Scheuer: „Wir bauen die Lade-Infrastruktur dort auf, wo sie gebraucht wird: vor Ort!“
Mit dem neuen Förderprogramm „Lade-Infrastruktur vor Ort“ beschleunigt das BMVI Angaben auf seiner Webseite zufolge den Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer versteht „vor Ort“ wörtlich: „Wir bauen die Lade-Infrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird – ,vor Ort‘: an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“
Förderanträge können kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April bis Ende 2021 stellen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im „Windhundverfahren“ bewilligt.
Das neue Förderprogramm ergänzt das Förderkonzept des BMVI für das „Gesamtsystem Lade-Infrastruktur“ in Deutschland:
- „Dazu gehört das private Laden zu Hause und beim Arbeitgeber. Hier haben wir am 24.11.2020 ein extrem erfolgreiches Förderprogramm gestartet, dessen Volumen wir vor kurzem auf 400 Millionen Euro verdoppeln konnten.
- Ein Förderprogramm mit 350 Millionen Euro für gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen und für Beschäftigte ist für den Sommer geplant.
- Die Neuauflage des Förderprogramms Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge, mit dem wir von 2017 bis 2020 die Förderung von mehr als 30.000 öffentlichen Normal- und Schnellladepunkten bewilligen konnten, steht für das Frühjahr mit einem Volumen von 500 Millionen Euro an.
- Das 1.000-Standorte-Programm, für das wir jetzt das Schnellladegesetz im Kabinett beschlossen haben, bildet die Grundlage für ein Schnellladenetz für ganz Deutschland, flächendeckend, bedarfsgerecht und benutzerfreundlich.
- All diese Aktivitäten laufen bei der Nationalen Leitstelle Lade-Infrastruktur zusammen. Deshalb sind sie optimal aufeinander abgestimmt.“
Johannes Pallasch, Leiter Nationale Leitstelle Lade-Infrastruktur, sagt, die stark steigenden Zulassungen von E-Fahrzeugen machten den beschleunigten Aufbau von Ladesäulen dringend nötig, „denn wir wollen, dass Kundinnen und Kunden überall einfach laden können. Das neue Förderprogramm unterstreicht die Bedeutung des kommunalen Umfelds und der KMU beim Aufbau eines flächendeckenden und nutzungsfreundlichen Gesamtsystems. Kommunale sowie kleine und mittelständische Unternehmen kennen die lokalen Bedarfe und sind wichtig für die Akzeptanz von Elektromobilität vor Ort“.
Die Förderung ist als schnelle Hilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gedacht. So erhalten z. B. die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen KMU des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Lade-Infrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen, z. B. Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren und entscheidend zum Lade-Infrastrukturaufbau beitragen.
Die Förderung im Detail:
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- Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe (nicht EU-genehmigungspflichtig) gewährt.
- Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
- Gefördert wird:
– der Kauf von Normallade-Infrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,
– der Kauf von Schnelllade-Infrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,
– der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,
– der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort. - Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
- Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
- Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
- Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
- Realisiert werden muss die Lade-Infrastruktur bis zum 31.12.2022.