Vattenfall-Schiedsverfahren beendet

Seit 2014 hinter verschlossenen Türen hingezogen

Das heftig umstrittene Vattenfall-Schiedsverfahren ist laut einer Medienmitteilung aus dem BMWi am 02.11.2021 endgültig beendet worden. Das Schiedsgericht folgt damit den am 01.11.2021 abgegebenen einvernehmlichen Erklärungen der Klägerinnen (darunter die schwedische Vattenfall AB) und der Beklagten, der Bundesrepublik Deutschland. Das Vattenfall-Schiedsverfahren war seit Mai 2012 beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (kurz: ICSID) in Washington D.C. anhängig und seit dem 11. März 2021 ruhend gestellt. Im Schiedsverfahren klagte Vattenfall auf Entschädigung infolge des beschleunigten Atomausstiegs, welcher vom Gesetzgeber mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31.07.2011 beschlossen worden war.

AKW – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Die endgültige Beilegung des Schiedsgerichtsverfahrens beruht auf dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den vier Energieversorgungsunternehmen EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 25. März 2021, welcher am 31. Oktober 2021 – dem Tag des Inkrafttretens des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes – vollständig in Kraft getreten ist. Mit dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 und vom 29. September 2020 umgesetzt. Dabei werden auch die im Zusammenhang mit dem beschleunigten Atomausstieg strittigen Rechtsfragen von den Beteiligten im gegenseitigem Einvernehmen abschließend so geregelt, dass endgültig Rechtsfrieden herrscht. Ein Wiederaufleben des Schiedsverfahrens ist rechtsverbindlich ausgeschlossen.

Damals: „EVU kassieren 2,4 Mrd. für Atomausstieg – alle Verfahren erledigt“ – Zehn Jahre nach Fukushima beendet Regierung Streit mit Kernkraftbetreibern – Greenpeace: “Phantasiezahlungen” –
Die Energieversorger EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall haben sich mit der Bundesregierung im Streit um die Entschädigungen für den Atomausstieg außergerichtlich geeinigt. Einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 04.03.2021 bestätigte tags darauf das BMU in einer Medienmitteilung. Um offene Klageverfahren abzuschließen, zahle der Bund 2,4 Milliarden Euro an die EVU. Diese hatten vergeblich dagegen geklagt, ihre Atomkraftwerke vorzeitig vom Netz nehmen zu müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Atomausstieg am 06.12.2016 und 29.09.2020 für rechtmäßig befunden, aber unter anderem Entschädigungen vorgeschlagen

Das erste Mal hatte Solarify über das aufsehenerregende Geheimverfahren am 01.10.2014 unter dem Titel: „Vattenfall stiehlt sich aus Atom-Kulissen – und klagt“ (siehe: solarify.eu/vattenfall-stiehlt-sich-aus-den-atom-kulissen) berichtet :“Der schwedische Staatskonzern hatte sich der Haftung für seine deutschen Atommeiler durch einen juristischen Trick entzogen. Interessant ist der Vorgang vor allem vor dem Hintergrund der Klage Vattenfalls gegen die Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs – und dem Zusammenhang mit der Debatte über das Handelsabkommen TTIP.“

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