VKU: „Bremse statt Turbo“
Medienmitteilung des Bundesrates: Einheitliches System für Kartenzahlung
Um sicherzustellen, dass auch eine geeignete Zahlungsweise zur Verfügung steht, sieht die Regierungsverordnung vor, dass Betreiber eines Ladepunkts an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen und den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbieten müssen. Die Ladesäulenverordnung ist ebenso wie das Schnellladegesetz (BundesratKOMPAKT – Ladeinfrastruktur) Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur, mit dem die Bundesregierung gemeinsam mit Automobilindustrie und Energiewirtschaft den Hochlauf der Elektromobilität fördern will.
Um sicherzustellen, dass auch eine geeignete Zahlungsweise zur Verfügung steht, sieht die Regierungsverordnung vor, dass Betreiber eines Ladepunkts an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen und den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbieten müssen. Die Ladesäulenverordnung ist ebenso wie das Schnellladegesetz (BundesratKOMPAKT – Ladeinfrastruktur) Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur, mit dem die Bundesregierung gemeinsam mit Automobilindustrie und Energiewirtschaft den Hochlauf der Elektromobilität fördern will.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun wie geplant verkünden. Sie tritt zum großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten allerdings erst ab 1. Juli 2023.“
VKU-Chef Liebing zur beschlossenen Ladesäulenverordnung
VKU-Chef Ingbert Liebing: „Der Ausbau der Elektromobilität braucht einen Turbo. Mit seiner heutigen Beschlussfassung zur Ladesäulenverordnung treten der Bundesrat und die Bundesregierung leider auf die Bremse.“ Öffentlich zugängliche Ladesäulen müssen nun ab 2023 verpflichtend eine Zahlung mit Kredit- und Debitkarten ermöglichen und dafür ein herkömmliches Kartenlesegerät oder eine Vorrichtung für kontaktloses Zahlen vorsehen. „Viel effizienter wäre es gewesen“, so Liebing, „konsequent auf kostengünstige, digitale und mobile Lösungen zu setzen. Jede zusätzliche Anforderung an die Betreiber verteuert und erschwert den Ausbau der Ladeinfrastruktur. In der Regel ist die Ladesäule noch ein Zuschussgeschäft. Kommunale Unternehmen, die die Hälfte der öffentlichen Ladeinfrastruktur betreiben, sind bereits in Vorleistung gegangen. Neue teure Auflagen führen nur dazu, dass mit den verfügbaren Mitteln weniger Ladesäulen gebaut werden.“
Liebing weiter: „Besonders ärgerlich ist, dass die Ausschüsse der Länderkammer noch vorgeschlagen hatten, den Betreibern von Ladepunkten zu erlauben, die Bezahlung über eine mobile Website ohne Anmeldeerfordernis anzubieten. Damit hätte ihnen eine kostengünstige digitale Alternative zu teuren Kartenlesegeräten zur Verfügung gestanden. Indes war das Plenum offenbar aus politischen Gründen nicht bereit, diesen Empfehlungen zu folgen. Nicht einmal Betreibern kleinerer Ladesäulen mit weniger Leistung und Kundenfrequenz war man bereit, entgegen zu kommen. Das Resultat: Diese zusätzlichen Anforderungen verteuern und erschweren den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Hinzu kommt, dass aktuell neue europäische Regelungen beraten werden, die wenig später als die nationale Regelung in Kraft treten sollen. So werden die neuen deutschen Auflagen kurze Zeit später schon wieder hinfällig. Ein Beitrag zum Hochlauf der Elektromobilität wird dies nicht.“
Wie geht es weiter? Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss das Bundeswirtschaftsministerium zunächst die vom Bundesrat geforderten Änderungen annehmen. Die Verordnung wird dann am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten. Die Pflicht zum Einbau von Kartenlesegeräten wird aber erst am 1. Juli 2023 in Kraft treten.
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