CO2-Einnahmen sollen EU-Schulden tilgen
Die EU-Kommission hat am 22.12.2021 die Einführung eines „EU-Eigenmittelsystems der nächsten Generation“ vorgeschlagen, in dem sie drei neue Einnahmequellen vorsieht. Die erste stützt sich auf Einnahmen aus dem Emissionshandel (EHS), die zweite auf die Ressourcen, die durch das vorgeschlagene CO2-Grenzausgleichssystem der EU generiert werden, und die dritte auf den Anteil der Residualgewinne multinationaler Unternehmen, die im Rahmen der jüngsten OECD/G20-Vereinbarung über eine Neuzuweisung von Besteuerungsrechten („erste Säule“) den EU-Mitgliedstaaten neu zugewiesen werden. Nach einer Anlaufphase dürften diese neuen Einnahmequellen dem EU-Haushalt in den Jahren 2026-2030 jährlich durchschnittlich bis zu 17 Mrd. EUR einbringen.
Die vorgeschlagenen neuen Eigenmittel werden dazu beitragen, die von der EU zur Finanzierung der Zuschusskomponente von NextGenerationEU*) aufgenommenen Mittel zurückzuzahlen. Aus den neuen Eigenmitteln sollte auch der Klima-Sozialfonds finanziert werden. Dieser Fonds ist ein wesentliches Element des vorgeschlagenen neuen Emissionshandelssystems für Gebäude und den Straßenverkehr und wird dazu beitragen, dass beim Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen niemand zurückgelassen wird.
*) Der Wiederaufbaufonds (NextGenerationEU, kurz NGEU) ist ein EU-Konjunkturpaket, das im Zuge der COVID-19-Pandemie 2020 verabschiedet wurde. Der Fonds hat einen Umfang von 750 Milliarden Euro, die über gemeinsame europäische Anleihen am Kapitalmarkt aufgenommen wurden. Das Geld soll zwischen 2021 und 2023 an Regionen und Wirtschaftsbereiche, die besonders durch die Wirtschaftskrise seit 2020 geschädigt wurden, in Form von Krediten und nicht zurückzahlbaren Zuschüssen fließen. Daneben wurde ein Rekord-Finanzrahmen von mehr als einer Billion Euro für den EU-Haushalt verabschiedet. Es ist damit das größte Konjunkturpaket in Europa aller Zeiten. Neu an dem Vorschlag ist, dass sich die EU erstmals als Ganzes verschuldet.
Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt und Verwaltung, erklärte: „Mit dem heutigen Paket legen wir die Grundlagen für die Rückzahlung von NextGenerationEU und unterstützen das Paket ‚Fit für 55‘ wesentlich, indem wir eine Finanzierung für den Klima-Sozialfonds vorschlagen. Mit den neuen Eigenmitteln stellen wir daher sicher, dass die nächste Generation wirklich von NextGenerationEU profitieren wird.“
Der heutige Vorschlag baut auf der Zusage auf, die die Kommission im Rahmen der politischen Einigung über den langfristigen Haushalt für 2021-2027 und das Aufbauinstrument NextGenerationEU gegeben hat. Nach seiner Annahme wird dieses Paket die Reform des Einnahmensystems, die mit der Einbeziehung der Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff im Jahr 2020 begonnen wurde, vorantreiben.
EU-Emissionshandel
Das Paket „Fit für 55“ vom Juli 2021 zielt darauf ab, die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % zu senken, damit bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden kann. Die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems ist Teil dieses Pakets. In Zukunft wird der Emissionshandel auch für den Seeverkehr gelten, im Luftverkehr wird ein größerer Anteil der Zertifikate versteigert, und für Gebäude und Straßenverkehr wird ein neues System eingeführt.
Im Rahmen des derzeitigen EU-Emissionshandelssystems werden die meisten Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten an die nationalen Haushalte übertragen. Die Kommission schlägt heute vor, dass in Zukunft 25 % der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel in den EU-Haushalt fließen. Nach einer Anlaufphase dürften sich die jährlichen Einnahmen für den EU-Haushalt im Zeitraum 2026-2030 auf 12 Mrd. EUR belaufen (für den Zeitraum 2023-2030 durchschnittlich 9 Mrd. EUR).
Zusätzlich zur Rückzahlung der Mittel von NextGenerationEU würden diese neuen Einnahmen den Klima-Sozialfonds finanzieren, den die Kommission im Juli 2021 vorgelegt hat. Dieser Fonds wird einen sozial gerechten Übergang sicherstellen und finanziell schwächere Haushalte, Verkehrsnutzer und Kleinstunternehmen dabei unterstützen, in Energieeffizienz, neue Heiz- und Kühlsysteme und sauberere Mobilität zu investieren, sowie gegebenenfalls befristete direkte Einkommensbeihilfen bereitstellen. Die gesamte Finanzausstattung des Fonds entspricht grundsätzlich einem Betrag, der etwa 25 % der erwarteten Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr ausmacht.
CO2-Grenzausgleichssystem
Ziel des CO2-Grenzausgleichssystems, das die Kommission ebenfalls im Juli 2021 vorschlug, ist es, das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen zu verringern, indem für Hersteller in Nicht-EU-Ländern ein Anreiz geschaffen wird, ihre Herstellungsverfahren umweltfreundlicher zu gestalten. Darin wird für Importe ein CO2-Preis festgelegt, der dem Preis entspricht, der gezahlt worden wäre, wenn die Waren in der EU hergestellt worden wären. Dieser Mechanismus wird auf eine gezielte Auswahl von Sektoren angewendet werden und steht voll und ganz im Einklang mit den WTO-Regeln.
