Produktion und Export in der EU verbotener Substanzen regeln
Die Bundesregierung sieht beim internationalen Schutz vor chemischen Stoffen Verbesserungsbedarf. Das geht – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag (hib/CHB) – aus der Antwort (19/27578) auf eine Kleine Anfrage (19/26516) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Denn die Fortschritte, welche die internationale Gemeinschaft im Rahmen des Strategischen Ansatzes zum Internationalen Chemikalienmanagement (Strategic Approach to International Chemicals Management, SAICM) bei der Bearbeitung der sogenannten prioritären Politikthemen erzielt habe, seien „insgesamt unzureichend“.
Fortschritte seien vor allem auf Politikfeldern erreicht worden, auf denen sich einzelne Akteure in besonderem Maße engagiert hätten. So habe Deutschland im Rahmen von SAICM zuletzt besonders die Arbeit am Politikthema „Arzneimittel in der Umwelt“ unterstützt. Neu auf den Markt gekommen seien 2018 rekordverdächtige 8.689 chemische Substanzen, 2020 „nur“ 2.261.
Nach Ansicht der Bundesregierung sollten konkrete Zielsetzungen für die Bearbeitung prioritärer Politikthemen und eine effektive Überprüfung der Zielerreichung zentrale Elemente des internationalen Chemikalien- und Abfallmanagements werden. Dabei sei festzuhalten, dass das Schutzniveau in Bezug auf Chemikalien in Deutschland vergleichsweise hoch sei. Für einige der unter SAICM bearbeiteten prioritären Politikthemen seien in der EU bereits Lösungen gefunden worden. So gälten zum Beispiel für Bleipigmente in Farben strenge Einschränkungen und Verbote. Für andere Politikfelder bestehe allerdings noch konkreter Handlungsbedarf.
Die Bundesregierung begrüßt zum Schluss ihrer Antwort, dass die EU-Kommission das Thema der Produktion von in der EU verbotenen Chemikalien für den Export aufnehmen will „und sieht den angekündigten Vorschlägen der EU-Kommission hierzu mit Interesse entgegen“. Wichtig sei es, dass neben dem Thema der Produktion verbotenen Chemikalien auch der Aufbau ausreichender Kapazitäten und Know-how für ein sicheres Chemikalienmanagement in weniger entwickelten Staaten vorangetrieben werde. Dort, wo überwiegende Gründe des Gemeinwohls den Einsatz gefährlicher und evtl. andernorts verbotener Chemikalien erforderten, müssten Anwendende außerdem in die Lage versetzt werden, die damit verbundenen Risiken zu minimieren. Dazu müssten Herstellende und Endabnehmende ihren Beitrag zur aktiven Unterstützung der Anwendenden leisten. SAICM und das Lieferkettengesetz seien dabei nur zwei aktuelle Beispiele, mit denen die Bundesregierung auf die stärkere Übernahme dieser Verantwortung hinwirke.
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