Gesamtkonzept legt Schritte und Maßnahmen fest
Am 11.11.2020 veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein „Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge“. Es konkretisiert Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 mit Bezug zum Straßengüterverkehr und dem Ziel, dass bis 2030 ein Drittel der Fahrleistung von schweren Nutzfahrzeugen elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erbracht werden soll. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/25777) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25271) hervor – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag.
Das Maßnahmenpaket des BMVI beinhalte drei Kernmaßnahmen, schreibt die Regierung:
- Kaufprämien zur Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit klimaschonenden, alternativen Antrieben;
- Steuerung des Aufbaus der notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur für alternativ angetriebene Nutzfahrzeuge;
- Schaffung eines geeigneten regulatorischen Umfelds.
„Insbesondere setzt sich das BMVI für eine Differenzierung der Lkw-Maut nach dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge ein“, heißt es in der Antwort.
Für die Umsetzung der beiden relevanten Maßnahmenbündel aus dem Klimaschutzprogramm 2030 („CO2-arme Lkw auf die Straße bringen“ und „Tank-, Lade- und Oberleitungsinfrastruktur ausbauen“) stehen den Angaben zufolge aus dem Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (EKF) bis Ende 2023 für die Anschaffungsförderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben etwa 1,2 Milliarden Euro und für Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur etwa 4,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Aber, so wörtlich: „Vorgaben zur Zuordnung von Anteilen aus dem Gesamtbudget für einzelne Antriebstechnologien werden durch die Bundesregierung nicht getroffen“. (hib/HAU)
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