Die Kommission schlägt vor, dem EU-Haushalt 75 % der Einnahmen aus diesem CO2-Grenzausgleichssystem zuzuweisen. Die jährlichen Einnahmen für den EU-Haushalt im Zeitraum 2026-2030 belaufen sich auf schätzungsweise 1 Mrd. EUR (für den Zeitraum 2023-2030 durchschnittlich 0,5 Mrd. EUR).Im Übergangszeitraum von 2023 bis 2025 wird nicht mit Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleichssystem gerechnet.
Reform des internationalen Rahmens für die Unternehmensbesteuerung
Am 08.10.2021 einigten sich mehr als 130 Länder, die Mitglieder des inklusiven Rahmens der OECD/G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sind, auf eine Reform des internationalen Steuerrahmens: eine Zwei-Säulen-Lösung zur Bekämpfung der Steuervermeidung, mit der sichergestellt werden soll, dass Gewinne dort besteuert werden, wo die wirtschaftliche Tätigkeit und die Wertschöpfung stattfinden. Auf die unterzeichnenden Länder entfallen mehr als 90 % des weltweiten BIP. Im Rahmen der ersten Säule dieses Abkommens wird das Recht, einen Teil der sogenannten Residualgewinne der weltweit größten multinationalen Unternehmen zu besteuern, den teilnehmenden Ländern weltweit neu zugewiesen. Die Kommission schlägt Eigenmittel in Höhe von 15 % des Anteils an den Residualgewinnen der in den Geltungsbereich fallenden Unternehmen vor, die den EU-Mitgliedstaaten neu zugewiesen werden.
Die Kommission hat zugesagt, 2022 eine Richtlinie vorzuschlagen, sobald die Einzelheiten der im inklusiven Rahmen der OECD/G20 erzielten Einigung zur ersten Säule feststehen. Mit dieser Richtlinie soll die Vereinbarung zur ersten Säule im Einklang mit den Anforderungen des Binnenmarkts umgesetzt werden. Dieser Prozess ergänzt die Richtlinie zur zweiten Säule, für die die Kommission heute einen gesonderten Vorschlag angenommen hat. Vorbehaltlich des Abschlusses der Einigung könnten sich die Einnahmen für den EU-Haushalt auf etwa zwischen 2,5 und 4 Mrd. EUR pro Jahr belaufen.
Gesetzgebungsverfahren
Um diese neuen Eigenmittel in den EU-Haushalt einzubeziehen, muss die EU zwei zentrale Rechtsakte ändern:
- Erstens schlägt die Kommission vor, den Eigenmittelbeschluss dahin gehend zu ändern, dass die drei vorgeschlagenen neuen Ressourcen zu den bestehenden hinzugefügt werden.
- Zweitens legt die Kommission eine gezielte Änderung der Verordnung über den derzeitigen langfristigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 vor, der auch als Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) bekannt ist. Diese Änderung wird es rechtlich möglich machen, bereits während des laufenden MFR mit der Rückzahlung der Mittel für NextGenerationEU zu beginnen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die einschlägigen MFR-Ausgabenobergrenzen für die Jahre 2025-2027 zu erhöhen, um die zusätzlichen Ausgaben für den Klima-Sozialfonds abzudecken.
Der Eigenmittelbeschluss muss im Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig angenommen werden. Der Beschluss kann in Kraft treten, sobald er von allen EU-Ländern im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften gebilligt wurde. Die MFR-Verordnung muss im Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig angenommen werden.
Nächste Schritte
Die Europäische Kommission wird nun gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat auf eine zügige Umsetzung des Pakets innerhalb der in der Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegten Fristen hinarbeiten.
Darüber hinaus wird die Kommission bis Ende 2023 einen Vorschlag für einen zweiten Korb neuer Eigenmittel vorlegen. Dieses zweite Paket wird auf dem Vorschlag für einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in Europa („Business in Europe: Framework for Income Taxation“ – BEFIT) aufbauen, der 2023 vorgelegt werden soll.
Hintergrund
Als Reaktion auf die beispiellose Pandemie hat sich die Europäische Union 2020 auf ein Konjunkturpaket im Rekordumfang von mehr als 2 Bio. EUR geeinigt, mit dem der langfristige Haushalt um mehr als 800 Mrd. EUR aus dem befristeten Aufbauinstrument NextGenerationEU (zu jeweiligen Preisen) ergänzt wurde, wodurch eine enorme finanzielle Schlagkraft entstand.
Durch NextGenerationEU konnte die Kommission in großem Umfang Anleihen ausgeben, die durch den EU-Haushalt besichert sind. Das bedeutet, dass die Union Schulden aufnehmen kann, um alle Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Krise zu überwinden und widerstandsfähiger zu werden. Um die Rückzahlung der Anleihen zu erleichtern, vereinbarten die EU-Organe die Einführung neuer Eigenmittel. So sollen die Einnahmen der EU nicht nur breiter gefächert und krisenfester gemacht werden, sondern auch mit unseren gemeinsamen politischen Prioritäten verknüpft werden. Mit der Einführung neuer Eigenmittel kann verhindert werden, dass die Rückzahlungen für NextGenerationEU zu unangemessenen Kürzungen bei EU-Programmen oder zu einer übermäßigen Erhöhung der Beiträge der Mitgliedstaaten führen.
2021 hat die Kommission im Rahmen einer staatsähnlichen diversifizierten Finanzierungsstrategie Mittel in Höhe von 71 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) über langfristige Anleihen (EU-Bonds) aufgenommen und derzeit 20 Mrd. EUR an kurzfristigen Anleihen (EU-Bills) ausstehen.
[Alle Preise sind, sofern nicht anders angegeben, in Preisen von 2018 angegeben.]
Quelle: ec.europa.eu/ip_21_7025