Bundesregierung liefert doch noch Anschlussregelung für erste ausgeförderte EE-Anlagen
Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat in einem Faktenpapier zusammengetragen, welche Möglichkeiten des Weiterbetriebs für die Betreiber von ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen bestehen. Mit dem EEG 2021 ist ein „Weiter so“ möglich, allerdings auch die Nutzung des Solarstroms für den Eigenverbrauch, wie Sandra Enkhardt am 22.01.2021 für das pv magazine schrieb.
Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat in einem sechsseitigen Faktenpapier übersichtlich zusammengetragen, welche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen haben, deren EEG-Vergütung am 1. Januar 2021 endete. In Baden-Württemberg sind davon rund 2300 Photovoltaik-Anlagenbetreiber betroffen. Die Leistung ihrer nun ausgeförderten Anlagen beläuft sich auf rund elf Megawatt. In den kommenden Jahren werden in immer größeren Mengen Photovoltaik-Anlagen aus der Förderung fallen.
Die Bundesregierung hatte es bis zum Schluss spannend gemacht, schaffte es dann aber doch gerade noch rechtzeitig das EEG 2021 zu verabschieden und damit eine Anschlussregelung für die ersten ausgeförderten Erneuerbaren-Anlagen. Das Gute für die Ü20-Anlagenbetreiber ist, dass nur die Vergütung mit dem Jahreswechsel endete, ansonsten aber alle Regelungen des EEGs für diese Systeme weiter gelten, darunter etwa Einspeisevorrang oder die Befreiung des Eigenverbrauchs von der EEG-Umlage bis 30 Kilowatt.
Mit der Novelle des EEG wurde verhindert, dass die Betreiber der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen zu „wilden Einspeisern“ werden. Es ist nun die Option vorhanden, die Anlagen in der Volleinspeisung einfach weiterlaufen zu lassen. Diese Regelung gilt für alle Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung und ist bis Ende 2027 befristet. Die Anlagenbetreiber erhalten für ihren Strom den Jahresmarktwert Solar für 2021 abzüglich einer Vermarktungsprämie von 0,4 Cent pro Kilowattstunde von ihrem Netzbetreiber. Ab 2022 können die Vermarktungskosten dann von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt werden.
Daneben haben die Betreiber der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen auch die Möglichkeit, ihren Solarstrom künftig selbst zu nutzen. Dabei gilt wie für alle Anlagen die EEG-Umlagebefreiung bis 30 Kilowatt Leistung und maximal 30 Megawattstunden. Ob für die Umstellung von Volleinspeisung zu Eigenverbrauch technische Umrüstungen der Anlagen erforderlich seien, müssten die Betreiber mit ihrem lokalen Installateur klären. Zudem könnten sie in Erwägung ziehen, in einen Speicher, Heizstab oder Elektroauto zu investieren, um den Eigenverbrauch zu erhöhen. Ob das wirtschaftlich sei, hänge von Strompreis und den Kosten ab, so das Solar Cluster Baden-Württemberg. Bei dieser Option besteht die Möglichkeit, den überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen. Er wird dann entweder zum Jahresmarktwert Solar abzüglich Vermarktungskosten vergütet. Alternativ könnten die Betreiber auch einen Direktvermarkter suchen und in die sonstige Direktvermarktung wechseln. Allerdings sei dies aufgrund der technischen Vorgaben und damit verbundenen Umrüstkosten sowie der eher geringen Strommenge meist nicht lohnend.
Die Möglichkeit, in die sonstige Direktvermarktung zu wechseln, besteht für alle ausgeförderten Anlagen. Die Angebote gerade für kleine Photovoltaik-Anlagen sind dabei allerdings eher rar gesät und aufgrund der damit verbundenen Kosten wohl in vielen Fällen wirtschaftlich nicht sinnvoll. So sind mit der Direktvermarktung Vorgaben für Viertelstundenmessungen, die über Smart Meter erfüllt werden können, vorhanden. Zudem müssten die Photovoltaik-Anlagen fernsteuerbar sein. Alternativ könnten sich die Betreiber der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen auch für eines der zahlreich vorhandenen Cloud- oder Community-Angebote entscheiden. Allerdings warnt das Solar Cluster Baden-Württemberg, dass diese zum Teil sehr intransparent bei der Darstellung von Kosten und Erlösen seien. Es empfiehlt daher, die Angebote genau zu prüfen. Als möglicher Vorteil wird gesehen, dass sie auch die Direktvermarktung von Kleinanlagen ermöglichen sowie den Strombezug, Direktvermarktung und Speicher aus einer Hand. Auch einige regionale Stromanbieter haben spezielle Tarife für Ü20-Anlagen in ihr Portfolio aufgenommen mit teilweise höherer Vergütung als der Jahresmarktwert Solar. Die Betreiber sollten solche Angebote ebenfalls genau auf weitere Kosten prüfen, die damit anfallen könnten.
Prinzipiell möglich wäre es auch, den Solarstrom aus den ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen an seine Untermieter oder Nachbarn zu liefern. In diesem Fall entfällt jedoch das Eigenverbrauchsprivileg und es würde 100 Prozent EEG-Umlage fällig. Zudem seien solche Modelle mit zahlreichen energiewirtschaftlichen Pflichten und hohem Aufwand verbunden. Auch die Option einer Registrierung im Herkunftsnachweisregister für Grünstrom des Umweltbundesamt hält das Solar Cluster Baden-Württemberg angesichts des aktuellen Preisniveaus für nicht lohnend.
In dem Faktenpapier wird zudem noch auf mögliche Kosten, die für den Weiterbetrieb anfallen, hingewiesen. So könnte ein Tausch des Wechselrichters bei den älteren Anlagen anstehen. Für Photovoltaik-Anlagen mit 5 Kilowatt Leistung könnten sich die Kosten auf rund 1000 Euro zuzüglich Montage belaufen. Die Anlagenbetreiber müssten weitere Kosten für Wartung und Instandhaltung einkalkulieren, die vom Zustand der Anlage abhängig seien. Ein „Anlagen-Check“ liege preislich bei etwa 200 Euro. Dazu kommen Kosten für die Versicherung, die sich bei Kleinanlagen bis 10 Kilowatt Leistung zwischen 50 und 100 Euro im Jahr bewegen. Betreiber könnten in der Regel ihre Photovoltaik-Anlagen auch in der Gebäudeversicherung kostenlos aufnehmen lassen. Die Leistungen seien jedoch nicht mit einer Allgefahrenversicherung vergleichbar.
Sandra Enkhardt ist Senior Editor von pv magazine Deutschland. Sie berichtet seit 2008 über alle wichtigen Themen der Photovoltaik-Branche in Deutschland und auch weltweit.Mehr Artikel von Sandra Enkhardt
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