Erste EEG-2021-Schritte

Größere Ausschreibungsmengen bei Wind und Solar – Reaktionen

Die erzielte Einigung ersetzt laut BEE-Präsidentin Simone Peter nicht die selbst gesetzte Vorgabe des Entschließungsantrags, die Ausbaumengen und -pfade für Erneuerbare Energien entlang der europäischen Klimaschutzvorgaben im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis 2030 zügig anzupassen.

Das hätte bereits im 1. Quartal geschehen sollen, und stehe immer noch aus: „Das neue Ziel von 55 Prozent Treibhausgas-Minderung entspreche für Deutschland einer Minderung von 65 Prozent im Jahr 2030 gegenüber 1990. Dafür braucht es eine Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien über alle Sektoren um den Faktor 2,4. Außerdem ist ein Anteil von 77 Prozent am Bruttostrombedarf von gesamt 745 TWh im Jahr 2030 erforderlich. Zusätzliche Ausschreibungsmengen für das Jahr 2022 reichen hier nicht aus, sondern wir brauchen insgesamt eine Anhebung der installierten Leistung auf 205 GW Photovoltaik und 95 GW Wind Onshore sowie einen Stabilisierungspfad für Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie“.

PV und Wind bei Bitterfeld – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Grundsätzlich gut sei es, dass die Koalition Einigungswillen zeige und Schritte in die Richtung unternehme, die günstigen Stromerzeugungskosten der Erneuerbaren Energien auch an die Verbraucher weiterzugeben, die bisher nicht von den Befreiungstatbeständen profitieren. Bereits im vergangenen Jahr hätten die Folgen der Corona-Krise die bisher ungelösten Regulierungsaufgaben des aktuellen Marktdesigns aufgezeigt, die trotz sinkender Stromgestehungskosten der Erneuerbaren in einer steigenden EEG-Umlage mündeten. „Deshalb reicht es auch nicht, die EEG-Umlage weiter nur zu deckeln, sondern es bleibt die dringende Aufgabe, das derzeitige Strommarktdesign grundlegend auf Erneuerbare Energien auszurichten und die Neuordnung von Steuern, Abgaben und Umlagen anzugehen, denn der Zubau neuer Anlagen wird die EEG-Umlage im Jahr 2021 mit rund 0,1 ct/kWh nur geringfügig belasten. Schon jetzt können aber die Industrieprivilegien im EEG als Wirtschaftsfördermaßnahme in den Haushalt überführt und die Stromsteuer abgesenkt werden“, so Peter abschließend.

VKU: gute Korrekturen für die unmittelbare Zukunft – große Entscheidungen verschoben

VKU-Chef Ingbert Liebing zur Einigung der Regierungsfraktionen: „Es ist gut, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, die Ausschreibungsmengen der erneuerbaren Energien für das kommende Jahr zu erhöhen. Allerdings bräuchten wir eine kontinuierliche Anhebung der Ausbaumengen. Größere Ausbaumengen sind gerade vor dem Hintergrund, dass der Stromverbrauch in den kommenden Jahren durch immer mehr Elektroautos und Wärmepumpen steigen wird, sowie aufgrund der höheren europäischen Klimaschutzziele dringend notwendig. Um mehr Flächen für die Windenergie an Land auszuweisen, ist die Einigung zu den sogenannten ‚Drehfunkfeuern‘ als isolierte Maßnahme und ein Baustein sinnvoll. Sie ist aber eben nur ein Puzzlestück. Die Einigung zu einer weiteren Absenkung der EEG-Umlage zu Lasten des Bundeshaushalts ist ebenfalls zu begrüßen. Doch sie ersetzt nicht die dringend erforderliche grundsätzliche Reform des Abgaben- und Umlagesystems. In anderen Worten: Eine Crash-Diät ersetzt auch keine sinnvolle und langfristige Ernährungsumstellung. Summa summarum beinhaltet die heutige Einigung gute Korrekturen für die unmittelbare Zukunft. Die großen Entscheidungen werden aber in die kommende Wahlperiode verschoben.“

Mieterstrom und Windkraftausbau werden steuerlich gefördert

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: „Wohnungsunternehmen können künftig unter erleichterten steuerlichen Bedingungen ihre Mieterinnen und Mieter mit eigenproduziertem Strom aus Erneuerbaren Energien versorgen. Damit setzen wir einen Anreiz für die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern. Zudem erhalten Kommunen mit Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet künftig einen höheren Anteil an den Gewerbesteuereinnahmen. Damit erhöhen wir die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten in den Gemeinden.

Vor allem der Gebäudebereich hat sein Potenzial für das Erreichen der Klimaziele noch nicht ausgeschöpft. Das hat die im März vorgelegte Klimabilanz nochmals verdeutlicht. Mieterstrom kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor leisten. Mieteinnahmen sind nach geltendem Recht von der Gewerbesteuer befreit. Erzielen Wohnungsunternehmen jedoch Einnahmen aus anderen gewerblichen Tätigkeiten – darunter auch der Erzeugung von Strom –, verlieren sie diese Steuerbefreiung. Künftig sollen Einnahmen aus Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die Gewerbesteuerbefreiung der Mieteinnahmen nicht gefährden, wenn sie 10 Prozent der Einnahmen aus Vermietung nicht übersteigen. Das Gleiche gilt auch für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Um Kommunen, die Standorte von Windkraftanlagen sind, stärker als bisher an der Gewerbesteuer der Anlagenbetreiber zu beteiligen und die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten vor Ort zu erhöhen, ändern wir das bestehende Verhältnis der Gewerbesteueranteile von Standortgemeinden und Sitzgemeinden der Betreiberunternehmen zugunsten der Standortkommunen. Die Regelungen werden heute vom Bundestag mit dem Fondstandortgesetz beschlossen und dienen der Umsetzung eines Entschließungsantrags zur letzten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Änderungen gelten erstmals für den Erhebungszeitraum 2021.“

BWP-Kurzstatement zu den heutigen energiepolitischen Beschlüssen

BWP-Geschäftsführer Martin Sabel zu den heutigen Beschlüssen zum EEG und zum EE-Ausbau: „Die Einigung der Bundesregierung zur Absenkung der EEG-Umlage in den kommenden Jahren mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt ist ein Schritt in die richtige Richtung. Um grünen Strom wettbewerbsfähiger zu machen, sollte die EEG-Umlage kurzfristig allerdings deutlicher sinken. Die Steuer- und Abgabenlast auf Strom ist viel zu  hoch, behindert den dringend notwendigen Ausbau von Sektorkopplungstechnologien und entfaltet eine völlig falsche Lenkungswirkung, die einem guten Förderprogramm für Wärmepumpen entgegenwirkt.

In der nächsten Legislaturperiode gehört deshalb eine Reform der Steuer-Abgaben- und Umlagensystematik zu den dringlichsten Aufgaben der neuen Regierung. Nicht ohne Grund hat der Gebäudesektor als einziger Sektor die Klimaziele 2020 gerissen. Umweltfreundliche strombasierte Anwendungen wie Wärmepumpen müssen wettbewerbsfähiger gegenüber Heizöl oder Erdgas werden, insbesondere um endlich bei der Dekarbonisierung des den Gebäudebestand voran zu kommen.“

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