Windgeneratoren keine Gefahr für Rotmilane
„Das Märchen vom bedrohten Greifvogel“ titelte ZDF-heute am 22.02.2022 auf seiner Internetseite (auch tagesschau.de und Tagesspiegel-Background berichteten u.a.). Denn neue Windkraftbauprojekte scheitern oftmals am Rotmilan – der werde von den Rotorblättern erschlagen, warnen Naturschützer. Jetzt kommt ein Forschungsprojekt zu einem überraschenden Ergebnis: Windräder galten bislang zu Unrecht als Gefahr für den Greifvogel. Ein EU-Forschungsprojekt widerlegt diese Annahme. An einem Windrad zu sterben, sei einer Untersuchung zufolge für den Greifvogel „ein äußerst seltenes Ereignis, wirklich extrem selten“, sagte der für die Studie verantwortliche Forscher Rainer Raab dem ZDF-Magazin „Frontal“.
Raab sammelt seit zwei Jahren für die EU-Kommission einschlägige Daten. Dazu rüstete sein Team rund 700 Vögel mit GPS-Sendern aus, damit im Todesfall die Ursache festgestellt werden konnte. „Die häufigste menschengemachte Todesursache ist Gift“, sagte Raab, Gift von toten Ratten oder Mäusen.
Die Untersuchung
„Bis zum 31.01.2027 soll mithilfe der Telemetrietechnologie die räumliche Lebensraumnutzung der Zielarten ermittelt und die Hauptgründe für die Sterblichkeit von Raubvogelarten in der EU quantifiziert werden. Es sollen Maßnahmen zur Bekämpfung der wichtigsten vom Menschen verursachten Todesursachen ergriffen werden, wie z. B. illegale Verfolgung, insbesondere durch Vergiftung, Kollisionen mit Straßen- und Schienenverkehr, Windkraftanlagen sowie Stromleitungen und -masten. Das Projekt wird daher zur Umsetzung einer Reihe von wichtigen politischen Zielen der EU beitragen: Es wird die Umsetzung des EU-Artenaktionsplans für die Zielarten vorantreiben. Der Rotmilan hat für die EU besondere Priorität, da 95 % der weltweiten Brutpopulation in der EU vorkommen. Es wird zur Umsetzung verschiedener nationaler und EU-weiter Aktionspläne zur Bekämpfung der illegalen Tötung von Vögeln beitragen und damit die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und der Richtlinie über Umweltkriminalität unterstützen. Es wird dazu beitragen, eine umweltverträgliche Umsetzung der EU-Klima- und Energieziele zu gewährleisten, da es Informationen und Empfehlungen für die Entwicklung von Infrastrukturen für erneuerbare Energien und zur Abschwächung negativer Auswirkungen bestehender Übertragungs- und Transportinfrastrukturen liefern wird. Die Projektmethode besteht darin, von 2020 bis 2024 615 Rotmilane und 80 andere Greifvögel (Seeadler, Kaiseradler und Schwarzmilan) in ca. 40 Markierungsgebieten in 12 Ländern mit GPS-Trackern auszustatten, um ihre Aktivität dauerhaft zu überwachen. Daten von mehr als 1.500 markierten Rotmilanen sind derzeit durch Datenaustausch mit Partnern und Kooperationspartnern des Projekts verfügbar. Im Falle einer Mortalität wird der Vogel von Teammitgliedern der lokalen/regionalen Partner gesucht, die Mortalitätsgründe werden ermittelt.
Verkehr, Abschuss und Stromschläge als Todesursachen
Als zweithäufigste Todesursache nach dem Gift folge der Straßenverkehr. Weitere Gründe seien Abschuss und Stromschläge durch Stromleitungen. „Als nächstes kommt was wirklich Skurriles“, sagte Raab weiter, „dass sie von Zügen erfasst werden.“ Und seltener noch als durch Züge würden Rotmilane durch Windräder sterben: „unter ferner liefen“, so Raab. Der Gefährdung widerspricht Raab: „Die Regel ist, dass sich die Rotmilane 1.000 Stunden im Windpark bewegen können, ohne dagegen zu fliegen.“
Wildtier-Stiftung kritisiert Windkraftausbau
Zuletzt hatte die Deutsche Wildtier Stiftung den geplanten Ausbau der Windenergie kritisiert. Die Ziele von Klimaschutzminister Robert Habeck würden zu Kollisionen mit dem Artenschutz führen, hatte die Stiftung mitgeteilt. Zu den besonders gefährdeten Arten zählten auch der Rotmilan sowie Schrei-, See- und Steinadler. Klimaschutz und Artenschutz dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Stiftung forderte unter anderem, keine Windräder in Wäldern, an Waldrändern oder in Naturschutzgebieten zu bauen. Vor dem Bau der Anlagen sollten die Betreiber sicherstellen, dass Naturschutzziele der Windenergienutzung nicht entgegenstünden. Für Windkraftanlagen dürfe es keine Ausnahmegenehmigung vom Bundesnaturschutzgesetz geben.
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