: 1.008 Befragte. Erhebungszeitraum: 3. – 8. November 2020. Statistische Fehlertoleranz: max. +/- 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Institut: hopp Marktforschung.
->Quelle und weitere Informationen: