Ampel: Pflicht-PV noch offen – BMF präzisiert Klein-PV-Steuerbefreiung

Einigkeit, EEG-Umlage abzuschaffen

SPD, Grüne und FDP erwarten Widerstand der Union, wenn es um die Einführung einer gewerblichen Photovoltaik-Pflicht geht – so ein Übersichtspapier aus den Sondierungspositionen der Ampel-Verhandler, das pv magazine vorliegt und aus dem Petra Hannen am 05.11.2021 zitierte. Einigkeit dagegen besteht im Ziel, die EEG-Umlage während dieser Legislaturperiode (übereinstimmend 2023) abzuschaffen. Dass die Unionsfraktion dieses Ziel ebenfalls verfolgt, vereinfacht die Umsetzung politisch und rechtlich. Denn im Bundesrat wird die Ampel (vorerst) keine Mehrheit haben.

Bundesratsplenum: Im Gegensatz zum Bundestag haben die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP zurzeit keine Mehrheit im Bundesrat – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

In 22 Arbeitsgruppen verhandeln SPD, Grüne und FDP zurzeit – Arbeitsgruppe 3 befasst sich mit dem Bereich Wirtschaft und Energie. In einigen Punkten hatten die Parteien schon Mitte Oktober Einigkeit erzielt, etwa bei einem beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau, bei der Photovoltaik-Pflicht auf neuen Gewerbedächern und bei einem schnelleren Kohle-Ausstieg. Dem Übersichtspapier zufolge reicht ein Konsensaber nicht für die politische Umsetzung aus. Denn für alle Vorhaben, die neben dem Bundestag auch den Bundesrat passieren müssen, ist die Position von CDU und CSU mit spielentscheidend.

Die PV-Pflicht für neue Gewerbedächer beispielsweise, auf die sich die drei Fraktionen bereits verständigt haben, wäre ein Zustimmungsgesetz und damit auf das Plazet des Bundesrats angewiesen. Die Unionsparteien haben sich aber bislang immer gegen eine solche Verpflichtung ausgesprochen, im gewerblichen Bereich vor allem wegen der eventuellen Mehrbelastung der Unternehmen.

Noch offen ist zudem, ob eine solche Pflicht auch für private Neubauten kommen soll. Das Sondierungspapier spricht einerseits von der Photovoltaik als nicht näher definierte „Regel“ bei privaten Neubauten. Andererseits haben sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, Wege zu eröffnen, um private Bauherren finanziell nicht zu überfordern. Problematisch ist auch die Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie, bisher von der Union wegen des Eingriffs in die kommunale Planungshoheit abgelehnt. Das wäre zwar „nur“ ein Einspruchsgesetz – ein solcher von der Unionsseite würde das Vorhaben verzögern.

Ebenfalls kritisch sehen CDU und CSU den beschleunigten Kohle-Ausstieg (idealerweise bis 2030). Die Konservativen halten am bisherigen Ausstiegsdatum 2038 fest, das nach dem Gesetz allerdings auf 2035 vorgezogen werden könnte. Kein Problem hätten CDU/CSU mit dem Vorhaben der Ampel-Fraktionen, moderne Gaskraftwerke als Übergangstechnologie zu errichten. Ebenso wenig mit der Abschaffung der EEG-Umlage, die SPD, Grüne und FDP 2023 geplant abschaffen wollen.

Bundesfinanzministerium konkretisiert Steuererleichterung für kleine Photovoltaik-Anlagen

Völlig überraschend hat das Bundesfinanzministerium derweil seine Verwaltungsanweisung zur Steuerbefreiung kleiner PV-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung kurzfristig überarbeitet, wesentlich erweitert und in einzelnen Punkten geändert – „ein eher unüblicher Vorgang“, schreibt Thomas Seltmann ebenfalls am 05.11.2021 auf pv magazine, „dass das BMF eine Verwaltungsanweisung, die zuvor mit den Bundesländern abgestimmt wurde, nach nur wenigen Monaten weitgehend überarbeitet, erweitert und in einzelnen Punkten auch inhaltlich ändert. Genau das geschah jetzt mit dem BMF-Schreiben zur Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei kleiner PV-Anlagen und BHKWs, das erst Anfang Juni veröffentlicht wurde“ (pv magazine berichtete: Bundesfinanzministerium schafft Einkommenssteuerpflicht für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt ab – siehe auch solarify.eu/keine-einkommensteuerpflicht-mehr-fuer-photovoltaik-anlagen-bis-zehn-kilowatt).

Das erste Schreiben warf unzählige Fragen auf, die auch Steuerexperten nicht eindeutig beantworten konnten. Zum Beispiel war nicht klar, worauf sich die Zehn-kW-Anlagengröße beziehen sollte, auf einzelne Anlagen, die Summe mehrere Anlagen, die Modulleistung oder die Wechselrichter-Anschlussleistung. Das Ministerium nimmt in der neuen Fassung  nun Bezug auf die Anlagendefinition des EEG und knüpft die Größe an die Modulleistung in Kilowattpeak. Das Bundesfinanzministerium stellte weiter klar, dass nicht einzelne PV-Anlagen gemeint seien, sondern die Summe der Anlagen eines Betreibers. Gestrichen wurde dagegen die Bedingung, dass die PV-Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern installiert sein müssen und keine Vermietung stattfinden dürfe. Nach der jetzigen Vorgabe kann die Anlage auch auf teilweise vermieteten Mehrfamilienhäusern betrieben werden, wenn nur der oder die Anlagenbetreiber den Strom in privaten Haushalten nutzen. Viele Fragen bleiben aber weiter offen.

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