EU-Kommission genehmigt staatliche Beihilfe zur Investitionsförderung
Die Europäische Kommission hat – einer Medienmitteilung aus Brüssel zufolge – eine mit 900 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung von Investitionen in die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Nicht-EU-Ländern nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die so erzeugte Energie soll dann in die EU importiert und dort verkauft werden. Mit der Regelung unter der Bezeichnung „H2Global“ soll die Nachfrage der EU nach erneuerbarem Wasserstoff gedeckt werden, die in den kommenden Jahren voraussichtlich erheblich zunehmen wird, indem die Entwicklung des ungenutzten Potenzials erneuerbarer Ressourcen außerhalb der EU unterstützt wird. Sie wird zu den Umweltzielen der EU im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager: „Mit dieser Regelung werden Projekte unterstützt, die im Einklang mit den im Geen Deal festgelegten Umwelt- und Klimazielen der EU zu einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen. Sie wird dazu beitragen, die steigende Nachfrage nach erneuerbarem Wasserstoff in der Union zu decken, indem die Entwicklung dieser wichtigen Energiequelle in Gebieten der Welt unterstützt wird, aus denen sie derzeit nicht in die EU verkauft werden. Durch die Ausgestaltung der Regelung können nur die kosteneffizientesten Projekte gefördert werden, wodurch die Kosten für die Steuerzahler gesenkt und mögliche Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt werden.“
Regelung Deutschlands
Die Bundesregierung hat bei der EU eine geplante neue Beihilferegelung, „H2Global“, angemeldet. Diese Regelung soll die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Nicht-EU-Ländern für den EU-Markt fördern. Die Regelung, für die Mittel in Höhe von 900 Mio. EUR veranschlagt sind, hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem Abschluss des ersten Vertrags im Rahmen der Regelung.
Die Regelung soll von einem eigens zu diesem Zweck gegründeten Unternehmen (HINT.CO), das im Besitz einer gemeinnützigen Stiftung ist, verwaltet und umgesetzt werden. Angebotsseitig sollen so langfristige Abnahmeverträge und nachfrageseitig kurzfristige Wiederverkaufsverträge abgeschlossen werden.
Die Beihilfe wird im Wege von wettbewerblichen Ausschreibungen gewährt. Die Preise werden auf der Kauf- und Verkaufsseite mittels eines Doppelauktionsmechanismus festgelegt, bei dem jeweils der billigste Erzeuger und der Verbraucher mit dem höchsten Kaufpreisangebot den Zuschlag erhalten.
Erzeuger von erneuerbarem Wasserstoff und Wasserstoffderivaten wie grünem Ammoniak, grünem Methanol und E-Kerosin, die an den Ausschreibungen teilnehmen möchten, müssen die in der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) festgelegten Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten strikt einhalten. Außerdem müssen sie gemäß der Regelung zum Einsatz oder zur Finanzierung des zusätzlichen Stroms aus erneuerbaren Quellen beitragen, der für die Versorgung der den Wasserstoff erzeugenden Elektrolyseure erforderlich ist.
Sollte ein Teil des EU-Rechtsrahmens für erneuerbaren Wasserstoff gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zum Zeitpunkt der Auktionen nicht in Kraft sein, werden die deutschen Behörden auf der Grundlage von Konsultationen mit der Kommission Zwischenkriterien für diese Auktionen festlegen.
Bewertung durch die Kommission
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014.
Dabei stellte sie fest, dass die Beihilfe notwendig ist und einen Anreizeffekt hat, weil das Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht durchgeführt würde. Dies liegt daran, dass die CO2-Preise und andere regulatorische Anforderungen die Kosten der Umweltverschmutzung nicht vollständig internalisieren. Die Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff ist nämlich erheblich teurer ist als fossiler Wasserstoff. Ferner ist die Beihilfe nach der Feststellung der Kommission angemessen und auf das erforderliche Minimum beschränkt, da ihre Höhe durch wettbewerbliche Auktionen festgelegt wird. Schließlich überwiegen die positiven Auswirkungen der Maßnahme, insbesondere auf die Umwelt, etwaige negative Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen, da eine große Zahl potenzieller Unternehmen an den Ausschreibungen teilnehmen kann.
Daher ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Regelung H2Global mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, da sie Projekte fördert, die im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.
Hintergrund
Nach den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 können die Mitgliedstaaten Vorhaben wie die unter die H2Global-Regelung fallenden Projekte unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Diese Regeln sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen EU-Ziele zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu erreichen.
In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurden strenge Kriterien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs wie Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen und seine Derivate festgelegt, um sicherzustellen, dass ihre Umweltauswirkungen minimal sind und dass sie zum Einsatz erneuerbarer Energien beitragen.
Mit der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal hat die Kommission im Jahr 2019 ihre Klimaziele höher gesteckt: Ab dem Jahr 2050 sollen keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr verursacht werden. Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission ein Paket von Vorschlägen angenommen, um die Politik der EU in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden können.
In der von der Kommission herausgegebenen neuen Industriestrategie für Europa und in der unlängst verabschiedeten EU-Wasserstoffstrategie wird die Bedeutung von erneuerbarem Wasserstoff für den Grünen Deal herausgestellt.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses im Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer SA.62619 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
->Quelle: ec.europa.eu/IP_21_7022