EU-Parlament: CO2-Abgabe auf bestimmte EU-Importe für ehrgeizigere Klimaschutzziele weltweit
Mit einer CO2-Abgabe auf bestimmte Importe aus wenig klimafreundlichen Staaten sollen ehrgeizigere globale Klimaschutzziele erreicht und die Verlagerung von CO2-Emissionen verhindert werden. Am 10.03.2021 verabschiedete das EU-Parlament mit 444 gegen 70 Nein-Stimmen und 181 Enthaltungen eine Entschließung zu einem WTO-konformen EU-CO2-Grenzausgleichssystem.
In der Entschließung wird betont, dass die höheren Bestrebungen der EU in Bezug auf den Klimawandel nicht zu Verlagerungen von CO2-Emissionen führen dürfen. Die Verlagerung der Produktion und verstärkte Einfuhren aus Staaten mit einer weniger ehrgeizigen Klimapolitik würden die weltweiten Klimaziele untergraben.
Die Abgeordneten sprechen sich daher dafür aus, bestimmte Waren, die von außerhalb der EU importiert werden, mit einer CO2-Abgabe zu belegen, wenn diese Länder nicht mehr Ehrgeiz in Bezug auf den Klimawandel an den Tag legen. Eine solche Abgabe würde weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie einen Anreiz für die Wirtschaft der Union und die Handelspartner der Union schaffen, ihre Wirtschaftszweige im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens zu dekarbonisieren.
Die Abgeordneten betonen, dass das Abkommen mit den WTO-Regeln vereinbar sein muss und nicht als Instrument zur Förderung von Protektionismus missbraucht werden darf. Es sollte daher ausschließlich Klimaschutzzielen dienen. Die neuen Einnahmen sollten als Teil eines Korbs von EU-Eigenmitteln verwendet werden, um über den EU-Haushalt die Ziele des Grünen Deals stärker zu unterstützen, fügen sie hinzu.
Verknüpfung mit einem reformierten EU-Emissionshandelssystem (EHS)
Der neue Mechanismus sollte Teil einer umfassenderen Industriestrategie der Union sein und alle Einfuhren von Produkten und Rohstoffen erfassen, die unter das EU-EHS fallen. Die Abgeordneten fügen hinzu, dass im CO2-Grenzausgleichssystem als Ausgangspunkt (bereits ab 2023) und nach einer Folgenabschätzung die Energiewirtschaft und energieintensive Industriezweige wie Zement, Stahl, Aluminium, Ölraffinerien, Papier, Glas, Chemikalien und Düngemittel erfasst werden sollten, die nach wie vor in erheblichem Umfang kostenlose Zuteilungen erhalten und nach wie vor 94 % der Industrieemissionen in der EU ausmachen.
Die Verknüpfung der CO2-Bepreisung im Rahmen des CO2-Grenzausgleichssystems mit dem Preis für Zertifikate im Rahmen des EU-EHS werde dazu beitragen, die Verlagerung von CO2-Emissionen zu bekämpfen, so die Abgeordneten weiter, die jedoch betonen, dass der neue Mechanismus nicht dazu führen darf, dass Anlagen in der EU doppelt geschützt werden.
Nach der Abstimmung sagte der Parlamentsberichterstatter Yannick Jadot (Grüne/EFA, FR): „Die CO2-Grenzausgleichssystem ist eine großartige Gelegenheit, Fragen des Klimas, der Industrie, der Beschäftigung, der Widerstandsfähigkeit, der Souveränität und der Verlagerung von Unternehmen unter einen Hut zu bringen. Wir müssen aufhören, naiv zu sein und überall den gleichen CO2-Preis zu fordern, unabhängig davon, ob ein Erzeugnis in oder außerhalb der EU hergestellt wird. Nur so können wir sicherstellen, dass auch die umweltschädlichsten Branchen sich an der Bekämpfung des Klimawandels beteiligen und Innovationen in Richtung Kohlenstofffreiheit entwickeln. Dies ist unsere beste Chance, die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C einzuhalten und gleichzeitig unsere Handelspartner dazu zu drängen, ebenso ehrgeizig zu sein, um Zugang zum Binnenmarkt zu erhalten.“
Hintergrundinformationen und nächste Schritte
Das Parlament hat eine wichtige Rolle beim Drängen auf eine ehrgeizigere EU-Klimagesetzgebung gespielt und am 28. November 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Es will, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten im Jahr 2050 klimaneutral werden und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 60% reduzieren.
Es wird erwartet, dass die Kommission im zweiten Quartal 2021 einen Gesetzesvorschlag für eine Kohlenstoffabgabe als Teil des europäischen „Green Deal“ vorlegen wird, sowie einen Vorschlag, wie diese Einnahmen zur Finanzierung eines Teils des EU-Haushalts – als EU-Eigenmittel – verwendet werden können.
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