Monitoringprozess aufgesetzt
Die Mitglieder des neuen Bund-Länder-Kooperationsausschuss zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien unter Leitung von Wirtschaftsstaatssekretär Feicht haben einer Medienmitteilung aus dem BMWi zufolge bei ihrer ersten Sitzung am 24.03.2021 ein Grundgerüst für einen Monitoringprozess aufgesetzt. um die EE-Ausbauziele der Länder sowie deren Umsetzungsstand besser zu erfassen und so den Erneuerbaren-Ausbau insgesamt voranzutreiben. Der Ausschusses war im EEG 2021 festgelegt worden.
Bundesregierung und Bundesländer wollen beim weiteren Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Co. enger zusammenarbeiten. Am 24.03.2021 tagte daher das erste Mal der Bund-Länder-Kooperationsausschuss, dessen Schaffung im EEG 2021 festgeschrieben wurde. Ziel ist es, das Erneuerbaren-Ausbauziel von 65 Prozent bis 2030 voranzutreiben. Dazu werde ein regelmäßiges Monitoring erfolgen, dessen Grundgerüst beim ersten Treffen festgelegt worden sei, hieß es vom Bundeswirtschaftsministerium.
Mit dem Monitoring soll der Umsetzungsstand des Erneuerbaren-Ausbaus in den einzelnen Bundesländern besser erfasst werden. Es sei geplant, die Entwicklung des Bruttostromverbrauchs, den Zubau erneuerbarer Anlagen, der Abgleich mit Länder-Ausbauzielen sowie Daten zur Flächenverfügbarkeit für Wind an Land oder zum Stand der Genehmigungen beim Thema Repowering abzufragen und zu erfassen, hieß es vom Ministerium. Auf Basis der Länderberichte werde der Ausschuss bis Ende August jeden Jahres einen Bericht an die Bundesregierung übermitteln.
„Die Erreichung der Erneuerbaren-Ausbauziele ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern“, sagte Feicht. Mit dem Kooperationsausschuss werde die Zusammenarbeit entsprechend intensiviert. „Zudem erhöhen wir mit einem regelmäßigen Monitoring die Transparenz beim Erneuerbaren-Ausbau und schaffen so eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele“, so Feicht weiter.
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