Regierung will 200 Milliarden in Klimaschutz investieren

Einigung zwischen Habeck und Lindner

Damit wollen Wirtschafts- und Finanzminister Deutschland von Öl- und Gasimporten unabhängiger machen, vor allem angesichts des Krieges in der Ukraine. Am 06.03.2022 wurde die Übereinkunft öffentlich. Das Doppelte wie der Bundeswehr (100 Milliarden) steht im kommenden Haushalt für den Klimaschutz bereit, allerdings bis 2026 – auf vier Jahre verteilt. Linder nannte den Betrag im Bericht aus Berlin: „Ich gehe davon aus, dass wir bis 2026 etwa 200 Milliarden Euro für Klimaschutz, Ladeinfrastruktur, Wasserstofftechnologie, die Modernisierung der Industrie, auch die Abschaffung der EEG-Umlage, um die Menschen zu entlasten, vorsehen werden“. Knapp die Hälfte davon, etwa 90 Milliarden Euro, sollen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen, so Regierungskreise. „Offenkundig der Reiz der großen Zahl“, stellte die FAZ lakonisch fest.

Windgeneratoren westlich von Berlin – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Die Koalition hatte sich zuvor bereits darauf geeinigt, dass die EEG-Umlage schon im Sommer aus den Stromrechnungen der Kundschaft verschwinden und stattdessen über den Bundeshaushalt gezahlt werden soll. Dies war eigentlich für nächstes Jahr geplant, wurde wegen der Belastung durch hohe Energiepreise aber vorgezogen. Insgesamt, so Lindner, handle es sich also nicht allein um Investitionen in die Energiewende, sondern um die „Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in einem umfassenden Sinn“. In der ARD betonte der FDP-Chef, er sei nun gespannt auf Vorschläge, das Planungsrecht zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen, damit diese „gewaltigen Mittel“ sinnvoll eingesetzt werden könnten.

Habeck zeigte sich ebenfalls zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen: „Diese Regierung stellt für Energiesicherheit und Klimaschutz mehr als 200 Milliarden Euro bis 2026 zur Verfügung“, sagte Habeck. Das sei ein schöner Erfolg nach intensiven Verhandlungen. „Dringender denn je müssen wir in unsere Energiesouveränität investieren“. Für den Fall eines Abreißens der Kohle- oder Gaslieferketten aus Russland warnte Habeck vor einem schwierigen nächsten Winter. Falls die Lieferketten reißen würden, wäre der kommende Winter eine Herausforderung, sagte Habeck im ZDF. „Das Frühjahr und den Sommer werden wir gut bestehen können, aber der nächste Winter bereitet mir noch ein bisschen Sorgen.“

Grünenfraktionschefin Katharina Dröge nannte es angesichts der russischen Invasion in der Ukraine dringlicher denn je, fossile Energien hinter sich zu lassen und in Energiesouveränität zu investieren. Allerdings müsste jetzt Bürokratie abgebaut und Pläne beschleunigt werden, um das Geld wirksam einsetzen zu können.

Bislang lag der Fokus bei der Energiewende auf dem Klimaschutz. Mit dem russischen Überfall auf die Ukraine betreffen erneuerbare Energien auch die nationale Sicherheit. Der Referentenentwurf des EEG 2023 soll die Grundlage für eine klimaneutrale Stromversorgung im Jahr 2035 legen. es soll am 01.01.2023 in Kraft treten. Um einzelne Maßnahmen beschleunigt anwenden zu können, sollen einzelne Regelungen bereits vorab in Kraft gesetzt werden. Zur Beschleunigung des EE-Ausbaus wird ins EEG der Grundsatz hineingeschrieben, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Zu den zentralen Regelungen der EEG-Novelle zählen mit Blick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien:

  • Das EEG 2023 soll dazu führen, dass die Stromerzeugung bereits 2035 nahezu treibhausgasneutral sein, also fast vollständig durch erneuerbare Energien erfolgt.
  • Dazu wird das Ausbauziel für 2030 auf 80 Prozent des mit 715 TWh angenommenen Bruttostromverbrauchs angehoben.
  • Um das neue Ausbauziel für 2030 zu erreichen, sollen die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Windenergieanlagen an Land und Solarenergie angehoben werden.
    –  Bei der Onshore-Windenergie soll der jährliche Ausbau bis 2027 auf 10 GW steigen und dann bis 2035 auf diesem Zubauniveau bleiben.
    –  Bei der Photovoltaik sollen bis 2028 20 GW jährlich erreicht werden, dieses Niveau soll bis 2035 stabil bleiben.
    –  Die Ausschreibungsmengen im Bereich Offshore-Windenergie werden im Zuge der parallelen Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) angehoben.
    –  Die wesentlichen Hemmnisse bei Onshore-Wind (etwa beim Natur- und Artenschutzrecht) sollen durch eigene gesetzliche Regelungen vereinfacht werden.
  • Bei der Solarenergie sollen die Rahmenbedingungen durch mehrere Einzelmaßnahmen für die verschiedenen Anlagentypen (Dachanlagen, Freiflächenanlagen, besondere Solaranlagen) verbessert werden. Ausschreibungsmengen und Bagatellgrenzen für Ausschreibungen werden angehoben. Neue Dachanlagen, die ihren Strom vollständig ins Netz einspeisen, sollen höhere Vergütungen erhalten. Dadurch soll ein Anreiz für die optimale Nutzung von Dachflächen gesetzt werden. Die Degression der Vergütungssätze wird neu gestaltet.

Um die Akteursvielfalt und die Akzeptanz vor Ort zu stärken und unbürokratische Realisierunen zu ermöglichen, sollen Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften nicht ausgeschrieben werden.

Weiter ist auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nutzung der Bioenergie vorgesehen – sie soll stärker auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke konzentriert werden, damit die Stärken der Bioenergie als speicherbare Energieträger besser systemdienlich genutzt werden können. Neue Biomethan- und KWK-Anlagen sollen darüber hinaus auf künftige Wasserstoffnutzung ausgerichtet werden („H2-ready“).

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