Neues Förderprogramm für Effizienzhaus-Neubauten geplant

Antwort auf Unionsanfrage nach dem Förderstopp Ende Jannuar

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung für energetische Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das geht – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – aus einer Antwort (20/1226) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/921) der Fraktion der CDU/CSU hervor. Mit der BEG werde die Sanierung von Gebäuden uterstützt, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die BEG stehe allerdings – wie andere Förderprogramme auch – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, heißt es weiter in der Antwort.

Berliner Effizienzhaus Plus– Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Die Abgeordneten der Union hatten gefragt, wie mit Antragstellern verfahren werden solle, die sich auf das Ende der Antragsfrist am 31.01.2022 eingestellt, ihren Antrag bis zum 24. aber noch nicht gestellt hatten. Das Förderprogramm war von Seiten der Bundesregierung vorzeitig zum 24. wegen fehlender Mittel vorerst gestoppt worden. Gleichwohl würden alle Anträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp eingegangen sind, nach den bis dahin gültigen Förderkonditionen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bearbeitet und bei vorliegender Förderwürdigkeit zugesagt, schreibt die Bundesregierung.

Zudem sei geplant, ein befristetes Förderprogramm für Effizienzhaus-40-Neubauten mit geänderten Bedingungen aufzulegen, schreibt die Regierung. So sollen die Fördersätze abgesenkt und ein begrenztes Budget eingeführt werden. Sei das Budget ausgeschöpft, werde diese Förderung eingestellt, heißt es dazu weiter. Die Einzelheiten würden aktuell erarbeitet.

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