Adé, EEG-Umlage

Wirksames Instrument verabschiedet sich zur richtigen Zeit

Mit dem Wegfall der EEG-Umlage zum 01. Juli ging die Geschichte des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland in eine neue Phase. Die Streichung der Abgabe von 3,7 ct/kWh Strom (inkl. Mehrwertsteuer sind es sogar 4,4 ct/kWh), von der natürlich auch naturstrom-Kunden profitieren, und die entsprechende Entlastung der Bürger ist in Zeiten turbulenter Energiepreise zweifellos zu begrüßen. Doch ihr vorgezogenes Ende sollte nicht darüber hinwegtäuschen, welche Bedeutung der Umlage in den Jahren seit ihrer Einführung zugewachsen ist. Zeit für einen kurzen Rückblick auf ein oft kritisiertes, aber doch wegweisendes Stück deutscher Energiegesetzgebung – schreibt am 04.07.2022 auf dem naturstrom-Blog.

Wind- und Bioenergie in der Prignitz – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Ihren Ursprung hat die Umlage – wie man sich bei der Abkürzung EEG schon denken kann – im Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2000, das das Stromeinspeisegesetz von 1991 weiterentwickelte und der Energiewende den Weg ebnete. Grundlegendes Ziel dieses Umlagemechanismus war es, die Refinanzierung der noch in den Kinderschuhen steckenden Ökostromanlagen zu sichern sowie den Ausbau und damit den technischen Fortschritt der regenerativen Stromerzeugung voranzutreiben. Um diese Mechanik genau zu verstehen, lohnt es sich, ein paar Worte zur Geschichte des EEG und zum Strommarkt zu verlieren.

Geburtshelfer der Energiewende

Ein Problem, mit dem die Erneuerbaren um die Jahrtausendwende noch zu kämpfen hatten, waren die hohen Kosten der Anlagen. Diese machten den Ökostrom auf dem freien Markt – auf dem die CO2-Schadenskosten konkurrierender Technologien ja auch noch überhaupt nicht eingepreist waren – unattraktiv, was sowohl Privatleute als auch Unternehmen von Investitionen abhielt. Um genau dort einen Anreiz zu schaffen, wurde im EEG die sogenannte Einspeisevergütung festgeschrieben: Produzenten sollten – abhängig von Größe und Art ihrer Anlage – für einen festgesetzten Zeitraum von meist 20 Jahren vom Übertragungsnetzbetreiber einen garantierten Abnahmepreis pro produzierter Kilowattstunde Ökostrom erhalten, sodass sich der Betrieb wirtschaftlich lohnte und Planbarkeit gegeben war.

Blieb die Frage, wie die entstehenden Mehrkosten der Netzbetreiber gegenfinanziert werden sollten, denn diese wurden zur Abnahme des Ökostroms verpflichtet und zahlten anfangs ein Vielfaches des an der Strombörse üblichen Preises. So bekam ein Ökoanlagen-Pionier für eine kWh Solarstrom um die Jahrtausendwende noch etwa 50 Cent, während der Börsenpreis bei unter 10 Cent lag – diese Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis sollte den Stromanbietern nun aus Transferzahlungen erstattet werden. Bühne frei für die EEG-Umlage: Die Kosten der Einspeisevergütung wurden auf die in Deutschland verbrauchten Kilowattstunden aufgeschlagen und so als neuer Teil der Stromrechnung auf die Stromkunden verteilt. Auf diese Weise finanzierten alle Verbraucher und Unternehmen (naja, leider nicht wirklich alle, aber dazu unten mehr) direkt die Energiewende in Deutschland. Jedes Jahr wurde die Umlage mithilfe von Prognosen neu berechnet und der Aufschlag auf die einzelnen Kilowattstunden auf der Stromrechnung entsprechend angepasst.

Der Plan ging auf: Gerade der Ausbau von Wind- und Photovoltaikanlagen kam gut voran und der Anteil grünen Stroms im Energiemix wuchs stetig. Mehr und mehr fossile Kraftwerke und Atommeiler konnten durch die priorisierte Einspeisung des Ökostroms vom Netz genommen werden. Durch die vielen neuen mit der Umlage finanzierten Anlagen sank der Preis an der Strombörse.

Dieses Zusammenspiel führte jedoch zu einer Erhöhung der EEG-Umlage, die ja von der Zahl der geförderten Kraftwerke und von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis des Ökostroms und dem Börsenstrompreis abhängig war. Während Stromkunden im Jahr 2004 also noch etwa 0,5 Cent EEG-Umlage pro kWh zahlten, wuchs dieser Anteil an der Stromrechnung laufend, bis er sich Mitte des letzten Jahrzehnts bei etwa 6,5 Cent einpendelte – wobei die Summe aus steigender Umlage und sinkendem Börsenpreis über viele Jahre relativ konstant blieb.

Obwohl die Gesamtkosten für die Finanzierung von Stromerzeugung damit kaum stiegen, sorgten die Erhöhungen der EEG-Umlage für viele Debatten und die Entwicklung wurde auch dazu genutzt, den dringend notwendigen Erneuerbaren-Ausbau zu diskreditieren und zu bremsen. Das hinsichtlich des Erneuerbaren-Ausbaus sehr wirksame Instrument des EEG verlor so teilweise an Rückhalt in Parteienlandschaft und Bevölkerung – es war „vom eigenen Erfolg überholt“ worden. Die Mehrbelastung der Verbraucher, gerade in den Zehnerjahren, hatte allerdings neben den vielen damals noch recht teuren Ökoanlagen einen anderen, wesentlichen Grund: In der EEG-Novelle von 2012 erweiterte die damalige schwarz-gelbe Regierung die schon existierenden Sonderregelungen für die stromintensive Industrie. Betriebe schon ab einem Jahresverbrauch von einer Gigawattstunde konnten sich seitdem – mit Verweis auf ihre gefährdete Wettbewerbsfähigkeit – von der Umlage befreien lassen. So nachvollziehbar diese Argumentation in Einzelfällen sein mochte, führte dies in erster Linie aber zu einer massiven Abwälzung der Kosten der Energiewende auf die Schultern der Bürger und Kleinunternehmen. Die größten Stromabnehmer hatten sich aus dem solidarisch-ökologischen System der EEG-Umlage verabschiedet und trugen so zu ihrem Ende bei. In den Folgejahren wuchs die Kritik an der Umlage weiter und schlussendlich wurde ihr Aus 2021 im Koalitionsvertrag der Ampelregierung beschlossen.

Die Zukunft der Erneuerbaren-Finanzierung

Am 01.07.2022 wurde die EEG-Umlage nun nach über 20 Jahren und berechtigter wie ungerechtfertigter Kritik auf Null gesenkt – sechs Monate früher als noch im Herbst vorgesehen. Ganz wichtig: Die Förderung Erneuerbarer Energien durch das EEG bleibt bestehen, lediglich die Finanzierung mittels einer Umlage auf den Stromverbrauch wird angepasst. Die entstehenden Förderkosten sollen künftig durch staatliche Mittel und nicht mehr durch einen Aufschlag auf die Stromrechnung gedeckt werden. Bereits seit 2021 gibt es einen staatlichen Zuschuss zum EEG-System, durch welchen die Umlage etwas geringer als eigentlich nötig ausfallen konnte – Hintergrund waren damals Entlastungen für die Bürger in der Corona-Krise. Im ersten Halbjahr 2022 hätte die EEG-Umlage ohne diese staatlichen Mittel beispielsweise 4,7 statt der offiziell erhobenen 3,7 ct/kWh betragen.

Nun wird die Umlage also final auf Null gesetzt. Durch die vorzeitige Beendigung der Umlagefinanzierung entstehen dem Bund für das zweite Halbjahr 2022 Kosten von etwa 6,6 Milliarden Euro. Wie teuer die Einspeisevergütung in den kommenden Jahren werden wird, hängt sehr stark von den Zubauzahlen und den Entwicklungen am Strommarkt ab und ist damit noch nicht genau absehbar. Aktuell rechnen sich durch die hohen Börsenstrompreise neue Wind- und Solaranlagen oftmals direkt, die EEG-Förderung wird gar nicht in Anspruch genommen und bleibt praktisch nur eine Absicherung zur Refinanzierung. Gleichzeitig fallen in den kommenden Jahren immer mehr der Altanlagen mit besonders hohen Vergütungssätzen aus der Förderung, auch das verringert die Zahlungsverpflichtungen. Falls die Börsenstrompreise generell wieder deutlich sinken, ggf. auch nur temporär gerade in Zeiten hoher Wind- oder Solareinspeisung, können die Zahlungsverpflichtungen an die Anlagenbetreiber aber auch wieder steigen, auch wenn gerade Neuanlagen eigentlich kaum zusätzliche Förderkosten generieren.

Eine alleinige Finanzierung aus Steuergeldern birgt neben der Entlastung der Verbraucheren nämlich auch weitere Vorteile, wie den Wegfall der komplexen Berechnung der Umlage und damit bürokratische Aufwände bei Unternehmen. Außerdem profitiert die Elektrifizierung von Verkehr, Wärme und Industrie von der Abschaffung und die für die Energiewende so wichtige Sektorenkopplung lohnt sich nun umso mehr, da durch geringere Kosten für Ökostrom dessen Einsatz auch in anderen Bereichen deutlich attraktiver wird.

Ein Ende zur rechten Zeit?

Bei einer Abgabenhöhe von 4,4 ct/kWh bedeutet das Streichen der Umlage für einen durchschnittlichen Dreipersonenhaushalt mit 3.200 kWh Jahresverbrauch eine Ersparnis von knapp 140 Euro. Für manche, angesichts der fossilen Energiekrise und der weiterhin hohen – schlimmstenfalls perspektivisch wieder steigenden – Strompreise, lediglich ein „Tropfen auf den heißen Stein […] insbesondere für Geringverdienende“, wie es DGB-Vorstand Stefan Körzel ausdrückt und auch andere Umwelt- und Paritätsverbände kritisieren die Entscheidung zur Abschaffung als sozial-, haushalts- und klimapolitisch unvernünftig. Statt Bedürftiger würden auch Besserverdienende und Unternehmen entlastet, ob nötig oder nicht, während gesamtgesellschaftlich der Wille zum Energiesparen untergraben würde. Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Deutschen Energie-Agentur, hingegen begrüßt die Entscheidung als überfällig und klimapolitisch richtig, würdigt aber auch die großen Erfolge der Abgabe. Und auch aus der Wissenschaft kommt überwiegend Zustimmung, etwa von der „Wirtschaftsweisen“ Prof. Dr. Veronika Grimm, die die Abschaffung der EEG-Umlage als progressives Unterstützungsinstrument gerade für ärmere Haushalte sieht und die für weitere Entlastungen sowie eine Gegenfinanzierung über höhere CO2-Preise wirbt.

Würdigung eines erfolgreichen Systems

Nun ist das Ende der EEG-Umlage da und es ist Zeit, ein Urteil zu fällen. Dafür sollte jedoch auch die beliebtere Schwester der Umlage, die Einspeisevergütung, und damit die andere Seite der Medaille betrachtet werden. Denn unbestritten ist, dass der Ausbau der Erneuerbaren in den letzten 22 Jahren ohne den wirtschaftlichen Anreiz der Vergütung kaum vorangekommen wäre und ebenso ist klar, dass ein solches politisches Vorhaben gegenfinanziert sein musste, um rechtssicher und auch ökonomisch nachhaltig zu sein.

Die Grundidee der EEG-Umlage, die Erneuerbaren mittels Einspeisevergütung zu fördern und die entstehenden Kosten solidarisch auf viele Schultern und alle deutschen Stromkunden zu verteilen, war eine sehr gute. Hätten die Kosten auf Dauer aus Haushaltsmitteln gestemmt werden müssen, hätte das den Ausbau der Erneuerbaren vermutlich in jeden Wahlkampf aufs Neue zum Thema gemacht und gefährdet. Problematisch ist eher die unökologische Entlastung und Entsolidarisierung der stromintensiven Industrie zu sehen, die eine überproportionale Belastung privater Haushalte zur Folge hatte. Wesentliche Anreize für die Industrie, Energie zu sparen, wurden genommen und heute sehen wir mehr denn je, wohin diese Versäumnisse geführt haben.

Eines seiner wesentlichen Ziele hat das EEG übrigens schon vor Jahren erreicht: Die Erneuerbaren Energien – allen voran Photovoltaik und Wind – sind mittlerweile nicht nur auch ohne Fördergelder rentabel, sondern sind heute die günstigste Form der Energieerzeugung. Das macht die Energiewende nicht nur hierzulande jetzt auf breiter Front möglich, sondern auch weltweit. Ärmere Länder können nun auf saubere Energie statt auf die gleichermaßen schmutzige wie teure Verbrennung fossiler Rohstoffe setzen, manche Stimmen sprechen sogar vom EEG als größtem und erfolgreichstem Entwicklungshilfeprogramm aller Zeiten.

Das EEG und damit das Zusammenspiel von EEG-Umlage und Einspeisevergütung gaben damit vor 22 Jahren den Anstoß für den weltweiten Markt für Ökoenergie und können so insgesamt als großer Erfolg betrachtet werden – und dennoch oder gerade deswegen ist nun eine gute Zeit, sich von der EEG-Umlage als einem Teil des Systems zu verabschieden.

Finn Rohrbeck unterstützt seit Juni 2022 als PR-Volontär das Presseteam bei NATURSTROM. Zuvor arbeitete er im Veranstaltungsmanagement der Verbraucherzentrale NRW und beschäftigte sich dort mit den Themen Energie und Energieberatung.

Das EEG mit seinen Werkzeugen „Einspeisevergütung“ und „Umlage“ hat zwei Väter: Hermann Scheer und Hans Josef Fell.

->Quellen: