UFOP: Technologieoffenheit Voraussetzung zur Erfüllung der steigenden Quotenverpflichtungen
Die im Quotenjahr 2020 dem Dieselkraftstoff beigemischte Biokraftstoffmenge lag mit etwa 3,45 Mio. t um ca. 1 Mio. t über dem bisherigen Rekordwert von 2019. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) interpretiert dieses Ergebnis in einer Medienmitteilung vom 05.01.2022 so, dass die zum 01.01.2022 auf 7 % angehobene und bis 2030 auf 25 % ansteigende Treibhausgas(THG)-Minderungsverpflichtung erfüllbar ist. Voraussetzung für die Erfüllung der mit Blick auf das Jahr 2030 insbesondere für den Verkehrssektor herausfordernden THG-Reduktionsverpflichtungen gemäß Klimaschutzgesetz ist und bleibt jedoch ein für alle Erfüllungsoptionen technologieoffener Ansatz in der Herstellung und Anwendung von Biokraftstoffen sowie synthetischen Kraftstoffen aus erneuerbaren Strom.
Der Sektor E-Mobilität wird die Klimawende und die Ziele angesichts des nach wie vor unzureichenden Ausbaus der Produktionskapazitäten für erneuerbaren Strom nicht stemmen können. Die UFOP appelliert daher an die neue Bundesregierung, den Schulterschluss aller Optionen voranzutreiben im Sinne einer evolutionären Entwicklung, statt eine einseitige Privilegierung vorzunehmen. Deutschland habe mit der Einführung der THG-Quotenverpflichtung vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und strategischen Ansätze in den EU-Mitgliedstaaten eine Blaupause für die Erfüllung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor geschaffen. Die Ziele könnten nun auf wettbewerblicher Basis erfüllt werden, betont die UFOP die grundsätzliche Bedeutung der nationalen Regelung. Es sei daher bedauerlich, dass die EU-Kommission sich nach wie vor weigere eine Anrechnung von Biokraftstoffen und synthetischen Kraftstoffen auf die CO2-Flottengrenzwerte zu ermöglichen. Mit einem Anteil von mehr als 1 Mio. t im Quotenjahr 2020 übernehme der paraffinische Kraftstoff HVO eine Vorreiterfunktion. Die UFOP mahnt, dass die Politik die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Physik bei unterschiedlichen Leistungsbedarfen und insbesondere das Problem einer großen Zahl von Bestandsfahrzeugen anerkennen müsse.
Biokraftstoffe aus vielfältigen Rohstoffen werden in den nächsten Jahren nach wie vor die führende Rolle beim Ersatz fossiler Kraftstoffe übernehmen müssen. In Deutschland wurden im Quotenjahr 2020 etwa 10 % des Dieselverbrauchs durch Biokraftstoffe ersetzt; damit wurden ca. 13 Mio. t CO2-Äquv. eingespart. Der von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) am 16.12.2021 veröffentlichte Erfahrungs- und Evaluationsbericht 2020 unterstreiche einmal mehr, dass die Anforderungen des EU-Rechts an den Nachweis der Rohstoffherkunft, der Anbauflächen und der erforderlichen THG-Minderung – also der Nachhaltigkeit – vorbildlich seien und auch für andere kritisch diskutierte Rohstoffströme mit den betroffenen Wirtschaftsunternehmen implementiert werden können. Aus Sicht der UFOP sind die hiermit einhergehende Transparenz und der dokumentierte Nachweis der Nachhaltigkeit zugleich Voraussetzung für die Akzeptanz in der Politik und in der Öffentlichkeit.
->Quelle: ufop.de/bioanteil-dieselkraftstoff-2020-auf-rekordniveau