Gemeinsame Pressemitteilung (Niedersächsisches Umweltministerium, Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH)
Mit dem Zwischenbericht Teilgebiete vom 28.09.2020 der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) war der Salzstock Gorleben aus geologischen Gründen aus der Endlagersuche ausgeschieden. Seither prüften BGE und BMU, wie weiter mit dem Bergwerk Gorleben in Niedersachsen verfahren werden kann. Nun hat das BMU einer Medienmitteilung folgend entschieden, die BGE mit der Stilllegung des Bergwerks zu beauftragen.
Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Im Standortauswahlverfahren soll der Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit gefunden werden. Klar ist bereits, dass der Salzstock Gorleben das nicht ist. Seit dem Zwischenbericht der BGE ist wissenschaftlich erwiesen, dass es viele geologisch besser geeignete Standorte gibt. Das Kapitel Endlager Gorleben wird ab dem heutigen Tag geschlossen. Ich hoffe, dass im Wendland nun die Wunden heilen können, die der jahrzehntelange Streit um Gorleben gerissen hat. Gorleben stand über drei Jahrzehnte für einen gesellschaftlichen Großkonflikt in Deutschland. Aus diesem Konflikt hat die Politik für die Endlagersuche gelernt: Am Ende muss gut nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen ein Standort gewählt wurde.“
Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Olaf Lies: „Ab heute gibt es keine Hintertür mehr. Das ist die Botschaft und das enorm wichtige Zeichen für eine ganze Region, das vom heutigen Tage ausgeht. Denn die letzten Jahrzehnte waren vor allem geprägt vom Widerstand gegen ein atomares Endlager in Gorleben. Dieser war verbunden mit größten Belastungen für die Bevölkerung und mit einem nun positiven Ende eines Kampfes, der hier richtigerweise geführt wurde, gegen eine falsche politische Entscheidung. „Gorleben“ ist ab heute endgültig Vergangenheit. Ab heute geht es darum, diese Zeit endgültig hinter uns zu lassen und gemeinsam Konzepte zu entwickeln und umzusetzen für die Zukunft des Wendlands. Denn diese Region hat enormes Potential nicht nur durch ihre natürlichen Landschaften und den Tourismus, sondern auch für die Klima- und Energiewende.“
Präsident des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, Wolfram König: „Das Endlager Gorleben ist Geschichte – die Aufgabe der Lösung der Endlagerfrage bleibt. Das letzte Kapitel des Ausstiegs aus der Hochrisikotechnologie muss noch gemeinsam geschrieben werden. Es handelt von guter Wissenschaft, Transparenz, Beteiligung und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung.“
Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, Stefan Studt: „Die BGE freut sich, dass sie den Auftrag zur Schließung des Bergwerks Gorleben bekommt. Damit findet ein Kapitel ein Ende, das auch für die Belegschaften unseres Vorgängerunternehmens schmerzhaft war. Unsere Kollegen haben hier genauso im Sturm gestanden, wie viele Akteurinnen und Akteure in der Region. Die BGE profitiert sowohl in den Bergwerken als auch in der Standortauswahl von Arbeiten, die hier gemacht worden sind. Hier sind beispielsweise Erkundungstechniken erprobt worden, die in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden können. Der Bau des Bergwerks selbst war ebenfalls anspruchsvoll. Die Erfahrungen der Kollegen zahlt sich nun beispielsweise bei der Errichtung des Endlagers Konrad aus.“
Das Bergwerk Gorleben soll nun stillgelegt werden und die Salzhalde dabei wieder unter Tage verbracht werden. Es ist nun an der BGE, die Planung der Schließung fortzusetzen.
Weitere Informationen
Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in Frage kommen, immer eingehender untersucht und die vergleichende Auswahl weiter eingegrenzt. Die erste Phase ist dabei zweigeteilt, um eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Am 28.09.2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) in ihrem Zwischenbericht Teilgebiete die Teilgebiete benannt, für die im zweiten Schritt der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens erstmals vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchgeführt werden. Der Salzstock Gorleben ist in diesem ersten Schritt anhand der gesetzlich verankerten, geologischen Anforderungen und Kriterien aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschieden: Nach der Anwendung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien kamen zunächst noch 139 Salzstöcke in Frage, durch die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wurden der Salzstock Gorleben und 78 weitere Salzstöcken aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen. Gegenwärtig bereitet die BGE die weiteren Untersuchungen der 90 Teilgebiete, davon 60 Salzstöcke, vor.
Das BMU ist das für Fragen der Endlagerung zuständige Ministerium und Vertreterin des Bundes als Alleingesellschafterin der BGE. Das BASE überwacht das Standortauswahlverfahren. Die BGE führt das Standortauswahlverfahren durch und ist Betreiberin des Bergwerks Gorleben in Niedersachsen. Das NMU ist das auf Landesebene für Atomfragen zuständige Ministerium.
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