Novelle nach Karlsruher Urteil
Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze, hat vor dem Plenum des Deutschen Bundestags am 10. Juni 2021 in Berlin eine Rede zur Einbringung des neuen Klimaschutzgesetzes gehalten. Die Novelle war nötig geworden, weil das Verfassungsgericht das Klimaschutzgesetz am 29.04.2021 gekippt hatte. Schulze nannte die Novelle „ein Angebot an die junge Generation“ – sie stehe „für mehr Klimaschutz, für mehr langfristige Planbarkeit und Verlässlichkeit, und vor allem ein Gesetz, das den sozialen Ausgleich organisiert“. Solarify dokumentiert.
„Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Das bestehende Klimaschutzgesetz ist noch keine zwei Jahre alt. Aber das Bundesverfassungsgericht will mehr – mehr Klimaschutz und mehr Generationengerechtigkeit, und das ist auch gut so. Auch die SPD wollte von Beginn an mehr, und eine breite Mehrheit der Menschen in Deutschland will das auch.
Seit über zehn Jahren fordert die SPD ein Klimaschutzgesetz. Sie alle hier im Parlament wissen, wer das nicht wollte und wer dann auch versucht hat, meinen Entwurf zu verwässern. Dem hat das Bundesverfassungsgericht eine ganz klare Absage erteilt. Es fordert, die Lasten zwischen den Generationen gerechter zu verteilen und konkrete Ziele für die Zeit ab 2030 zu benennen. Ich kann hier ganz klar sagen: Wir setzen dieses Urteil sehr gerne um. Deshalb habe ich innerhalb weniger Tage ein novelliertes Gesetz vorgelegt – für mehr Klimaschutz, für mehr langfristige Planbarkeit und Verlässlichkeit und vor allem ein Gesetz, das den sozialen Ausgleich organisiert, ohne den wir Klimaschutz nicht erfolgreich werden durchführen können.
Es gab ja Politiker, die nach dem Klimaurteil gesagt haben, man solle das Thema aus dem Wahlkampf heraushalten. Ich halte das für eine absurde Forderung. Der Kampf gegen den Klimawandel ist das große Thema unserer Zeit – trotz Corona. Es ist auch eines der wichtigen Themen im kommenden Wahlkampf. Es geht jetzt darum, wie wir Klimaschutz am besten erreichen.
Das novellierte Klimaschutzgesetz ist ein Angebot an die junge Generation. Es steckt einen verlässlichen Rahmen für die Zukunft. Wie dieser Rahmen ganz genau gefüllt wird, also mit welchen konkreten Maßnahmen über die hinaus, die wir schon beschlossen haben, das wird natürlich in den kommenden Wochen und Monaten das Topthema sein. Das ist auch gut so. Es geht schließlich um unsere Lebensgrundlagen, die Lebensgrundlagen der jungen Generation und um die wichtigste industriepolitische Aufgabe unserer Zeit.
Wir sehen an den aktuellen Debatten, zum Beispiel um die Aufteilung des CO2-Preises bei den Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern, dass es die Menschen interessiert, wie Klimaschutz sozial gerecht organisiert werden kann. Da hilft es nicht – das sage ich hier auch ganz deutlich –, wenn Kollegen aus der Unionsfraktion so tun, als ob Vermieter künftig die Hälfte der Heizkosten für ihre Mieterinnen und Mieter zahlen sollen. Es geht um den CO2-Preis – einen Bruchteil dieser Kosten. Es ist nur gerecht, diesen Aufschlag zumindest hälftig aufzuteilen, weil Mieterinnen und Mieter durch ihr Heizverhalten zwar die CO2-Kosten beeinflussen, aber die Vermieter darüber entscheiden, welche Heizung im Keller steht, was dann eben die CO2-Kosten ausmacht. Es geht darum, hier wirklich eine Lenkungswirkung zu entfalten, also die alte Ölheizung endlich rauszuschmeißen und durch neue klimaneutrale Heizsysteme zu ersetzen, so wie das eben im Moment auch von der Bundesregierung unterstützt wird.
Lassen Sie uns zusammen ambitionierten Klimaschutz machen: mit der großen Mehrheit in unserem Land, mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller demokratischen Parteien und verbunden mit dem sozialen Ausgleich, der dann eben dafür sorgt, dass niemand überfordert wird. Die Beratungen über die Novelle des Klimaschutzgesetzes bieten gute Gelegenheiten dazu. Dafür möchte ich hier ausdrücklich noch mal werben, denn ich finde, das ist jede Anstrengung wert. Vielen Dank.“
->Quellen: