Regierung will ein Jahr früher fertig werden
Die Bundesregierung will das Teilprojekt „Forschungsfertigung Batteriezelle“ (FFB) bis 2025 – ein Jahr früher als ursprünglich geplant – in zwei Bauabschnitten fertigstellen, schreibt sie in ihrer Antwort (19/30377) auf eine Kleine Anfrage (19/30026) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das 2019 gestartete Projekt befinde sich aktuell im Zeitplan.
Die Bundesregierung erklärt weiter, dass sie die Gesamtvorhabenbeschreibung der FFB an das sich veränderte industrielle Umfeld und den wandelnden Stand von Forschung und Entwicklung zur Batterietechnologie angepasst und sich entschlossen habe, „alle Ausbaustufen der FFB zusammenzufassen und ihre Fertigstellung in der Summe um ein Jahr vorzuziehen“. Für die FFB beginne jetzt die Bau- und Realisierungsphase. (hib/DES)
Solarify dokumentiert Ausschnitte: Vorbemerkung der Fragesteller
Auf dem Weg zur Klimaneutralität sind Batterietechnologien von zentraler Bedeutung – für Anwendungen im Mobilitätssektor und die Sektorkopplung insbesondere im Energie- und Wärmesektor. Aus industrie- und innovationspolitischer Sicht ist es zudem entscheidend, diese Zukunftstechnologie souverän und selbstbestimmt in Deutschland und Europa zu entwickeln und in die Anwendung zu bringen. Die zukünftige Wertschöpfung der Automobilindustrie hängt ganz wesentlich an der Batteriezellfertigung. Mit dem Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ hat die Bundesregierung vor Jahren den Versuch gestartet, den technologischen Rückstand in Deutschland aufzuholen. Insbesondere dem im Jahre 2019 gestarteten Teilprojekt „Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)“ kommt dabei eine große Bedeutung zu, da diese „einen Produktionsprozess entwickeln soll, der auch für eine Massenproduktion tauglich ist – und das zu wettbewerbsfähigen Kosten“ (vgl. bmbf.de/forschungsfertigung-batteriezelle-so-fiel-die-entscheidung-fuer-muenster). Damit verbunden war die große Hoffnung, neben den marktbeherrschenden Batteriezellherstellen aus Asien wie CATL, Panasonic und LG Chem auch deutsche und europäische Unternehmen auf ihrem Weg zur Produktion wettbewerbsfähiger Batteriezellen entscheidend zu fördern. Nachdem durch die parlamentarische Untersuchung und den Prüfbericht des Bundesrechnungshofes dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) „schwere Verfahrensfehler“ bei der Standortentscheidung pro Münster nachgewiesen wurden (vgl. jmwiarda.de/2020/09/02/rechnungshof-wirft-bmbf-schwere-verfahrensfehler-bei-der-standortentscheidung-vor), reißen die schlechten Nachrichten nicht ab. So offenbaren mehrere Medienberichte, dass es bei Planung und Bau der FFB wohl zu erheblichen Zeitverzögerungen komme (vgl. jmwiarda.de/2021/03/16/zaesur-in-muenster und tagesspiegel.de/forschungsfabrik-batteriezelle-zieht-die-industrie-den-stecker).
Nach Ansicht der Fragestellenden ist es an der Bundesregierung, die in der Öffentlichkeit genannten Verzögerungen transparent aufzuklären und darzulegen, welche Maßnahmen sie zur Behebung ergreifen wird, damit der Batteriestandort Deutschland kurz- und langfristig konkret vom Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ und der FFB profitiert.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat schon frühzeitig, anfangs entgegen abweichender Stimmen aus der Automobilindustrie, auf den Aufbau eigener industrieller Kapazitäten für die Produktion von Batteriezellen und die Stärkung der Zulieferer-unternehmen bei Geräten, Anlagen und Material in Deutschland gesetzt. Die aktuellen Entwicklungen und die Ankündigungen mehrerer Automobilhersteller, eigene Batteriezellproduktionen in Deutschland und der EU aufzubauen, bestätigen den Kurs der Bundesregierung. Das Engagement der Bundesregierung im Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung zeigt Wirkung. Damit steht Deutschland in der Batterietechnologie aber nicht am Ende, sondern am Anfang der Entwicklungen. Schon die aktuellen Planungen zum Aufbau von Produktionsstätten decken den zu erwartenden Bedarf nicht annähernd. Darüber hinaus ist in den kommenden Jahren und Jahrzehnten mit weiteren großen Technologiesprüngen bei Zellkonzepten und Fertigungstechnologien sowie mit vielfältigen Ausdifferenzierungen von Batterien zu rechnen. Dabei ist insbesondere ein zunehmend intensiver Kostenwettbewerb auf der Grundlage innovativer Fertigungskonfigurationen zu erwarten. Hinzu kommt das Streben nach höherer Reichweite, kürzeren Ladezeiten und einem verbesserten Recycling sowie der Einsatz vollkommen neuer Technologien, wie beispielsweise Festkörperbatterien.
Technologische Souveränität bei Batterietechnologien auch mittel- und langfristig zu erhalten und auszubauen, erfordert daher die führende Beherrschung nicht nur aktueller, sondern auch zukünftiger Generationen von Zelltechnologien. Die Bundesregierung setzt ihr Engagement daher konsequent fort, mit dem Ziel, die gesamte Wertschöpfungskette am Standort Deutschland und Europa abzubilden. Hierzu tragen u. a. Maßnahmen wie die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) oder die Batterie-IPCEIs (Important Projects of Common European Interest) bei. Das Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ bildet dazu den strategischen Rahmen.
Mit der FFB soll eine Forschungsinfrastruktur geschaffen werden, die den Auf- und Ausbau wettbewerbsfähiger, großskaliger Batteriezellproduktionen in Deutschland langfristig und nachhaltig unterstützt und ermöglicht, auf die hochdynamische Entwicklung zu reagieren. Hierzu kommt es darauf an, ein umfassendes Angebot an Forschungs- und Entwicklungsleistungen anbieten zu können. Konkretes Ziel der FFB ist der Aufbau einer Forschungsfertigungsanlage, in der neuartige Batteriezellkonzepte und Batteriezellfertigungsprozesse mit digitalisierten, flexiblen und modularen Fertigungsmethoden kombiniert und erforscht werden können. Als führendes Forschungs- und Innovationszentrum in der Fertigungs- und Prozesstechnologie zur Batteriezellproduktion mit weltweiter Ausstrahlung soll sie dazu beitragen, deutsche und europäische Unternehmen beim Auf- und Ausbau des notwendigen Produktions-Knowhows für aktuelle und zukünftige Batterietechnologiegenerationen zu unterstützen und dadurch den Transfer von innovativen und wettbewerbsfähigen Batteriezellkonzepten in die Großserienproduktion dauerhaft zu erleichtern. Mit dieser strategisch entscheidenden Anlage schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass langfristig leistungs- und wettbewerbsfähige Batteriezellen auf Weltniveau ressourceneffizient in Deutschland produziert werden können.
1. Welche konkreten Fortschritte konnten seit September 2019 bei Planung und Bau der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster erzielt werden, und welche Finanzmittel flossen seit 2019 in den bisherigen Aufbau der FFB durch Bund und das Land Nordrhein-Westfalen (bitte nach Haushaltsjahren, für 2021 auflisten und die Soll-Ausgaben angeben)?
Wir sind bei der FFB auf einem guten Weg und im Zeitplan. In zwei Bauabschnitten wird die FFB bis 2025 fertiggestellt – ein Jahr früher als geplant. Seit September 2019 wurden die folgenden Fortschritte bei konzeptioneller Spezifikation, Planung und Bau der FFB erzielt:
- Der Aufbau der FFB erfolgt in Teilprojekten. Die seit dem Projektstart des 1. Teilprojekts (TP 1) im Oktober 2019 im Bereich Planung und Spezifika?1. Teilprojekts (TP 1) im Oktober 2019 im Bereich Planung und Spezifikation der Fertigungslinien und Innovationsmodule durchgeführten Arbeiten konzentrierten sich im Wesentlichen auf die Definition des Fertigungsprozesses für zylindrische Zellen vom Typ 21700, die Ausarbeitung von zwei Zelldesignspezifikationen für eine Hochenergie- und eine Hochleistungszelle sowie der dazugehörigen Elektrodenspezifikationen.
- Hinsichtlich der Fertigungsprozesse in TP 1 und deren Verkettung wurden das Konzept erarbeitet und die Anlagentechnik konzipiert. Im Rahmen der Fabrikplanung wurden von den Planungsteams zu den Themen Layout, Logistik, Rein- und Trockenräume, Sicherheit, Labore und Werkstätten, So?, Rein- und Trockenräume, Sicherheit, Labore und Werkstätten, Sozialflächen und Büros, technische Gebäudeausstattung, digitaler Zwilling des Gebäudes und Kostenkalkulation Zuarbeiten für das Fabriklayout geleistet.
- Die für die Umsetzung der Planung mit einem sog. Building-Information-Modeling (BIM) erforderlichen Auftraggeber-Informationsanforderungen sowie der BIM-Ab?wick?lungs?plan wurden für die einzelnen Leistungsphasen in wesentlichen Teilen zwischen den Projektbeteiligten abgestimmt.
- Erste Forschungsarbeiten können schon jetzt erfolgen, zum einen an und mit einem digitalen Zwilling des FFB Workspace und der FFB Fab; zum anderen wird ab Juni 2021 eine Elektrodenfertigung in einem Reinraum der Alexianer-Werkstätten in Betrieb genommen (FFB Workspace) und kontinuierlich ausgebaut.
- Die Gesamtvorhabenbeschreibung der FFB wurde auch im Hinblick auf Anforderungen der Industrie weiterentwickelt: Seit Beginn der Planungen zum Aufbau der FFB haben sich sowohl der Stand von Forschung und Entwicklung zur Batterietechnologie als auch das industrielle Umfeld stark gewandelt. Dieses ist insbesondere durch die oben genannte große Zahl von Ankündigungen zum Aufbau von Produktionsstätten für Batteriezellen in Deutschland und Europa in den kommenden Jahren gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, alle Ausbaustufen der FFB zusammenzufassen und ihre Fertigstellung in der Summe um ein Jahr vorzuziehen.
- Die FFB wird hierbei größer als ursprünglich geplant, die Nutzfläche wächst von 15.000 m² auf 23.000 m². Das Land Nordrhein-Westfalen stellt die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 80 Mio. Euro zur Verfügung und investiert somit insgesamt 180 Mio. Euro für Grundstück und Gebäude.
- Die FFB tritt jetzt in die Bau- und Realisierungsphase ein. Die Ausschreibung für ein Totalunternehmen zur Errichtung des 1. Bauabschnitts ist erfolgt. Im Jahr 2023 beginnen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Gebäude des 1. Bauabschnitts.
Die Errichtung der FFB befindet sich innerhalb des Zeitplans, der in einer Pressemitteilung des für den Bau verantwortlichen Landes Nordrhein-Westfalen am 20. November 2020 veröffentlicht wurde.20. November 2020 veröffentlicht wurde.
Seit 2019 wurden folgende Finanzmittel für das erste Teilprojekt seitens der Bundesregierung verausgabt bzw. sind für 2021 aktuell geplant:
- 2019: 3.054.433,00 Euro
- 2020: 11.341.362,40 Euro
- 2021: 57.624.936,16 Euro (SOLL)
Über die bisher verausgabten Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
3. Wie lauten die allgemeinen und besonderen Förderbedingungen im För-derbescheid zum Projekt „FoFeBat – Forschungsfertigung Batteriezelle Deutschland“ (Förderkennzeichen: 03XP0256), welchen das BMBF am 18. Oktober 2019 an die Fraunhofer-Gesellschaft überreichte und mit18. Oktober 2019 an die Fraunhofer-Gesellschaft überreichte und mit welchem die Förderung der FFB startete (bitte sämtliche im Förderbe-scheid aufgeführten allgemeinen und besonderen Förderbedingungen ausführlich nennen)?
a) Wie lautet der gemäß Förderbescheid bewilligte Zeitplan für die ein-zelnen Projektabschnitte (bitte alle Projektabschnitte vollständig auflisten)?
b) Welche Produktionslinien der FFB sollen gemäß Förderbescheid bis wann voll funktionsfähig den Anwenderinnen und Anwendern aus Wissenschaft und Wirtschaft bereitstehen?
c) Welche technischen Spezifikationen soll gemäß Förderbescheid die in einem ersten Bauabschnitt fertigzustellende Pilotproduktionslinie der FFB genau haben?
Die Fragen 3 bis 3c werden im Zusammenhang beantwortet.
Bestandteile des Zuwendungsbescheids zum ersten Teilprojekt FoFeBat vom 18. Oktober 2019 sind die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017, Stand: August 2018).
Weiterhin sind die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest – mittelbarer Abruf BMBF, Stand: September 2015) Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Beide Dokumente stehen auf der Internetseite des Förderportals des Bundes online zur Verfügung. Die Nebenbestimmungen basieren auf der Bundeshaushaltsordnung (insbesondere §§ 23, 44 BHO und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften).
Daneben sind „Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise“ Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Diese regeln die Pflichten des Zuwendungsempfängers im Rahmen der Projektbegleitung durch das BMBF und den zuständigen Projektträger im Allgemeinen und zu den besonderen Anforderungen des Großprojektecontrollings des BMBF, wie zur Erstellung regelmäßiger Berichte inklusive Umfang und Turnus dieser Berichte, Zugängen zu Informationen und Veranstaltungen für das BMBF und vom BMBF Beauftragten (zuständiger Projektträger, externer Projektbegleiter). Die „weiteren Nebenbestimmungen und Hinweise“ beinhalten auch Meilensteine in regelmäßigen Abständen; sie dienen der Fortschrittskontrolle und werden bei Bedarf angepasst. Zudem werden Hinweise auf die Einhaltung des EU-Beihilferahmens und zur Nutzung der Projektmittel gegeben (Zuwendungsfähigkeit von Positionen).
Weiterhin werden Grundregeln zur Projektdurchführung und Lenkung für den Zuwendungsempfänger festgelegt, insbesondere zur Zusammenarbeit mit den Standortpartnern unter Berücksichtigung des Standortkonzepts, zur Gründung einer Fraunhofer-Einrichtung, zur Governance und Etablierung geeigneter Organe zur Projektbegleitung wie einem Projektlenkungskreis und einem Managementkreis, zum Abschluss eines Memorandum of Understanding zwischen der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) und den Standortpartnern zur Zusammenarbeit sowie zur Einbindung und Informationspflicht der einzelnen Akteure.
Die weiteren Nebenbestimmungen und Hinweise sowie die Gesamt- und Teilvorhabenschreibung wurden in der Folge sich ändernder Rahmenbedingungen und Industriebedarfe im Zuge des üblichen Projektcontrollings zwischenzeitlich überprüft und mit mehreren Änderungsbescheiden angepasst.
->Quellen: