RWE-Windpark liefert ersten Strom, BNetzagentur schreibt 958 MW aus, Frankreich im April 925 MW
Während in Deutschland und Frankreich insgesamt 1.883 MW Offshore ausgeschrieben werden sollen, hat RWE mit der ersten Stromerzeugung von Triton Knoll „einen weiteren wichtigen Meilenstein bei der Realisierung ihres Offshore-Windprojekts in der britischen Nordsee erreicht“. Nachdem einer RWE-Medienmitteilung zufolge die elektrische Onshore- und Offshore-Infrastruktur bereits pünktlich geliefert worden seien, habe das von RWE geführte Projektteam im Januar 2021 mit der Installation der ersten von insgesamt 90 Turbinen begonnen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Arbeiten für die Inbetriebnahme des parkeigenen Übertragungssystems liefere Triton Knoll nun den ersten Strom ins britische Stromnetz.
Tom Glover, Chief Commercial Officer RWE Renewables und RWE UK Country Chair: „Die Inbetriebnahme von Triton Knoll stärkt unsere Position als eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich Offshore-Wind. Damit unterstreichen wir unser Engagement, beizutragen, dass Großbritannien seine ambitionierten Ausbauziele für Offshore-Wind von 40 Gigawatt bis 2030 erreichen kann. Der heutige Meilenstein ist das Ergebnis einer langjährigen Zusammenarbeit mit unseren lokalen und nationalen Partnerfirmen. Mit den lokalen Gemeinden haben wir zudem gemeinsam daran gearbeitet, dass auch diese von unserem neuen Windpark profitieren. Gleichzeitig investieren wir in die Grünstromversorgung von mehr als 800.000 britischen Haushalten.“
Der Offshore-Windpark Triton Knoll befindet sich rund 32 Kilometer vor der Küste von Lincolnshire. Anteilseigener sind RWE (59%), J-Power (25%) und Kansai Electric Power (16%). RWE übernimmt im Auftrag der Partner nach dem Bau des Windparks auch den langfristigen Betrieb und dessen Wartung. Das geplante Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro.
Auf die erste Stromerzeugung folgt nun die nächste Phase: fortlaufende Tests und sukzessive Installation beziehungsweise Inbetriebnahme der verbleibenden Turbinen vom Typ Vestas V164-9,5 MW. Alle Turbinen werden im Hafen von Able Seaton in Teesside angeliefert und für die Installation vorbereitet. Um die entsprechenden Voraussetzungen dafür in Teeside zu schaffen, wurde in den Ausbau des Hafens investiert. Zudem werden in Grimsby 250 km nördlich von London mehrere Millionen Britische Pfund in eine neue Betriebsbasis für Triton Knoll investiert. Der Betrieb des Offshore-Windparks wird bis zu 70 neue, qualifizierte Arbeitsplätze vor Ort schaffen.
Triton Knoll wird voraussichtlich im ersten Quartal 2022 vollständig in Betrieb gehen und über eine installierte Leistung von 857 MW verfügen (Anteil RWE pro-rata: 506 MW). Rechnerisch können dann mit dem dort erzeugten Grünstrom über 800.000 britische Haushalte pro Jahr versorgt werden. Triton Knoll wird nach seiner Fertigstellung der größte von RWE betriebene Offshore-Windpark sein.
Neben Triton Knoll baut RWE ihr britisches Offshore-Windportfolio kontinuierlich aus: Auf der Doggerbank entwickelt das Unternehmen das 1,4-Gigawatt-Projekt Sofia, das weit fortgeschritten ist . Zudem hat RWE für vier Erweiterungsprojekte bereits mit der ersten Befragung von Stakeholdern begonnen. Darüber hinaus war RWE in der jüngsten Auktion der britischen Crown Estate zur Vergabe neuer Gebiete für die Entwicklung von Offshore-Windprojekten erfolgreich und hat den Zuschlag für zwei benachbarte Standorte, ebenfalls auf der Doggerbank, mit einer potenziellen Gesamtkapazität von 3 Gigawatt erhalten.
Bis Ende 2022 will RWE ihr globales Erneuerbare-Energien-Portfolio auf eine Kapazität von mehr als 13 Gigawatt ausbauen und wird dafür in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 5 Milliarden Euro netto investieren. Mit Partnern könnte sich das Brutto-Investitionsvolumen auf bis zu 9 Milliarden Euro belaufen.
