Ab 2023 für Gewerbeneubauten
Als erstes Gesetz in der neuen Wahlperiode hat der rheinland-pfälzische Landtag am 24.09.2021 mit den Stimmen der rot-gelb-grünen Fraktionen ein Landessolargesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz wird ab dem 01.01.2023 eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage auf Dächern von Gewerbeneubauten und auf zu errichtenden Überdachungen von neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen eingeführt, berichtet der Landtag auf seiner Webseite. SPD, Grüne und FDP brachten den Gesetzesvorschlag vor der Sommerpause ein, den der Landtag nun verabschiedete. Der Solarverband in Rheinland-Pfalz fordert derweil ein Förderprogramm für Stecker-Solar-Geräte, schreibt Sandra Enkhardt auf pv magazine.
Klimaschutzministerin Anne Spiegel (Grüne) betonte, das neue Gesetz sei ein wichtiger Baustein, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Die CDU-Fraktion hatte einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem sie erreichen wollte, dass die gesetzlich vorgesehenen Regelungen auch für Neubauten des Landes gelten sollten. Gerd Schreiner (CDU) forderte, dass die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen sollte und auch öffentliche Gebäude einbezogen werden sollten. Die Grünen warfen der Union daraufhin „Scheinheiligkeit“ vor.
Betriebe fürchten Lieferengpässe und Komponentenmangel
Das neue Gesetz trifft jedoch nicht überall auf Verständnis. Während Betriebe ihre unternehmerische Freiheit und Existenz gefährdet sehen, fürchten die Solar-Installationsbetriebe ein gleichsam gravierendes Problem: den Lieferengpass. „Ähnlich wie bei Holz und Stahl ist die Verfügbarkeit von Photovoltaik-Modulen mittlerweile relativ knapp“, so ein Firmenvertreter. Der gesamte Weltmarkt ziehe in dem Bereich Solar stark an, der deutsche Markt sei also nicht isoliert zu betrachten. Wie viele andere Branchen in Deutschland sei man auf die Zulieferung von Halbleitern, Speichersystemen und anderen Technologien angewiesen. Doch dort gibt es nur ein begrenztes Angebot durch stockende Lieferketten. Mit Solarpflicht und nochmals steigender Nachfrage drohe eine Verschärfung der Situation.
Die landeseigene Energieagentur sorgt sich um den Zeitrahmen, insbesondere weil die Solarpflicht erst für Gebäude gilt, deren Bau ab 2023 beantragt wird. Wann darauf dann Solarstrom erzeugt werden kann, sei völlig offen. „Das führt letztendlich dazu, dass wir wie mit einer Schaufel, die wir am Strand vor uns herschieben, einen immer größeren Sandberg auftürmen“, sagt Christian Synwoldt von der Energieagentur Rheinland-Pfalz. Statt der zusätzlichen 500 Megawatt könnten aus seiner Sicht dann 800 Megawatt nötig werden, um die Lücke schließen zu können.
Die Mindestgröße muss dem Gesetz zufolge bei 60 Prozent der geeigneten Flächen für die Photovoltaik-Installation liegen. Die maximale Leistung könne aber so begrenzt werden, damit für die Photovoltaik-Anlage kein Zuschlag in Ausschreibungen notwendig wird – dies ist bei Dachanlagen, die die volle Einspeisevergütung erhalten wollen nach dem EEG 2021 ab 300 Kilowatt erforderlich.
Keine Pflicht für den Bau von PV-Anlagen besteht bei „unterirdischen Bauten, Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen, Traglufthallen und Zelten“, wie es im Gesetzentwurf heißt. Auch nur temporär genutzte und provisorische gewerbliche Bauten müssen nicht mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden. Ersatzweise könnten zudem auch andere Außenflächen des Gebäudes oder Gebäude in unmittelbarer räumlicher Umgebung zur Erfüllung der Pflicht genutzt werden. Auch die Installation einer Solarthermie-Anlage zur Wärmeerzeugung könne auf die Erfüllung der Vorgabe angerechnet werden. Ebenfalls möglich ist eine Verpachtung geeigneter Flächen zur Photovoltaik-Nutzung an Dritte. Bei Parkplätzen entfällt die Pflicht, wenn sie sich unmittelbar entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen befinden. Sofern der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht zumutbar ist, soll die Verpflichtung zur Installation einer PV-Anlage ebenfalls entfallen.
Solarverband will Förderung von Stecker-Solar-Geräten
Der Solarverband Rheinland-Pfalz hat für einen beschleunigten Photovoltaik-Ausbau im Bundesland dagegen eine Förderung von Stecker-Solar-Geräten gefordert. Es schickte ein entsprechendes Schreiben an die Ministerpräsidentin Malu Dreyer sowie die Abgeordneten des Energieausschusses, um über die Umsetzung eines solchen Programms zu diskutieren. „Solche Steckdosenmodule sind seit Oktober 2017 in Deutschland erlaubt und können problemlos auf Garagendächern oder Terrassen, bei denen sich in der Nähe eine Steckdose befindet, aufgestellt und angesteckt werden. Einfacher wird die Photovoltaik nicht mehr“, erklärte der Landesvorsitzende Wolfgang Müller. Auch an Fassaden oder Balkonen könnten diese Photovoltaik-Module befestigt werden.
„Eine vom Land finanzierte Förderung würde einen Anreiz bilden, sich ein Steckerdmodul anzuschaffen“, so Wolfgang Müller weiter. Nur ein solches Stecker-Solar-Gerät mit 300 Watt Leistung pro Einwohner würde eine Leistung von mehr als einem Gigawatt ergeben. Etwa vier Millionen Menschen leben in Rheinland-Pfalz. „Damit würden die selbstgesteckten Ziele der Energiewende in Rheinland-Pfalz wieder ein Stück näher kommen.“
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