EEG-Umlage endet am 01.07.2022

Bundestag beschließt Abschaffung

Der Deutsche Bundestag hat am 28.04.2022 nach der zweiten und dritten  Beratung den Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher beschlossen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Mit dem Gesetz wird die EEG-Umlage bereits 2022 abgeschafft und ab dem 01.07. nicht mehr erhoben. Zielsetzung des Gesetzes ist es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen.

Siemens-Interatom-PV-Modul, fast 40 Jahre alt – Foto © Gerhard Hofmann

Dazu Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die vorgezogene Absenkung der EEG-Umlage auf null bereits zur Jahresmitte ist in der aktuellen Hochpreisphase eine wichtige und dringliche Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für viele Gewerbekunden. Zugleich ist es ein wichtiger Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien.“

Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich zum 01.07.2022 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli. Das muss dann für die Verbraucher jeweils transparent auch ersichtlich sein.

->Quelle: bmwk.de/20220428-bundestag-beschliesst-abschaffung-der-eeg-umlage