Bundesnetzagentur startet Ausschreibungen für Offshore-Windenergie
Die Bundesnetzagentur hat – so eine Medienmitteilung – am 26.02.2021 drei Flächen in Nord- und Ostsee für Windenergieanlagen auf See ausgeschrieben. „Neben der Förderung und der Netzanbindungskapazität umfasst die Ausschreibung auch das Recht, beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung zu beantragen. Bis 2025 soll eine Leistung von insgesamt knapp 9,7 GW ausgeschrieben werden, um das Ausbauziel der Offshore-Windenergie von 20 GW bis 2030 zu erreichen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. “ Die Offshore-Windenergie ist ein wesentlicher Pfeiler für das Gelingen der Energiewende.“ Einen Zuschlag erhält jeweils der Bieter, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet. Für zwei der drei Flächen bestehen allerdings gesetzliche Eintrittsrechte der Unternehmen, die dort ursprünglich einmal Offshore-Windparks geplant hatten. Das Ausschreibungsvolumen beträgt insgesamt 958 MW, davon 658 in der Nordsee und 300 in der Ostsee. Der Höchstwert für Gebote beträgt 7,3 ct/kWh. Die Fertigstellung der Windparks ist für 2026 geplant.
Ausschreibungen nach dem „zentralen Modell“
Nach den beiden Ausschreibungen 2017 und 2018 finden nun erstmals Ausschreibungen nach dem „zentralen Modell“ statt. Das heißt, es werden nicht nur die Förderung und die Netzanbindungskapazität ausgeschrieben, sondern zugleich auch das Recht, beim BSH die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.
Grundlage der Ausschreibungen ist die förmliche Eignungsfeststellung der drei Flächen. Diese ist das Ergebnis umfassender Voruntersuchungen, die das BSH im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführt hat. Das BSH untersuchte die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die Flächen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden auf der Internetseite des BSH veröffentlicht. Die Kosten der Voruntersuchung sollen nach dem Zuschlag auf die erfolgreichen Bieter umgelegt werden.
Gebote bis zum 1. September 2021
Die Gebote sind bis zum 1. September 2021 an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. Nach der Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert. Darüber hinaus werden die Ausschreibungsergebnisse im Internet bekannt gegeben. Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Frankreich: Extra-Ausschreibung im April – Chance für deutsche Unternehmen
Erneuerbare Energien meldet (Laurent Brault): Die Ausschreibung von Kapazitäten für Onshore-Windenergieanlagen in Frankreich erfolgte bislang nach einem im Jahr 2017 festgelegten Lastenheft. Am 03.11.2020 wurde die siebte der danach vorgesehenen Ausschreibungsrunden abgeschlossen; diese sollte die letzte sein, bevor voraussichtlich Mitte 2021 eine Neufassung des Lastenhefts und ein Zeitplan für die zukünftigen Ausschreibungen erlassen wird. Doch nun kommt im April 2021 eine weitere, letzte Ausschreibungsrunde hinzu.
925 MW werden ausgeschrieben
Das französische Umweltministerium hat Anfang 2021 unerwartet bekanntgegeben, dass es im Frühjahr noch eine achte – und dann wohl tatsächlich letzte – Ausschreibungsrunde für Onshore-Windenergieanlagen auf der Basis des „alten“ Lastenhefts durchführen wird. Diese läuft vom 5. bis 16. April 2021; ausgeschrieben wird dabei eine Gesamtkapazität von 925 MW. Auch für PV-Anlagen werden bis Mitte 2021 noch Ausschreibungen in erheblichem Umfang nach den bisher geltenden Lastenheften stattfinden: Freiflächenanlagen: 1 x 1.000 MW vom 31. Mai bis 11. Juni 2021, Aufdachanlagen: 2 x 150 MW vom 15.bis 26. Februar bzw. vom 28. Juni bis 9. Juli 2021.
Zusatzvergütung zum Verkaufspreis
Bemerkenswert ist auch, dass die schon länger erwartete Änderung des für kleinere Onshore-Windparks (max. 6 Windenergieanlagen mit einer Einzelleistung von max. 3 MW) geltenden Tarifdekrets vom 06.05.2017 (sog. „CR17“) bislang immer noch nicht erfolgt ist. Dieses basiert auf einer Zusatzvergütung zu dem vom Betreiber am Markt erzielten Verkaufspreis, die dem Betreiber für eine anlagenabhängig festgelegte jährliche Produktionshöchstmenge im Ergebnis einen bestimmten Verkaufspreis garantiert. Dabei hat grundsätzlich jeder Betreiber eines Windparks, der die im Tariferlass definierten Voraussetzungen für den Abschluss eines solchen Zusatzvergütungsvertrags erfüllt, einen Anspruch hierauf; mit anderen Worten ist die Gewährung der Zusatzvergütung nicht abhängig vom Ergebnis einer Ausschreibung („Open Window“). Allerdings gilt es in Fachkreisen als ausgemacht, dass die französische Regierung in der nächsten Zukunft die Kriterien des CR17 deutlich verschärfen und so den Zugang zu einer garantierten Zusatzvergütung stark erschweren wird.
Fazit
Insgesamt ist aber unverkennbar, dass die aktuelle französische Regierung den Aufbau der Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien weiter vorantreiben will; insofern ist Frankreich für Entwickler und Investoren in diesem Bereich nach wie vor ein attraktiver Markt.
Zum Autor: Laurent Brault ist Rechtsanwalt und Partner am Standort Paris des interdisziplinären Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner, das sich auf erneuerbare Energien und kommunale Energieversorgung spezialisiert hat.
->Quellen: