Gesetzentwurf der Bundesregierung
Um die EU-Richtlinie „zur Unterstützung einer emissionsarmen Mobilität“ umzusetzen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/27657) – schreibt der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Dem Gesetzestext zufolge steht das Bestreben im MIttelpunkt, einen Nachfrageimpuls für wenn nicht emissionsfreie, dann wenigstens emissionsarme Straßenfahrzeuge zu fördern und so die Emissionen im Verkehrsbereich zu reduzieren. Durch den Beitrag zur Verringerung der CO2– und Luftschadstoffemissionen werde die öffentliche Verwaltung ihrer Vorbildfunktion gerecht.
Zu diesem Zweck verlangt die Richtlinie die Aufnahme verbindlicher Mindestziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Beschaffung als „sauber“ definierter Straßenfahrzeuge, leichter und schwerer Nutzfahrzeuge einschließlich Busse, deren Einhaltung durch die EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen sei. Das solle nicht nur bei Kauf, sondern auch bei Leasing und Anmietung von Straßenfahrzeugen gelten.
Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge wird der Vorlage zufolge bis zum 31.12.2025 ein Mindestanteil an sauberen Fahrzeugen von 38,5 Prozent verlangt. Im Referenzzeitraum bis zum 31.12.2030 gilt das gleiche Ziel. Bei Lkw sollen bis zum 31.12.2025 zehn Prozent und dann bis 31.12.2030 15 Prozent sauber sein. Für Busse sind zum 31.12.2025 Anteile von 45 Prozent und bis Ende 2030 von 65 Prozent vorgegeben.
Ausgenommen von den Vorgaben sollen sein: landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, zwei- oder dreirädrige und bestimmte vierrädrige Fahrzeuge, Kettenfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit eigenem Antrieb, die speziell für die Verrichtung von Arbeiten und nicht zur Güter-oder Personenbeförderung geeignet, konstruiert und gebaut wurden. Zu diesen Fahrzeugen gehören insbesondere Straßeninstandhaltungsfahrzeuge, Fahrzeuge für Winterdienste sowie Reinigungs- und Pflegedienste mit dem Schwerpunkt Arbeitsverrichtung. (hib/HAU)
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