350 Millionen Euro bis Ende 2024
Bundeswirtschaftsministerium und Bundesforschungsministerium haben eine Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung internationaler Wasserstoffprojekte (PDF, 151 KB) vorgelegt, die am 04.10.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Das ist nach Angaben der Ministerien „ein weiterer wichtiger Baustein, damit der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gelingt“. Über die Richtlinie werden konkret Anlagen zur Erzeugung und Weiterverarbeitung von grünem Wasserstoff sowie zur Speicherung, Transport und Anwendung in Ländern außerhalb der EU über einen Investitionszuschuss gefördert. Unternehmen und Forschungseinrichtungen können zudem Förderanträge für begleitende Forschungsvorhaben, Studien sowie Ausbildungsmaßnahmen einreichen.
Bundesminister Altmaier: „Die veröffentlichte Förderrichtlinie ist ein zentrales Element zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie. Denn neben einem starken Heimatmarkt setzen wir beim Markthochlauf von Wasserstoff auch auf Pilotvorhaben unserer Industrie in Partnerländern. Hier können grüner Wasserstoff und seine Folgeprodukte effizient und kostengünstig erzeugt werden. Gleichzeitig nehmen deutsche Unternehmen bei Wasserstofftechnologien weltweit eine Spitzenposition ein. Mit der Förderung von Pilot- und Referenzprojekten im Ausland stärken wir damit zugleich den Industrie- und Exportstandort Deutschland.“
Bundesministerin Karliczek: „Deutschland bleibt Energieimportland. Daher müssen wir rasch Lieferketten für grünen Wasserstoff aus dem Ausland aufbauen. Die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation bei grünen Wasserstofftechnologien ist eine wesentliche Säule der Nationalen Wasserstoffstrategie. Mit dieser Förderrichtlinie setzen wir wichtige Impulse, um den Export von Wasserstofflösungen ‚Made in Germany‘ voranzubringen.“
Ziel der jetzt vorgelegten neuen Förderrichtlinie ist es, den Einsatz deutscher Technologien im Ausland zu fördern, einen Beitrag zum zeitnahen und zielgerichteten Aufbau eines globalen Marktes für grünen Wasserstoff zu leisten, sowie Strukturen für den Import von Wasserstoff vorzubereiten.
Insgesamt stehen 350 Millionen Euro an Fördervolumen bis Ende 2024 zur Verfügung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses pro Vorhaben und Antragsteller bis zu 15 Millionen Euro betragen. Projekte von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können jeweils mit bis zu 5 Millionen Euro gefördert werden. Verbundprojekten zwischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen sind ebenfalls förderfähig.
->Quellen: