THG-freie Kfz-Industrie?

Grüner Stahl für Autoproduktion in Deutschland

„Der Bundesregierung liegen keine abgrenzbaren Daten zu den Treibhausgasemissionen in der Automobilindustrie in Deutschland für die vergangenen Jahre vor“. Das geht wörtlich aus der Antwort der Regierung (19/31894) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31562) hervor, berichtet der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag am 20.08.2021. Die Regierung verfolge „mit dem gegebenen Interesse“, welche strategischen Entscheidungen die Unternehmen hinsichtlich ihrer produktionsbezogenen CO2-Emissionen treffen. Der regulatorische Rahmen werde „mit Blick auf eine Erreichung der verbindlich festgeschriebenen Klimaziele ausgestaltet und gegebenenfalls angepasst“.

Bald CO2-frei? – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Zur Beantwortung der Frage, bis wann es die Bundesregierung für möglich halte, die Automobilproduktion in Deutschland vollständig auf „grünen Stahl“ umzustellen, wird darauf verwiesen, dass die Automobilindustrie derzeit einen Bedarf von gut neun Millionen Tonnen Stahl pro Jahr habe. Für die Produktion von grünem Stahl bedürfe es etwa 60.000 Tonnen grünen Wasserstoffs pro Million Tonnen Stahl – also knapp 540.000 Tonnen, so die Antwort. Der tatsächliche Bedarf hänge allerdings von mehreren Faktoren ab, wie der Entwicklung des Stahlbedarfs in der Automobilproduktion und der technischen Entwicklung der Produktion von grünem Stahl.

Der tatsächliche Jahresbedarf über alles würde für Deutschland theoretisch etwas mehr als 71 Mio. t H2 betragen, wenn Wasserstoff alleiniger Energieträger wäre –  die aktuelle weltweite Jahresproduktion lag 2020 tatsächlich bei ca. 70 Mio. Für Deutschland sind das 3,5 Millionen Tonnen, 5% davon grün (Merten, F. et al.: Bewertung der Vor- und Nachteile von Wasserstoffimporten im Vergleich zur heimischen Produktion. (Wuppertal Institut & DIW Econ – und: solarify.eu/wasserstoff).

Die Bundesregierung kann derzeit keine Aussage dazu treffen, wann ausreichend Produktionskapazitäten für grünen Stahl zur Deckung des gesamten Stahlbedarfs der Automobilproduktion geschaffen werden. Inwiefern sich die Importquoten von Stahl für den Fahrzeugbau erhöhen oder reduzieren können, werde auch von der Entwicklung der Produktionskapazitäten für grünen Stahl im In- und Ausland abhängen, heißt es in der Antwort.

Bisher sei noch kein CO2-freier Stahl in Deutschland erzeugt worden. Dieser werde nach aktueller Einschätzung auch auf absehbare Sicht nicht beziehungsweise nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen. „Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass noch keine allgemeingültige Definition für „grünen Stahl“ vorliegt. Es ist daher eine Verständigung darüber erforderlich, was als „grüner Stahl“ bzw. CO2-armer bzw. klimafreundlicher Stahl angesehen werden kann, damit sich die Nachfrage danach entfalten und Investitionen in klimafreundlichere Verfahren angereizt werden können. Daran arbeitet die Bundesregierung“. (hib/HAU)

Im Gegensatz zu dieser Meldung hat die Regierung am 19.05.2021 sehr wohl eine Definition grünen Wasserstoffs vorgelegt: Als solcher gilt derzufolge nur der, der innerhalb der ersten 5.500 Vollbenutzungsstunden eines Kalenderjahres in einer Einrichtung zur Herstellung von grünem Wasserstoff elektrochemisch hergestellt wird und bestimmte Anforderungen an den Strombezug einhält. Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, 19/29793) vorgelegt, mit der sie Details zu Wasserstoff, Gülleanlagen und Agro-PV-Anlagen regeln will. Konkret geht es darin dem parlamentseigenen Pressedienst heute im bundestag zufolge um eine Definition von grünem Wasserstoff und Folgen für die EEG-Umlagenbefreiung (solarify.eu/regierung-definiert-gruenen-wasserstoff).

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