Dieselgate-Skandal: EU fordert VW zur Entschädigung auf

Kommission will, dass alle betrogenen europäischen Verbraucher Geld bekommen

Volkswagen soll nach Auffassung von EU-Kommission und EU-Verbraucherschutzbehörden alle vom Dieselgate-Skandal betroffenen Verbraucher in der EU entschädigen, auch diejenigen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, heißt es in einer am 28.09.2021 veröffentlichten Erklärung  von EU-Justiz- und Verbraucherkommissar Didier Reynders: „Vor sechs Jahren wurde Dieselgate bekannt. Bis heute sind nicht alle Verbraucher entschädigt worden. Es gibt Gerichtsurteile, die die unfaire Behandlung der Verbraucher durch Volkswagen aufdecken, und dennoch ist der Autohersteller nicht bereit, mit Verbraucherorganisationen zusammenzuarbeiten, um angemessene Lösungen für die Verbraucher zu finden.“

Soll endlich zahlen: VW-„Denkmal“ in Kassel – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Wie er dem Unternehmen bereits letztes Jahr geschrieben habe, müssten nicht nur die Verbraucher in Deutschland, sondern alle Verbraucher entschädigt werden, so der Kommissar.Bislang hat sich Volkswagen nur bereit erklärt, EU-Verbraucher zu entschädigen, die zum Zeitpunkt des Autokaufs ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Der deutsche Automobilhersteller hat der Kommission und den Behörden mitgeteilt, dass seiner Ansicht nach freiwillige Zahlungen an europäische Verbraucher mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands nicht gerechtfertigt seien, da die betroffenen Fahrzeuge inzwischen so umgerüstet worden seien, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Reynders hatte am 11.08.2020 an die Volkswagen-Gruppe geschrieben und diese nachdrücklich dazu aufgefordert, allen betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Dabei betonte er, dass die Betroffenen erwarten, fair behandelt zu werden und für den Schaden, den sie unionsweit in ähnlicher Weise erlitten haben, angemessen entschädigt zu werden.

Die Position des Unternehmens hat sich trotz der jüngsten Gerichtsentscheidungen der EU und der Mitgliedstaaten nicht geändert, weshalb die Kommission und die EU-Verbraucherschutzbehörden den Druck nun erhöhen.

VW: „Juristische Haltung unverändert“

Volkswagen ging laut Euractiv nicht auf die Forderungen nicht ein. „Unsere juristische Haltung ist unverändert“, teilte ein Konzernsprecher mit. VW hatte zuletzt erklärt, im vergangenen Jahr sei der Konzern „wichtige Schritte gegangen, um die rechtliche Aufarbeitung der Diesel-Krise in Deutschland voranzutreiben“. Im Rahmen einer Musterfeststellungsklage hat sich VW mit rund 244.000 Kunden auf einen Vergleich geeinigt. Die ausgezahlte Gesamtsumme betrug demnach mehr als 750 Millionen €. Weltweit hat der nach Umsatzzahlen zweitgrößte Autohersteller im „Dieselgate“-Skandal bereits mehr als 32 Milliarden Euro gezahlt. Der Löwenanteil davon entfiel auf Strafen, Entschädigungen und Gerichtskosten in den USA. Volkswagen hatte bereits 2015 eingeräumt, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software zur Manipulation der Abgaswerte eingesetzt zu haben. In der EU waren nach Angaben der Verbraucherschutzbehörden Ende 2015 rund 8,5 Millionen Diesel-Wagen betroffen.

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