Vier Kleine Anfragen – vier Antworten
1. Der bisherige Mittelfluss des Bundes seit Beginn der Förderrichtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen beläuft sich – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag (hib) – am 29.07.2021 – auf 2,19 Milliarden Euro (Stand 30.06.2021). Dabei betrage der Bundesanteil bei der sogenannten „Innovationsprämie“ in den vergangenen zwölf Monaten 1,9 Milliarden Euro und der Herstelleranteil 988 Millionen Euro, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31436) auf eine Kleine Anfrage (19/31288) der FDP-Fraktion.
2. Die Bundesregierung will „einhundert Prozent aller Zugkilometer zu elektrifizieren“. Beim Luftverkehr werde mit Blick auf das Ziel einer Dekarbonisierung auf den Einsatz nachhaltiger, strombasierter Flugkraftstoffe, innovative Technologien, effizientere Triebwerke, alternative Antriebstechnologien und marktbasierte Instrumente gesetzt, heißt es in ihrer Antwort (19/31556) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/30307). (hib/HAU/JS)
Forschungen zu batterieelektrischen Schiffsantrieben
3. Emissions- und schadstofffreie Schifffahrt, beispielsweise durch Investitionen in innovative Antriebe, nachhaltige erneuerbare Schiffskraftstoffe oder die Versorgung von Schiffen während ihrer Hafenliegezeiten mit Energie aus erneuerbaren nachhaltigen Quellen, ist laut hib ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Das teilt sie in ihrer Antwort (19/31644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30898) mit.
Innerhalb der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI seien anwendungsorientierte Forschungs-und Entwicklungsmaßnahmen zur Elektromobilität dann förderfähig, wenn sie auf eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen sowie die Bereitstellung einer leistungsfähigen Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur abzielen. Offene Forschungsfragen könnten technologie-übergreifend und verkehrsträger-neutral in Verbundvorhaben untersucht werden.
In diesem Zusammenhang seien auch Forschungsvorhaben zu batterieelektrischen Anwendungen im maritimen Bereich förderfähig, erklärt die Bundesregierung. Die Richtlinie existiere seit 2015 und habe im Zeitraum 2015 bis 2020 ein mittleres jährliches Fördervolumen von etwa 60 Millionen Euro. Sie sei am 14.12.2020 bis 2025 verlängert worden und habe derzeit ein mittleres jährliches Fördervolumen von etwa 30 Millionen. (hib/HAU)
Regierung will Informationen nachreichen
4. Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30115) nach dem CO2 Ausstoß von Pkw mit Diesel- und Ottomotoren war der Bundesregierung „aufgrund der umfangreichen statistischen Erhebung“ nicht möglich, wie hib berichtet. Die Werte würden nachgereicht, wenn sie vorlägen. Das geht aus der Antwort (19/31138) der Bundesregierung hervor. Auch die Frage nach dem Kraftfahrzeugsteueraufkommens sei mit den zur Verfügung stehenden Auswertungsmöglichkeiten nicht möglich. Um sich der Fragestellung anzunähern, habe die Bundesregierung den Fahrzeugbestand mit Stichtag 01.05.2021 nach der Anzahl der aktiven Steuerfälle ausgewertet. Demnach liege die Anzahl der Pkw mit reinem Dieselmotor bei rund 14,2 Millionen mit einem Festsetzungsaufkommen von 3,93 Milliarden Euro und die Anzahl mit reinem Ottomotor bei rund 30,8 Millionen mit einem Festsetzungsaufkommen von 3,29 Milliarden Euro. (hib/JS)
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