Verbraucherzentrale NRW fordert Einschreiten der Bundesnetzagentur
Energieversorger wie ‚immergrün‘ oder ‚Wunderwerk‘ teilen aktuell ihren Kunden eine drastische Erhöhung der Abschlagszahlungen von teilweise über 100 Prozent bereits zum nächsten Monatsanfang mit. Den Kölner Strom- und Gasanbieter „immergrün“, eine Marke der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, hat die Verbraucherzentrale NRW erst vor kurzem wegen unzulässiger Preiserhöhungen abgemahnt.
„Uns liegen zahlreiche Beschwerden vor, bei denen einseitig erklärte, drastische Erhöhungen der Abschläge aus unserer Sicht jeglicher Grundlage entbehren und juristisch unzulässig sind“, unterstreicht Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wir empfehlen den Betroffenen daher Ruhe zu bewahren, den unrechtmäßigen Forderungen zu widersprechen und den erhöhten Abschlag nicht zu bezahlen.“
Die Abschlagszahlung richte sich nach dem Verbrauch im vorhergehenden Abrechnungszeitraum, bei der üblichen Jahresabrechnung also an dem Vorjahresverbrauch. Eine einseitige, unterjährige Erhöhung sei aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW nur nach einer rechtmäßigen Preiserhöhung möglich, ergänzt Schuldzinski.
Bundesnetzagentur in der Pflicht
Bislang sei nicht bekannt, dass die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde der Energieversorger bereits wirksame Maßnahmen gegen solche und ähnliche Praktiken wie unverhältnismäßige Preiserhöhungen oder kurzfristige Lieferstopps ergriffen hätte, kritisiert der Verbraucherschützer.
„Der Energiemarkt ist durch die höheren Beschaffungspreise und Lieferengpässe in Bewegung gekommen. Bereits seit einigen Wochen fallen vor allem so genannte Discount-Energieversorger mit ‚kreativen‘ Ideen auf, mit denen sie versuchen, ihre finanzielle Schieflage auf Kosten der Verbraucher:innen auszugleichen“, erklärt Schuldzinski. „Die betreffenden Energieversorger überziehen hier maßlos und die Verbraucherzentrale geht juristisch dagegen vor. Wir hoffen, dass die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde den offensichtlichen Regelverstößen der betroffenen Unternehmen einen Riegel vorschiebt und sie auf ihre Marktfähigkeit hin prüft.“
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