EEG-Umlage auf Null
Ab dem 01.07.2022 fällt die EEG-Umlage im Strompreis vollständig weg. Bis bis 30.06.2022 betrug sie 3,72 Cent je Kilowattstunde. Die Absenkung der EEG-Umlage auf null wurde laut einer BMWK-Medienmitteilung vom 01.07.2022 bereits am 20.05.2022 final vom Bundesrat beschlossen. Gleichzeitig wurde im Energiewirtschaftsrecht sichergestellt, dass die Umlageabsenkung im zweiten Halbjahr 2022 auch beim Endkunden ankommt. Stromlieferanten werden in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 01.07.2022 verpflichtet.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck: „Ab heute sinkt die EEG-Umlage auf null. Das ist in der aktuellen Hochpreisphase wichtiger denn je und kann den Druck für Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher zumindest etwas mindern. Bereits seit Monaten ist der Druck auf die Energiepreise enorm, daher ist der Wegfall der EEG-Umlage eine wichtige Nachricht für Verbraucher und Unternehmen. Wir haben außerdem die gesetzlichen Regelungen angepasst, damit die Absenkung auch beim Endkunden ankommt. Die Anbieter sind gesetzlich klar verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben.“
Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh zahlte 2021 noch 227,50 Euro für die EEG-Umlage. 2022 werden es wegen der Absenkung zum 1. Juli über das Jahr gerechnet nur noch 65 Euro sein. 2023 wird die Absenkung auf null dann voll wirksam.
->Quelle: bmwk.de/2022/07/20220701-eeg-umlage-entfaellt-ab-1-7-vollstaendig